Ein Käufer aus Spanien hat 3 Artikel (die als kombinierter Versand fristgerecht rausgingen) als nicht erhalten gemeldet und den Kundenservice um eine Entscheidung gebeten. Die Artikel wurden auf eBay Deutschland gekauft, er hat aber den Fall bei eBay Spanien gemeldet. Ursache des Problems waren Verzögerungen bei der Zustellung durch die spanische Post. Der Käufer hat am 5.12. eine Rückerstattung vom spanischen Kundenservice in Höhe von 13,45 € erhalten. Am 7.12. gingen dann die gekauften Artikel bei ihm ein. Ich habe dann den spanischen Kundenservice gebeten, die Erstattung an den Käufer rückgängig zu machen und mir den Betrag wieder gutzuschreiben. Daraufhin empfehlen die mir doch glatt, mich direkt an den Käufer zu wenden und ihn um die Zahlung zu bitten (ja, ihr lest richtig, so sieht eBays Verkäuferschutz aus!). Obwohl dies an sich schon reichlich unverschämt ist, da ja der spanische Kundenservice die Erstattung an den Käufer vorgenommen hat und nicht ich, habe ich das getan. Der Käufer antwortet natürlich nicht. Warum sollte er auch? Er hat ja mit Hilfe des spanischen Kundenservice die Artikel umsonst erhalten. Obskur ist auch, dass der Käufer die Artikel auf eBay Deutschland gekauft hat, aber die Fälle auf eBay Spanien öffnen konnte, wodurch ich gezwungen war, in Spanisch zu kommunizieren, eine Sprache, die ich kaum spreche. Ich konnte damit noch umgehen, was aber, wenn sich der Käufer in Japan befindet und einen Fall bei eBay Japan eröffnet? Wenn ein Fall geöffnet wird, sollte dies immer nur dort möglich sein, wo der Artikel gekauft wurde, und nicht dort, wo der Käufer ansässig ist. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen und kann eine weitere Vorgehensweise vorschlagen? Vielen Dank
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