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Negative Bewertung nach gewonnenem Fall noch möglich?

Guten Abend,

 

In meiner Frage geht es vor allem darum, ob nach einem von mir als Käufer gewonnenen ebay Fall noch die Vergabe einer negativen Bewertung an den Verkäufer möglich ist.


Zum ersten Mal seit Jahren habe ich als Käufer es mit einem Verkäufer zu tun, der, vielmaliger Aufforderung zum Trotz, meinen Artikel nicht verschickt.

Es handelt sich um einen privaten Verkäufer, seine Fotos sind jedoch durchaus professionell, genauso die Menge seiner Artikel.

 

Die Fakten:

 

Die Bezahlung erfolgte unmittelbar nach dem Kauf am 11. September.

Der Versand sollte vom 16. - 22. September erfolgen, blieb trotz des großzügigen Zeitrahmens aber aus.

 

Am 19. September schrieb ich dem Verkäufer über das Nachrichtensystem und fragte freundlich, wann der Artikel zum Versand käme. Er antwortete mir am nächsten Tag zwei Mal und schrieb von sechswöchiger Krankheit, die Ware würde nun in Kürze verschickt werden.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon 4 negative und 5 neutrale Bewertungen angehäuft; aus der letzten geht Nichtlieferung hervor.

 

Am 26. September eröffnete ich eine Anfrage, mit der Präferenz, den Artikel noch geliefert zu bekommen, und dem Nachrichtentext darin, der Verkäufer möge den Artikel nun bitte unverzüglich verschicken.

 

Am 29. September schrieb ich im Fall erneut, dieses Mal aber knapp,
„Bitte verschicken Sie den Artikel jetzt.“

 

Ab dem 2. Oktober werde ich die Anfrage zu einem Fall eskalieren können.

 

Meiner Einschätzung nach könnte es sich um einen jener Verkäufer handeln, die „zu ihrer Sicherheit“ mit dem Versand warten, bis ebay ihre Beträge überwiesen hat, oder die schlichtweg vorab kein Geld für das Porto haben, und sich dann dann durch erfolgte Falleröffnungen quasi selbst völlig blockieren.

 

Nun bin ich wirklich kein gehässiger oder sonstwie bösmeinender Mensch, aber ich möchte vermeiden, daß meine negative Bewertung, die ich zur Warnung andere Käufer noch vergeben möchte, nach der Fallschließung zu meinen Gunsten von ebay wieder gelöscht wird.
Meine Bewertungen sind immer kühl, sachlich und wahrheitsgemäß; ungünstige Satzendungszeichen wie Ausrufezeichen vermeide ich, ebenso Großschrift, Beschimpfungen, Haßtext oder Polizeidrohungen.

 

Meine Frage:
Wäre es besser, die negative Bewertung vor der Eskalation abzugeben oder nach der Entscheidung Ebays?

Wann wären die Chancen größer, daß sie bestehen bleibt?

 

Vielen Dank im Voraus und Grüße.

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Negative Bewertung nach gewonnenem Fall noch möglich?

oder die schlichtweg vorab kein Geld für das Porto haben, und sich dann dann durch erfolgte Falleröffnungen quasi selbst völlig blockieren.

Das zumindest kann nicht stimmen, da Porto auch mit Guthaben bezahlt werden kann. Und wenn du unbedingt negativ bewerten möchtest dann würde ich warten bis alles abgeschlossen ist. Und wähle deine Worte mit bedacht um nicht gegen die Bewertungsgrundsätze zu verstoßen denn sonst wird gelöscht.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)

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Negative Bewertung nach gewonnenem Fall noch möglich?

oder die schlichtweg vorab kein Geld für das Porto haben, und sich dann dann durch erfolgte Falleröffnungen quasi selbst völlig blockieren.

Das zumindest kann nicht stimmen, da Porto auch mit Guthaben bezahlt werden kann. Und wenn du unbedingt negativ bewerten möchtest dann würde ich warten bis alles abgeschlossen ist. Und wähle deine Worte mit bedacht um nicht gegen die Bewertungsgrundsätze zu verstoßen denn sonst wird gelöscht.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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