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08-04-2023 13:42
Hallo allerseits. Nach den neuesten Bestimmungen ist es wohl so das Ebay private Verkäufer dem Finanzamt melden muss die per anno mehr 30 Auktionen haben oder 2000 Euro Umsatz übersteigen. Nun ist es so das mein Umsatz bei ca. 400 Euro 2023 liegt. Die Auktionsanzahl aber bei deutlich über 30. Heisst Ebay wird mich melden. Doch was kommt auf mich zu bzw. was habe ich vom Finanzamt zu erwarten?
Frohe Ostern
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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09-04-2023 16:43
Ich wiederhole mich (sehr mühselig)......
Anrufen geht aber vorbeigehen nicht weil 100% Schwerbehindert. Weiß nichtmal ob das Fa barrierefrei ist, sonst könnte ich vllt. mit dem Taxi hin. Hoffentlich lässt sich alles per Telefon oder Mail regeln. Um sonst hinzukommen erfordert es sehr umfangreiche Organisation. Zb. bräuchte ich wen, der mich hin und zurückbringt. Es muß!!!! gewährleistet sein das der Fahrer/die Fahrerin einen Rollator im Auto transportieren kann, usw. Jaja als Schwerbewhinderter wird es mitunter sehr schwer gemacht
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09-04-2023 16:50
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09-04-2023 17:00
Ich weiß gar nicht, warum du dich so verrückt machen läßt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt überhaupt auf solche Fälle reagiert.
Wenn man Teile einer Sammlung verkauft, sollte die das doch gar nicht interessieren.
Was glaubst du, wie viele Meldungen da in Zukunft eingehen, das ist doch gar nicht zu bewältigen.
Telefonisch kommst du da in vielen Fällen gar nicht durch. Ich hab oft den Eindruck, die gehen gar nicht mehr ran. Die haben anderes zu tun, als tel. Auskunft zu erteilen.
U. U. Verweisen die dich an einen Steuerberater.
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09-04-2023 17:07
@streetcorner0 schrieb:Ich wiederhole mich (sehr mühselig)......
Anrufen geht aber vorbeigehen nicht weil 100% Schwerbehindert. Weiß nichtmal ob das Fa barrierefrei ist, sonst könnte ich vllt. mit dem Taxi hin. Hoffentlich lässt sich alles per Telefon oder Mail regeln. Um sonst hinzukommen erfordert es sehr umfangreiche Organisation. Zb. bräuchte ich wen, der mich hin und zurückbringt. Es muß!!!! gewährleistet sein das der Fahrer/die Fahrerin einen Rollator im Auto transportieren kann, usw. Jaja als Schwerbewhinderter wird es mitunter sehr schwer gemacht
Bestimmt, fragen kostet nichts.
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09-04-2023 17:24
Ich weiß garnicht ob und wann das Fa reagiert bei einer Meldung durch Ebay. Ebay muß mich melden wegen der in letzter Zeit zahlreichen Angebote. Der Umsatz beläuft sich auf keine 900 Euro und wenn das Fa sieht das sich ab spätestens 17.4. nichts mehr tut außer hier und da Käufe. Lohnt sich da überhaupt akribisch zu forschen? Was kann mir drohen bei meiner Einsicht?
Eine Löschung meines Accounts? Das ich zukünftig als gewerblicher VK eingestuft werde? Eine Steuernachzahlung (bei keinen 1000 Euro Umsatz in den letzten 5 Jahren - also überschaubar)?
Eine Verwarnung mit Bußgeld?
Na, ich werde es sehen. Ich denke auf die Fa. kommt eine Flut von Meldungen durch Ebay zu.
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09-04-2023 18:13
Wie Sie schon zutreffend beschrieben:
Es gibt laut SGB Schonvermögen und Hinzuverdienst-Grenzen.
Schonvermögen müsste aber wohl dem SozAmt bekanntgemacht worden sein, damit es auch Berücksichtigung finden kann.
Dann kann man das Besitz-Vermögen auch in Geldwerte umwandeln.
Nicht dass Sie neben 10.000 Euro Bargeld bzw. Bankguthaben nun auch noch die Plattensammlung als Vermögenswert nachreichen wollten. Fiktiv betrachtet natürlich. Da dürfte das Amt was dagegen haben.
Bitte immer beachten, es ginge ferner um unterschiedliche Besteuerungsformen!
Für eine Umsatzsteuer-Veranlagung dürften Ihre Erlöse bei weitem nicht ausreichen, auch nicht in Ihrer aktuellen Situation.
Wie sich das ab bestimmten Einnahmen jedoch mit der Einkommensteuer verhält, da bin ich überfragt.
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09-04-2023 19:10
Wäre schön wenn ich auf der Bank 10000 Euro hätte. In der Realität bin ich viele tausend Euro darunter. Mein Bankguthaben wird regelmässig überprüft. Sollte ich widererwarten irgendwann mal über 10000 Euro liegen, werden die Leistungen sofort eingefroren oder gekürzt. Glauben Sie mir, aus SGB XII Leistungen ist es nicht möglich großes Guthaben aufzubauen. Bin schon froh das ich kein minus habe. Dispo bekomme ich nicht als Leistungsempfänger.
Würde lieber Vollzeit arbeiten und mein Leben selbst finanzieren. Wäre nice nicht schwerbehindert und unheilbar (Ataxie) krank zu sein.
Und meine Ebay Verkäufe machen mich nicht reich, (Früher habe ich eben sehr viel gesammelt - 4 größere Sammlungen, die mir ermöglichen viel anzubieten) sind höchstens ein Inflationsausgleich.
2000 Euro Umsatzgrenze finde ich ok. Aber 30 Auktionen finde ich viel zu wenig! Aber die Regeln mache ja nicht ich.
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10-04-2023 07:55 - bearbeitet 10-04-2023 08:00
@streetcorner0 schrieb:Ich wiederhole mich (sehr mühselig)......
Anrufen geht aber vorbeigehen nicht weil 100% Schwerbehindert. Weiß nichtmal ob das Fa barrierefrei ist, sonst könnte ich vllt. mit dem Taxi hin. Hoffentlich lässt sich alles per Telefon oder Mail regeln. Um sonst hinzukommen erfordert es sehr umfangreiche Organisation. Zb. bräuchte ich wen, der mich hin und zurückbringt. Es muß!!!! gewährleistet sein das der Fahrer/die Fahrerin einen Rollator im Auto transportieren kann, usw. Jaja als Schwerbewhinderter wird es mitunter sehr schwer gemacht
Hallo @streetcorner0 es wurde doch alles bereits erörtert?
Wenn sie 100% Schwerbehindert sind stehen ihnen ua Betreuer zur Verfügung sowie entsprechende Fahrten mit einem behindert gerechtem Taxi.
Sicher haben sie ja auch eine Haushaltshilfe, Pflegekraft ... bei 100%.
Hier ein sehr informativer link wo sie sich über ihre Rechte kundig machen können, Leute die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!
https://www.vdk.de/bawue/pages/vdk-themen/vdk-themen/64447/behinderung
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10-04-2023 08:42
So ein kleiner Tipp @streetcorner0 bringen sie doch einfach mal etwas Struktur in ihr Leben/Problem.
Es wurden ihnen bereits zig Möglichkeiten offeriert. Warum arbeiten sie diese nicht Stück für Stück ab anstatt in diese destruktive Mitleidsrolle zu verfallen?
Geht nicht, kann nicht, ist nicht ....
Was erwarten sie denn noch von solch einem Forum??
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11-04-2023 01:59
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11-04-2023 02:04
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11-04-2023 09:29
Das gilt für private Verkäufer:
Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 600 EUR beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 600 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 600 EUR übersteigende Betrag. Für die Anwendung der Freigrenze sind die Einkünfte aus allen Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr zusammenzurechnen. Erzielt der Steuerpflichtige z. B. aus 3 Veräußerungsgeschäften in demselben Kalenderjahr je 400 EUR Veräußerungsgewinn, hat er den Gesamtgewinn i. H. v. 1.200 EUR voll zu versteuern.
Verlustausgleich
Durch den nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG möglichen Ausgleich der Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinnen aus solchen Geschäften kann der Gesamtgewinn auf unter 600 EUR sinken und damit zur Anwendung der Freigrenze führen.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Dabei steht jedem Ehegatten die Freigrenze gesondert zu. Kann einer der Ehegatten die Freigrenze allerdings nicht voll ausschöpfen, kann der nicht ausgeschöpfte Betrag nicht auf den anderen Ehegatten übertragen werden. Dies gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartner.
Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG wird für jeden Veranlagungszeitraum gewährt. Dies gilt auch, wenn der Veräußerungspreis in mehreren Jahren zu zahlen ist, z. B. bei einer ratenweisen Entrichtung des Veräußerungspreises oder Rentenzahlungen, und der Veräußerungsgewinn aus demselben Veräußerungsgeschäft stammt. Wird also der Veräußerungspreis eines Geschäfts z. B. je zur Hälfte im Jahr der Veräußerung und im Jahr danach gezahlt und fällt dadurch im Jahr der Veräußerung ein Veräußerungsgewinn von 300 EUR und im Jahr danach ein Veräußerungsgewinn von 450 EUR an, bleiben die Gewinne beider Jahre steuerfrei, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass keine Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften vorliegen, die zu einem Gesamtgewinn von 600 EUR oder mehr in einem Jahr führen.
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11-04-2023 09:44
@kingofreude schrieb:
Jetzt bin ich der „König der Freude“ Namenswechsel musste sein, Depressionen werden abgelegt, Freude muss regieren, Leben genießen, Freude erlangen. Grüße aus Gran Canaria, herrlichst!
▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎▪︎
ich lese King of Reude (Räude > googlen) ... aber jeder wie er mag
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11-04-2023 10:03
Hatte ich so auch schon vorbereitet,
wollte mir aber "von oben" keinen Hinweis auf die Kommunikationskultur in der Gemeinschaft einhandeln 😁
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11-04-2023 10:25
Na dann geniesse dein Leben auf Gran Canaria aber vergesse nie ... das reale Leben holt einen schneller ein als man denkt und dann aber geballt.
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11-04-2023 12:35
@kingofreude schrieb:
Jetzt bin ich der „König der Freude“ Namenswechsel musste sein, Depressionen werden abgelegt, Freude muss regieren, Leben genießen, Freude erlangen. Grüße aus Gran Canaria, herrlichst!
Schwuggele, Schwuggele , du bist mir schon so einer.
Wie du wohl im nächsten Jahr heißen wirst.
"Finanzamtschreck" ? 😄
Ansonsten alles Gute und gute Besserung.
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11-04-2023 13:44
....es macht Sinn das man nachfragt und Situation schildert. Man kann seine Sammlungen auch über den Grenzen verkaufen, FA macht einen Vermerk.
Das schreiben viele User hier schon seit Wochen im Forum.
Auch der Rat, im Zweifel das FA zu kontaktieren wurde schon xmal gegeben.
Scheint nur nicht bei allen anzukommen.
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12-04-2023 01:27
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12-04-2023 01:31
Räudig bin ich sowieso 😎
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16-05-2023 16:50
Hallo zusammen,
ich löse einen Teil meiner Filmsammlung auf, aus Platzgründen. Sind wahrscheinlich an die 1000 Filme.
Darf man die dann nicht mehr privat verkaufen?
Ist alles mögliche dabei, Steelbooks Mediabooks, Blu-Rays, Dvd's, Collector's Edition usw. Teilweise noch OVP, Sammlerzustand, gebraucht, querbeet.
Wird man dann vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft?
Mit dem Verkauf der Filme wird man ja keinen Gewinn erzielen, im Gegenteil. Die Mehrwertsteuer wurde ja auch bezahlt.
Ganz grobes Beispiel:
1000 Filme über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einem Neupreis von je 15 € gekauft und gesammelt.
Das heißt man hat 15.000 € bezahlt.
Man möchte sie jetzt gerne für z.B. 5 € pro Film bei EBay verkaufen, dann wären wir bei 5.000 €.
Der Verkauf wäre mit 2 Drittel Verlust behaftet.
Was will das Finanzamt dann von einem?
Gruß
Oliver
