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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo Ihr Lieben,

 

ich verkaufe in meinem Shop gebrauchte Werkzeuge für professionelle Werkzeugmaschinen, oft an Unternehmer. Meine Durchschnittsware ist minimum 10 Jahre alt, manches 50, 60, 70 Jahre, oder gar noch älter. Ich brauche nicht zu erklären, dass es viele der Hersteller gar nicht mehr gibt...auch keine Rechtsnachfolger...damals gab es ja noch nicht mal die EU ;). Und erst Recht hatten sie für ihre Produkte keine Produktinformationsblätter und was nicht noch alles.

 

Daher musste ich mich mit dem Thema etwas näher beschäftigen, da die GPSR mein komplettes Geschäftsmodell drohte kaputt zu machen.

 

Bei eBay fand ich dann unter "Fragen und Antworten" folgende Passagen:

 

Was ist, wenn ich Gebrauchtwaren verkaufe und keine Informationen über den Hersteller des Produkts habe?

Artikel 51 der Verordnung ist auch anwendbar, wenn Sie gebrauchte Produkte verkaufen, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen. Für diese Produkte müssen Sie in Ihren Angeboten keine der geforderten Informationen bereitstellen.


Was ist, wenn der Hersteller meines Produkts nicht mehr existiert oder sein Geschäft aufgegeben hat?

Es gibt keine Ausnahmeregelung für Produkte, deren Hersteller nicht mehr existiert. Gemäß Artikel 51 der Verordnung können jedoch Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen, weiterhin verkauft werden, ohne dass die geforderten Informationen in die Angebote aufgenommen werden müssen. 

 

Da meine Artikel, die ich anbiete (egal ob nun gebraucht oder unbenutzt) vor dem 13.12.24 auf den Markt gebracht wurden (ich kaufe meine Ware aus Insolvenzmassen und Betriebsauflösungen), muss ich mir doch über das GPSR überhaupt keine Gedanken machen...oder habe ich einen Denkfehler? Es ist natürlich davon auszugehen, dass diese Artikel den damaligen Regeln der Produktsicherheit entsprochen haben. Anderenfalls hätten sie ja nicht vertrieben werden dürfen.

 

Wer kontrolliert eigentlich die Umsetzung der Verordnung? Oder gibt es da wieder eine Abmahnwelle von Rechtsanwälten, die nichts besseres zu tun haben, als Leute zu schikanieren und ihre Taschen zu füllen? Wer ist dann in der Nachweispflicht bzgl. des auf den Markt bringens vor dem 13.12.24 bzw. bzgl. des Nachweises, dass die gebrauchte Ware den damaligen Regeln der Produktsicherheit entsprachen?

 

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. M. E. werden alle Händler, die ältere Ware (also Inverkehrbringen der Ware vor dem 13.12.24) feilbieten, von der Verordnung überhaupt nicht tangiert.

 

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir kurz ein feedback gebt, ob ich hier total falsch liege oder es so richtig ist.

 

Dankeschön und viele Grüße!

Nachricht 1 von 22
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21 ANTWORTEN 21

GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo,

ich sehe es genauso wie du.

Nachricht 2 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo @zms-werkzeuge ,

 

eben mal dein Beitrag in das öffentliche gewerbliche Board verschoben, damit du die Möglichkeit bekommst, dass dir auch andere Antworten können, das MhM = Mitglieder helfen Mitgliedern, ist etwas eingeschränkt und bei deiner Thematik, ist hier für Tipps eine bessere Umgebung. 

 

Ich kann leider nicht deine Produkte prüfen, bzw. absegnen, welche nun die Produktsicherheit erfüllen oder bei welchen es nicht angegeben werden muss. 

 

Beste Grüße

Patrick

Leider in Abwesenheit bis 23.03 - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay & steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 3 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo Patrick,

 

dankeschön!

 

Aber ist es nicht egal, um welche Produktgruppe es sich handelt? Entscheidend ist doch allein, dass das feilgebotene Produkt vor dem 13.12.2024 in den Verkehr gebracht wurde, sprich verkauft wurde.

 

VG
 Michael

Nachricht 4 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Moin!

 

Grundsätzlich verstehe ich das auch so, aber warum gibt es dann eine Regelgung das bspw. Antiquitäten nicht unter diese Regelung fallen? Theoretisch wäre das ja logisch, da diese nicht ab dem 13.12 in Verkehr gebracht wurden. Genauso wie gebrauchte Produkte... GEBRAUCHTE PRODUKTE VON WANN? Alle gebrauchten Produkte??? ... oder welche die das erste mal ab dem 13.12 neu vertrieben wurden? Das ist alles sehr komplex, wer soll da bitte durchsteigen? Zeit für einen DEXIT.

 

So ein Irrsinn. Ohne Worte.... bis es keine deutliche ANTWORT VON EBAY gibt werde ich nach und nach den Shop leer räumen und auch die letzte Stufe Basis-Shop kündigen, dann bekommt ebay ebend keinen Cent mehr von mir!

Nachricht 5 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Danke für deine Antwort...also nichts Genaues weiß man nicht!

 

Ja, das mit den Antiquitäten ist tatsächlich unlogisch. Aber ab wann ist eine Sache eine Antiquität?

Nach 5, 10, 15, 25, 50, 100 oder 250 Jahren? Wie definiert man das? Dann schiebe ich meine ganzen Artikel einfach in die Kategorie Antiquitäten und sage, dass meine gebrauchten Werkzeug-Artikel Antiquitäten sind. Soll mir einer was anderes nachweisen.

 

Es ist tatsächlich zum K...

 

Wer beaufsichtigt eigentlich die Einheiltung dieses Schwachsinns? Weiß das jemand? 

Sind es wieder diese verfluchten Anwälte, die meinen mit Abmahnungen über die Runden kommen zu müssen?

Oder ist es eBay selbst?

Eine Behörde kann ich mir kaum vorstellen, die haben kein Personal, um sowas zu überwachen. Betrifft ja nicht nur eBay, sondern ALLE Online-Plattformen.

 

Danke für einen Erfahrungsaustausch! 

Nachricht 6 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Vermutlich gibt es dann wieder riesen Abmahnwellen wegen Kleinigkeiten, da reicht ja nur eine falsche E-Mail Adresse oder eine nicht mehr aktuelle Adresse... was ist wenn der Hersteller heute in der Y Straße sitzt und in zwei Monaten in der X Straße... bei 10 Angeboten ist das vielleicht überschaubar aber nicht bei einem Shop mit 10k + Artikeln wenn man nicht grade tausende Mitarbeiter wie ein MediaMarkt besitzt....

 

Theoretisch müsste aber eBay auf seiner eigenen Plattform selbst überwachen da nicht nur der Verkäufer der ge**Autsch**te ist sondern auch der Plattformbetreiber, in dem Fall eBay. Ich denke mal das es ab dem 13.12 nicht möglich seind wird ein Angebot ohne jegliche Informationen zu erstellen.

Nachricht 7 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Antiquitäten unterscheiden sich dahingehend, dass Sie nicht der alten Produksticherheitsverordnung von 2001 enstprechen müssen, aber dennoch ohne die Angaben verkauft werden dürfen.

Die anderen Artikel, die vor dem Stichtag, bereits auf dem EU-Mark bereitgestellt wurden, aber keine Antiquitäten sind, müssen zusätzlich noch den "älteren" Richtlinien von 2001 entsprechen. 

Nachricht 8 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo Kometenhuhn,

 

okay, das klingt erstmal logisch. 

 

Und wann entspricht eine Sache, die vor dem Stichtag bereitgestellt wurde, der "älteren" Richtlinie von 2001?

 

Oder anders, wir alle verkaufen wahrscheinlich gerade jetzt Produkte, die nach der Richtlinie von 2001 in der EU in den Verkehr gebracht wurden und keiner macht "ein Fass deswegen auf". Daher gehe ich mal ganz stark davon aus, dass die Artikel jetzt der alten Richtlinie entsprechen und wenn ich jetzt einfach mal der Logik folge, werden sie das auch nach dem 13.12.24 tun.

 

@games-paradise Wenn eBay nach dem 13.12.24 das Einstellen von Artikeln ohne die notwendigen Infos nicht mehr zulässt, würde ich der Zentrale in Kleinmachnow dringend empfehlen, sich mit den Kündigungsfristen ihrer MitarbeiterInnen auseinanderzusetzen. Dann ist es vorbei mit dieser Plattform...

 

Aber eBay wird das nicht kontrollieren, da bin ich mir sicher. Da würden sie sich ja ins eigene Knie schießen. Nein, das wird auf den Schultern von uns Online-Händlern abgelastet. Und wie wir dann die Wettbewerbsklagen der gewissenslosen und gierigen Wald- und Wiesenanwälte von der Backe kriegen, ist und bleibt unser Problem...das ist die traurige Realität...

Nachricht 9 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo, alle zusammen, diese ganze Wirr-Warr seit Jahren ist doch unerträglich und ist eigentlich für alle Kontraproduktiv, für alle Verkäufer und für ebay. Die Umsatzsatzzahlen der letzten Jahre sprechen doch Bände, ich denke jeder gewerblicher oder nahezu jeder hat deutlich weniger Umsatz, warum - ganz einfach- das es Entscheidungen von ebay gab die eigentlich unter dem Oberbegriff - SELBSTZERSTÖRUNG . zu bezeichnen sind.

Wir -Gewerblichen- zahlen die gesamte Zeche, versteckte Erhöhungen an Provisionen, Provisionen auf den Versand, Provisionen auf eventuell anfallenden Zoll/Steuern beim Verkauf im Ausland, jeder bezahlte Euro vom Käufer  wird mit Provision und Gebühren belegt, jeder verda.... einzelne Euro!!!

Strikte Einhaltung aller Anfordorderungen, Gewerbeanmeldung, Steuernummern, Meldung Verpackungstegister, AGB, Impressum, Rücknahmen, Widerufsrecht und und und und

Dann eine Veerpflichtung zur Teilnahme das ebay die kompletten Zahlungsabwicklung macht, eine Aufforderung verpflichtende Produnktinformationen hin´zuzufügen, bei tausenden von Angeboten, alle raus aus den Regalen auspacken, schauen ergänzen, unglaublich.

Und nun die neue Verordnung die alles übertrifft, und keiner genau weiß was auf einen zukommt, ebay hält sich bedeckt und schiebt es in die Verantwortung der Verkäufer, nach § so und so und das und das, zumal alles immer Auslegungsache ist/ oder sein kann. Warum gibt es keine Erklärung die genau in verständlicher deutscher Sprache sagt so gehts und so macht man es. Warum?? Weil sich keiner auskennt.

Nun wenn wir schon mal dabei sind, mal eine kurze Frage an ebay, wer bezahlt ebay???

Wer bezahlt eure IT? Euren teilweise unterirdischen Support? Eure Mitarbeiter ?? wer kommt für die Rechnung auf?? genau wir gewerblichen, bezahlen alles, mit Provisionen und teilweise mit genötigten Anzeigen  (ohne Anzeigen weniger sichtbar) so das alles in allem Kosten mit Shopgebühren und allem knapp 30% zusammen kommen.

So und nun kommt die 1,000,000 € Frage, warum entscheidet ebay PRIVAT KOSTENLOS VERKAUFEN??

Eigentlich ein kaufmännischer Suizid, denn was passiert, was wir alle sehen und spüren.

Es gibt 100,000te PRIVAT-GEWERBLICHE Verkäufer, die meinen die schlausten der Welt zu sein, (unabhängig des Wissens des Plattformentransparenzgestzes) und sagen so ich verkaufe PRIVAT unter Ausschluß von allem, keine Rücknahmen, keine Kosten, keine Prlichten, Kein Verpackungsregister, keine Gewerbeanmeldung, keine AGB, keinen Widerruf usw, und so fort, und stehen im direkten UNFAIREN Wettbewerb mit uns sauberen gewerblichen Verkäufern.

Was passiert Die verekaufen die gleichen Artikel egal ob neu und/oder gebraucht und zwar deutlich billiger, den Sie müssen außer den Artikel selbst, sonst nicht bezahlen.

Beispiel wir gewerblichen und die privaten zahlen für den Artikel 50€ im Einkauf- und verkaufen für 100€

Wer hat wieviel danach??

Der private hat 50€ verdient!!!! in der Tasche

Der gewerbliche bezahlt von den 100€ - 50 EK, von 100€ -  11% Prov. , 035€ Festprovision, ca. 5-10% Anzeigengebühr, Kosten an das Verpackungsregister, Provision auf den Versand und eventuell noch weiteres für einen Auslandsverkauf = 100€- 27% Provision und Kosten = 73€ -EK 50€ = 23€ die es dann noch zu versteuern gilt. bedeutet wenn der/die Privaten den Artikel für 89€ anbieten verdienen sie netto immer noch das doppelte, und was passiert???? richtig wenn jemand diesen Artikel sucht, bei wem kauft er.

Naheligend bei dem es billiger ist, oder? Was passiert dann?? der Private lacht, weil er be**bleep**t, der gewerbliche verkauft nichts mehr, zahlt daher keine Provisionen und Gebühren (Außer ebay führ eine Provision fürs nicht verkaufen ein) und ebay bekommt trotz Verkäufen keinen Cent. Die Gewerblichen gehen Pleite und in diesem Zug natürlich auch ebay, das ist ein unvermeidliches kaufmännisch logisches Prozedere, das kommt wenn man nicht ganz schnell reagiert und/oder anfängt ebay zu reanimieren!!

Ich bin nun 27 Jahre auf ebay, also ein Manm der ersten Stunden und habe es anfangs mit Spass und Freiude gemacht, zwischenzeitlich ist es ein Alptraum.

Mein Tip, den ich schon zigfach eurem Support und auch schriflich eingereicht habe, ändert was dann ändert sich was, macht Ihr nicht passiert auch nichts, aber Ihr müsst es kaufmännisch logisch ändern, ich frage mich ernsthaft wer oder welche "helle Kerze auf der Torte" manche Entscheidungen getroffen hat.

Ein Wichtiger Rat und/oder Tipp verbannt sofort alle Privatgewerblichen, es gibt PRIVATE mit 20.000 Angeboten in Worten ZWANZIGTAUSEND !!! Beruft Euch bitte nicht auf das Plattformentransparenzgesetz, reagiert sofort, bis über diese Gesetz Köpfe rollen und PRIVAT aufgeben, sind schon viele Geerbliche über den Jordan gegangen, und vielleicht auch ebay selbst.

Nun wie bereits angesprochen habe ich das schon zigfach angeregt, immer mit offenen Ohren beim Support, wir geben es weiter bla bla bla. Macht was und zwar sofort, mein Gefühl sagt mir ebay lässt auch viele Private ins offene Messer laufen, und meine ja die bekommen schon noch Ihre gerechte Strafe.

Sicherlich mahlen die Mühlen des Staates, aber was bringt uns das jetzt?? garnichts oder?? was  bringt uns das wenn nach einer sanktionierung zig tausender Privater in die Privatinsolvenz gehen müssen, weil Sie Steuern und Strafen nicht bezahlen können und dann Bürgergeld beantragen müssen. Stärkt das den Staat, die Wirtschaft, die Kaufkraft?? Nein

Also es ist eine Kleinigkeit die PRIVATGEWERBLICHEN sofort auf die 30Artikel und/oder 2.000€ direkt von ebay zu reklementieren, sowie die Untersagung zum betreiben von Multiaccounts.

So nun seid nicht böse für die klaren Worte, ich könnte noch 100te weitere beifügen, aber ich bin es Leid und habe keine Lust mehr, mich der Willkür und den tauben Ohren aussetzen zu müssen.

Ich verabschiede mich nach 27 Jahren endgültig von ebay.

 

Also vielleicht bekommt Ihr noch die Kurve ich wünsche es den vielen seriösen Verkäufern und auch ebay direkt.

 

Gruß bleibt gesund

 

Danke fürs lesen  und kommentieren

 

Nachricht 10 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Wenn ein gebrauchter Artikel zB aus den 1990er Jahren stammt, dann kann er nicht unter die Richtlinie von 2001 fallen, ist aber ziemlich sicher auch keine Antiquität, höchstens ein Sammlerstück.

 

So einen Artikel kann man dann nicht mehr verkaufen, wenn man keine Infos zu dem Produkt hat...

Nachricht 11 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Das sind Fragen, viele Fragen tausende Fragen, deren Antworten wahrscheinlich nur der liebe Gott kennt. Wenn man versucht  mühselig über den Bot telefonischen Kontakt aufzunehmen, was ja ober nervig allein schon ist - diesen Weg beschreiten zu müssen, wird es so sein , Problem besprechen vielleicht eine Antwort bekommen, aber die leider aufgrund von Unwissen wirklich nichts wert ist, denn man ruft den Support 8 x mit dem gleichen Problem an , dann  erhält  man 8 verschiedene Antworten und Meinungen, alles schon erlebt.

Bedeutet im Klartext, ebay nuss ausgesprochene Spezialisten für diese neuen Probleme  schulen und zwar perfekt und ausschließlich für diese Probleme, die dann mit den Fragen konfrontiert werden und diese auch fundiert beantworten können.  Der Standardsupport wird dafür niemals ausreichen.

 

Nachricht 12 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Warum kann das nicht sein?

Ein Monitor aus 2010 kann auch den zukünfigten, neuen Produktvorgaben aus 2024 entsprechen. 

 

Ggf. muss man sich mit der Thematik und den einzelnen Anforderungen mehr im Detail auseinandersetzen. Das Alter allein, ist kein Ausschlusskriterium - so meine Einschätzung. 


Nachricht 13 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo, du schreibst ggf. , bedeutet kann sein muss aber nicht sein, niemand weiß wer letztendlich dann dafür das okay gibt oder eben nicht. So eine Situation, kann sein muss aber nicht, muss dringlichstvermieden werden. Ich denke bevor ein Verkäufer sich die Zeit nimmt, sich mit den Anforderungen im Detail auseinander zusetzen, muss er definitiv wissen, rechnet sich der Aufwand/Zeitaufwand oder mache ich es unter Umständen umsonst. Deutlich sinkende und rückläufige Umsätze sind Fakt, das ist glaube ich  unbestritten und nun noch einen unkalulierbaren zeitlichen Mehraufwand pro Artikel, bei dem man nicht weiß, ist er erfolgreich oder nicht, ist ein NoGo. Überlege mal du hast 1000 Artikel und musst ein paar 100 überarbeiten, legst Extraschichten zur Recherche ein, freust dich das du es gesachfft hast und dann 2 Wochen später bekommst du eine Nachricht "Ihre Artikel wurden entfernt, verstoßen nach $ so und so! alles schon erlebt.

Ich hatte mal eine Vielzahl seltener sehr alten Playboyausgaben aus den Anfangsjahren, rief vorher beim Support an und fragte diesbezüglich explizit welche Vorgaben usw. usw. Habe mir dann in meinen Nachrichten bestätigen lassen, das so und so und so okay ist diese als Variantenangebot diese einzustellen.

An alle telefonisch und schriftlich bestätigten Richtlinien gehalten, eingestellt und was passiert??

Erstmal 14 Monate war alles gut viele verkauft, doch dann plötzlich die Nachricht " Artikel wurde entfernt" verstösst gegen Richtlinien bla bla bla, wie gesagt nach 14 Monaten.

Anruf beim Support, dieses Angebot verstösst in englischer Sprache gegen.... es kann ggf. sein das in arabischen Ländern diese Ausgabe vielleicht ein minderjähriges Kind in die Hände bekommt. Der Support, war ein älterer Mann, der dies im ernst meinte, daher wurde trotz aller vorherigen Anfragen und Zusagen das Angebot entfernt. Hmmm da kann man meinen was man will, es obliegt immer demjenigen und demjenigen ermessen sowas zu machen oder eben nicht. Es kann sein, muss aber nicht, vielleicht bleibt es drinnen oder vielleicht nicht. Die Verhaltensweisen/Bestimmungen sind zu schwammig, zu dehnbar und für keinen definitiv verbindlich nachzuvollziehen. Es wird ab dem 12.12.2024 ein Fiasko und ein aufgeben gewerblicher Verkäufer geben, das seines gleichen suchen wird. Außer ebay erstellt einen Masterplan, einen expliziten Mastersupport für dieses anstehende und für viele wegweisendes Problem.

 

Nachricht 14 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden


Es kann sein, muss aber nicht, vielleicht bleibt es drinnen oder vielleicht nicht. Die Verhaltensweisen/Bestimmungen sind zu schwammig, zu dehnbar und für keinen definitiv verbindlich nachzuvollziehen. Es wird ab dem 12.12.2024 ein Fiasko und ein aufgeben gewerblicher Verkäufer geben, das seines gleichen suchen wird. Außer ebay erstellt einen Masterplan, einen expliziten Mastersupport für dieses anstehende und für viele wegweisendes Problem.

 


Das ist der Punkt. Es ist nichts klar und ein Schwimmen im trüben Wasser.
Das Thema ist auch viel zu komplex, um den normalen Support damit zu befassen. Das sind wichtige juristische Fragen.

Falls man das wirklich in aller Strenge durchzieht, wird es definitiv ein Fiasko.

Ich habe jedenfalls keinen Bock drauf, mich da irgendwie durchzuschwindeln oder Umwege zu beschreiten, nur um dann erst recht rauszufliegen.

 

 

Nachricht 15 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Ja das stimmt, denn es geht ja nicht nur darum das  die Angebote dann eventuell entfernt werden, sondern auch um die Sicherheit nicht in die Fänge der ° Abmahnhaie° zu geraten  und teures Geld bezahlen zu müssen, die ganze Geschichte ist existenziell, den abgemahnt wird im Wiederholungsfall sehr sehr teuer.

Ich finde, es ist ebay gefordert das Fundament für die rechtsichere Umsetzung für uns Verkäufer zu sorgen. Das geht kommischerweise bei allen Artikeln, die gegen Porno, Sex, krieggeschichten 2. WK und und  automatisch, bei der neuen Verordnung geht es nicht, warum ?? weil ebay alles was, richtig Geld kostet erstmal auf die Verantwortung der Verkäufer schiebt. 

Ich finde wirklich, ebay muss das regeln, als Verkaufsplattform und zwar so das es für uns passt.

Das ginge folgendermaßen:

Ihren Supportbot ändern, nur Liste zum anklicken, Probleme Verkaufen, Rückgaben, Versand, Neue Verordnung und und und also nur die Sachen im groben, anklicken durch Verkäufer und Mitteilung wann der Anruf von ebay kommt und zwar von PERFEKTIONISTEN die ausschließlich für die angeklickte Sache geschult sind und somit unsere Probleme lösen können, also auch bei der neuen Verordnung.

Der Vorteil wäre klar auf der Hand, Profis in jedem Bereich stehen bereit und nicht wie jetzt, das die Bot-Geschichte nervig und zeitaufwendig ist und dann irgendjemand anruft der wenig Ahnung und Schulung von allem hat, und  somit keinem geholfen ist. Die Lösung, man bekommt von einzelnen Profis Rückruf, der dann erfolgreich die Probleme löst. Ein Mastersupport !!!

Das wäre generell die Lösung.

Weiter, ebay muss mit Hilfe von KI  die Neue Verordnung mit  einem Prüfverfahren für jedes gerade eingestellte Produkt durchleuchten und dies mit ja oder nein rot oder grün bestätigen, sodass wir safe sind. Denn es macht wenig Sinn wenn wir wirklich zig Angebote mühselig ergänzen und uns überraschen lassen müssen was passiert, werden diese gelöscht oder wird es teuer wegen den Abmahnhaien

 

 

Nachricht 16 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

 

 

Dem ist aber leider so.

 

Selbst Juristen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, können einzelne Punkte nur deuten und verweisen darauf, dass diese erst dann eindeutig geklärt sind, sobald es hierzu rechtskräfigte Urteile gibt.

 

Dennoch glaube ich, dass Ebay am 14ten Dezember nicht mehrer Millionen Angebote "inaktiv" stellt (es betrifft ja die ganze EU) - schlichtweg möchte man ja auch nicht auf deren Einnahmen verzichten, wo es für private Käufer ja nun einmal gebührenfrei ist 🙂

Demnach wird der Verkäufer die Verantwortung übernehmen müssen.

 

Ehrlicherweise muss er das ja jetzt auch schon für alles, was sein Angebot betrifft.

 

Ggf. sollte man mal beim EU-Parlament druchklingeln und nachhaken, was man sich dabei gedacht hat 😉

Nachricht 17 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Ja, aber das wäre oder ist bestimmt so schwierig wie eine Privataudienz beim Papst zu bekommen.

naja lassen wir uns mal überraschen

schönes Wochenende

Nachricht 18 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden


@trading-and-more  schrieb:

 

Weiter, ebay muss mit Hilfe von KI  die Neue Verordnung mit  einem Prüfverfahren für jedes gerade eingestellte Produkt durchleuchten und dies mit ja oder nein rot oder grün bestätigen, sodass wir safe sind. 


Lass bloß die KI von ebay aus dem Spiel - da hat ein blinder Mitarbeiter mehr Erfolgschancen den richtigen Button zu treffen.

Ich sage nur KI und angeblich kein gefundener Regelverstoß, wenn man mal was meldet.

Nachricht 19 von 22
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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo zusammen, eine sicherlich interessante Frage ist bestimmt, wie verhält sich die Verordnung bei Konvoluten, und/oder Posten verschiedener Artikeln, die gebraucht sind, gemischt alter von bis, von antik, vintage retro usw.????

Muss man dann alle Artikel recherchieren, oder nur den ältesten oder den tollsten  und/oder schönsten ??

Hierzu Fragen Sie Ihren  Arzt oder Apotheker ;-)))))

Nachricht 20 von 22
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