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GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo Ihr Lieben,

 

ich verkaufe in meinem Shop gebrauchte Werkzeuge für professionelle Werkzeugmaschinen, oft an Unternehmer. Meine Durchschnittsware ist minimum 10 Jahre alt, manches 50, 60, 70 Jahre, oder gar noch älter. Ich brauche nicht zu erklären, dass es viele der Hersteller gar nicht mehr gibt...auch keine Rechtsnachfolger...damals gab es ja noch nicht mal die EU ;). Und erst Recht hatten sie für ihre Produkte keine Produktinformationsblätter und was nicht noch alles.

 

Daher musste ich mich mit dem Thema etwas näher beschäftigen, da die GPSR mein komplettes Geschäftsmodell drohte kaputt zu machen.

 

Bei eBay fand ich dann unter "Fragen und Antworten" folgende Passagen:

 

Was ist, wenn ich Gebrauchtwaren verkaufe und keine Informationen über den Hersteller des Produkts habe?

Artikel 51 der Verordnung ist auch anwendbar, wenn Sie gebrauchte Produkte verkaufen, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen. Für diese Produkte müssen Sie in Ihren Angeboten keine der geforderten Informationen bereitstellen.


Was ist, wenn der Hersteller meines Produkts nicht mehr existiert oder sein Geschäft aufgegeben hat?

Es gibt keine Ausnahmeregelung für Produkte, deren Hersteller nicht mehr existiert. Gemäß Artikel 51 der Verordnung können jedoch Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 erstmals auf den EU-Markt gebracht wurden und der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entsprechen, weiterhin verkauft werden, ohne dass die geforderten Informationen in die Angebote aufgenommen werden müssen. 

 

Da meine Artikel, die ich anbiete (egal ob nun gebraucht oder unbenutzt) vor dem 13.12.24 auf den Markt gebracht wurden (ich kaufe meine Ware aus Insolvenzmassen und Betriebsauflösungen), muss ich mir doch über das GPSR überhaupt keine Gedanken machen...oder habe ich einen Denkfehler? Es ist natürlich davon auszugehen, dass diese Artikel den damaligen Regeln der Produktsicherheit entsprochen haben. Anderenfalls hätten sie ja nicht vertrieben werden dürfen.

 

Wer kontrolliert eigentlich die Umsetzung der Verordnung? Oder gibt es da wieder eine Abmahnwelle von Rechtsanwälten, die nichts besseres zu tun haben, als Leute zu schikanieren und ihre Taschen zu füllen? Wer ist dann in der Nachweispflicht bzgl. des auf den Markt bringens vor dem 13.12.24 bzw. bzgl. des Nachweises, dass die gebrauchte Ware den damaligen Regeln der Produktsicherheit entsprachen?

 

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. M. E. werden alle Händler, die ältere Ware (also Inverkehrbringen der Ware vor dem 13.12.24) feilbieten, von der Verordnung überhaupt nicht tangiert.

 

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir kurz ein feedback gebt, ob ich hier total falsch liege oder es so richtig ist.

 

Dankeschön und viele Grüße!

Nachricht 1 von 22
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21 ANTWORTEN 21

Betreff: GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden


@trading-and-more  schrieb:

Hallo zusammen, eine sicherlich interessante Frage ist bestimmt, wie verhält sich die Verordnung bei Konvoluten, und/oder Posten verschiedener Artikeln, die gebraucht sind, gemischt alter von bis, von antik, vintage retro usw.????

Muss man dann alle Artikel recherchieren, oder nur den ältesten oder den tollsten  und/oder schönsten ??

Hierzu Fragen Sie Ihren  Arzt oder Apotheker ;-)))))


Hallo @trading-and-more! Da dir bisher noch niemand die Antwort auf deine Frage bereitgestellt hat, übernehme ich hier mal. Für Konvolute gilt, dass es auch bei diesen wichtig ist, dass alle gesetzlich geforderten Angaben auf den Artikelseiten ersichtlich sind, unabhängig davon welche Felder genutzt werden. Wenn du also keine weiteren Angaben in den für die GSPR vorgesehenen Felder mehr hinterlegen kannst, dann kannst du entweder weiterführende Informationen über die Produktdokumente hochladen oder zusätzliche Informationen in die Artikelbeschreibung einpflegen.

 

Unsere Auslegung der GPSR für Gebrauchtwaren findest auf dieser Seite im Verkäuferportal unter "Was ist, wenn ich Gebrauchtwaren verkaufe und keine Informationen über den Hersteller des Produkts habe?"  - auch im Eingangsposting von @zms-werkzeuge zitiert.

Für dich möglicherweise auch relevant: Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um eine Antiquität (von der GPSR ausgenommen) handelt, könnte Anhang IX der Richtlinie 2006/112/EG des Rates berücksichtigt werden.

 

Bei konkreten Fragen dazu, wie die GPSR für dein Sortiment gilt, würde ich mich eher an deinen qualifizierten Rechtsbeistand als an medizinisches Fachpersonal wenden 😉.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ab Dienstag wieder für euch im Einsatz ☘️.

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Betreff: GPSR für neue und gebrauchte Produkte, die vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht wurden

Hallo Miriam.

 

vielen Dank für Deine Info und deine Empfehlung

Zu Deiner Info, den Link zu Informationen ist das EINE, aber ist das eine wirkliche HILFE, schwierig

zu Deiner Empfehlung, statt einen Arzt der eventuell über die Gesundheitskarte abgerechnet werden könnte, ist der Rat einen qualifizierten Rechtsbeistand zu kontaktieren mit Stundensätze ab 300€ verbunden, ich denke dann scheidet Deine Empfehlung ersatzlos aus, denn bei Artikeln die vielleicht 30€ kosten bei diesen noch ca. 30% an EBAY gehen, denke ist es kaufmännisch doch eher absolut sinnfrei,

aber trotzdem für Deinen Versuch zu helfen, ich denke die Gerausdorderung was morgen startet, ist mal was wo alle in eine Phase der Ungewissheit stürzen, EBay und Verkäufer.

 

Nachricht 22 von 22
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