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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

So langsam wird es immer undurchsichtiger bei eBay ! 

Erste Mail von heute 

 

Wenn Sie derzeit E-Bikes, E-Bike-Zubehör/Komponenten oder Babyspielzeug bei eBay eingestellt haben, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor und vermeiden damit mögliche Verkaufsbeschränkungen." 

 

daraus schließe ich das nur Angebote aus dieser Kategorie nicht mehr Sichtbar sein werden ! 

 

Dann kurze Zeit später :

 

"wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) morgen, am 13. Dezember 2024, in Kraft tritt. Um mögliche Unterbrechungen Ihrer Verkäufe zu minimieren, setzen Sie bitte so schnell wie möglich die untenstehenden Schritte um.

Das passiert als Nächstes
Angebote ohne den notwendigen Informationen können für Käuferinnen und Käufer in der EU und in Nordirland nicht gefunden oder gekauft werden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie diese Angebote überarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen hinzufügen. Nur so werden die Angebote wieder auffindbar sein. Die Überarbeitungen wirken sich nicht auf Ihre Verkaufshistorie aus."

 

mirian@ebay  kannst Du da vielleicht mal Licht ins Dunkle bringen ?

 

eBay hat immer gesagt das Produkte die unter die Regel ,

Nach Art. 51 GPSR dürfen EU-Mitgliedstaaten das Bereitstellen von Produkten auf dem EU-Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fallen, nicht behindern, wenn die Produkte mit dieser Richtlinie konform sind und bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.

 

fallen weiterhin Sichtbar bleiben.

Wie wird das denn nun gehandhabt ??????

 

Ich habe z.B einen rechtlichen Hinweis unter meine Artikel gesetzt damit klar zu erkennen ist das diese Produkte schon vor dem 13.12 in der EU im Verkehr waren.

Ich habe für die meisten Produkte nicht alle neuen notwendigen Informationen aber darf sie ja nach EU Recht weiter verkaufen.

Man wird hier von eBay echt alleine gelassen , und die allgemeinen Floskeln helfen niemanden.

Ich will nur wissen ob meine Angebote Sichtbar bleiben ?

 

 

Nachricht 1 von 32
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31 ANTWORTEN 31

Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @der-sparpreis 

 

ja so ein Häkchen wäre schön. Der Händler müsste allerdings bestätigen, daß die Artikel bereits vor dem 13.12. vertieben wurden und der alten Richtlinie entsprechen.

 

Und mich selbst als Hersteller anzugeben geht ja noch, wenn ich selbst produziere. Aber mich als EU-Verantwortlicher anzugeben wäre als Händler ein No-Go. Was passiert denn, wenn es in Zukunft wirklich mal ein Problem mit einem Artikel auftauchen sollte. Die EU wendet sich doch zunächst an den Hersteller und wenn dieser nicht in der EU ansässig ist, an den EU-Verantwortlichen. Dann wünsche ich dem Händler viel Freude 🤔

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 21 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay


@der-sparpreis  schrieb:
Moin @petersmodellbahnstuebchen
es ist nur mal wieder schade das eBay trotz langer Vorlaufzeit es mal wieder nicht geschafft hat Klarheit in ihr System zu bringen. Und jetzt sieht man es ja auch wieder, keine klare Antwort von eBay.
Durch ein einfaches einpflegen eines Hinweis zum auswählen z.B Ich bestätige das die angeboten Artikel nicht der neuen Verordnung unterliegen da sie vor dem 13.12 schon in der EU im Verkehr waren hätte doch gelangt.
Aber nein da wird man einfach bis zum 13. im dunklen gelassen. Und zur Not geben wir dann alle irgendwelche Fantasie Angaben an. Hab ich hier schon gesehen,da ist dann der Verkäufer Hersteller und EU Verantwortlicher in einem.

... wobei das Übernehmen der EU Verantwortung n ganz schönes Pulverfass sein kann.
Der Versicherungsfritze meinte, dass das ein nicht kalkulierbares Risiko darstelle (in Sachen Produkthaftpficht) wenn man allein bedenkt, wieviele Sachen mit gefälschten CE-, TÜV- oder sonstigen Zeichen unterwegs sind.

Nachricht 22 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Also wenn ebay alle Artikel ausblendet, die den Vorschriften nicht entsprechen, dann kann ich jetzt schon sagen, wird der Umsatz von ebay ganz drastisch sinken.

Ich habe meine Artikel auch nicht überarbeitet, da ich diesen Irrsinn nicht mehr mitmache und daher nur noch abverkaufen möchte. Sollte ebay das nicht mehr zulassen, denn in jedem Angebot steht ja, wann es eingestellt wurde, dann ist das halt so. Gibt es halt kein Geld mehr von mir. Dann wird der Shop sofort gekündigt und dann war es das.

Nachricht 23 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @centsationell
Ich würde das auch niemals riskieren, hab das aber hier schon gesehen.
Bin mal gespannt auf den 13.12
Aber man sieht ja such wieder hier, habe mehrfach eBay Mitarbeiter markiert, keiner traut sich seitens eBay klare Aussagen zu machen
Nachricht 24 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

 


@der-sparpreis  schrieb:
Moin @centsationell
Ich würde das auch niemals riskieren, hab das aber hier schon gesehen.
Bin mal gespannt auf den 13.12
Aber man sieht ja such wieder hier, habe mehrfach eBay Mitarbeiter markiert, keiner traut sich seitens eBay klare Aussagen zu machen

 

Ich habe mir das schon lange gedacht, verfolge dass ja nun seit dem Frühjahr.

Ebay macht da ein paar Piktogramme, Hinweise und ein Textfeld mit sagenhaften 120 Zeichen und das wars. Damit ist das Thema für die erledigt.

Der Rest ist euer Bier.

Dass sich das Engagement Ebays für die VK nur auf ein absolutes Minimum beschränkt, ist doch hinreichend bekannt.

Dachte hier wirklich jemand, dass Ebay an einem Austausch relevanter Information und Tipps gelegen ist, wie man das gemeinsam gut umsetzen kann?

Ein Miteinander gibt es bei und mit Ebay nicht.

 

Bei den ganzen Sachen, die für korrekte Angaben noch fehlen, hat sich da bisher was getan?

Das wird doch geradezu widerstrebend umgesetzt, wenn überhaupt, weil, sonst würde der Eindruck entsehen, dass ein amerikanischer Weltkonzern wie Ebay auf einen User hört und das geht unter keinen Umständen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 25 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Wir haben Ebay nunmehr wie folgt angeschrieben, da ja auch ein wirtschaftlicher Verlust entstehen kann, sollte Ebay Produkte -unsichtbar- machen, die vor dem 13.12.24  in den Verkehr gebracht wurden. Da stellt sich ja dann auch die Frage, wer dann für den wirtschaftlichen Verlust aufkommen wird müssen. Rein vorsorglich.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28 Nov 2024 09:04:41 +0000 (UTC), bestätigen wir Ihnen hiermit, dass sämtliche von uns, bei Ihnen angebotenen Produkte, bereits vor dem 13.12.2024  in der EU und Nordirland in den Verkehr gebracht wurden.

 

Wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, gilt für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht werden/wurden, und dem derzeitigen Recht entsprechen, eine Übergangsbestimmung (Art. 51 GPSR): sie dürfen auch nach Inkrafttreten der GPSR in Verkehr gebracht werden, d.h. verkauft werden.

Für Produkte, die gegebenenfalls von uns, nach dem 13.12.2024, erstmalig neu in den Verkehr gebracht werden, werden von uns dann, die dann notwendigen GPSR Informationen bereitgestellt.

 Wir verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Nachricht 26 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @der-sparpreis und Danke für den Austausch hier, den wir verfolgen. Es ist richtig, dass du gestern zwei E-Mails erhalten hast, da die Durchsetzung der GPSR für die jeweiligen Produktbereiche unterschiedlich sein kann.

Was nicht stimmt ist, dass heute bereits der 13. Dezember ist, hier liegt ein Kommunikationsfehler vor, die Verantwortlichen wurden aufgrund deiner Meldung informiert.

Wir bedauern, dass es allgemein immer noch viel Besorgnis und Skepsis bezüglich der Umsetzung der GPSR von eBay gibt und möchten nochmals versichern, dass wir keine Angebote löschen und diese auch nicht leichtfertig ausblenden werden. 

 

Sobald die GPSR in Kraft tritt, können aber nicht konforme Angebote vor Käufer*innen in der Europäischen Union (EU) und Nordirland verborgen werden. Das bedeutet, dass die potenzielle Kundschaft diese Angebote nicht mehr sehen oder kaufen könnte. Um sie wieder sichtbar zu machen, müsst ihr betroffene Angebote überarbeiten und die erforderlichen Informationen hinzufügen.

 

Unsere derzeitige Interpretation des Artikels 51 ist im Verkäuferportal nachzulesen (als Antwort auf die Fragen Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert? oder Was, wenn ich Gebrauchtware verkaufe und keine Informationen über den Hersteller habe?) - unser Handeln orientiert sich an dieser aktuellen Auffassung.

 

Wie bei vielen neuen Gesetzen gibt es unterschiedliche Interpretationen der GPSR und wir können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Details zur Durchsetzung geben. Die GPSR ist eine EU-Verordnung, an deren Erarbeitung wir nicht beteiligt waren. Die heute noch offenen Fragen werden sich hoffentlich im Laufe der Zeit klären.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ab Dienstag wieder für euch im Einsatz ☘️.

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Nachricht 27 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo miriam@ebay
Vielen Dank für Deine Antwort.
Wenn ihr den Artikel 51 auch so seht , wie viele Verkäufe, wäre ja erstmal alles soweit gut.
Das ihr für den EU Wahnsinn nichts könnt ist mir klar.
Viele Grüße
Matthias
Nachricht 28 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @petersmodellbahnstuebchen 

 

Leider beisst sich das mit der Aussage von Miriam:

 

"Es kann daher für Sicherheitshinweise und Piktogramme sinnvoll sein, nur das auszuwählen, was für das jeweilige Angebot zutrifft und die zusätzlichen Informationen, die für die Einhaltung der Verordnung notwendig sind, in die Artikelbeschreibungen oder als Bilder einzupflegen oder als Dokumente hochzuladen."

 

Natürlich ist da wieder das Bei Ebay gern verwendete "ES KANN" genutzt worden.

Werde mich also kurz vorher entscheiden müssen zwischen:

a) Den Angeboten nicht passende Pictogramme und Sicherheitshinweisen hinzuzufügen.

Oder:

b) Damit leben zu müssen , das meine Angebote "möglicherweise" (auch ein Lieblingswort von Ebay)

verborgen werden.

 

 

 

Nachricht 29 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

meiner meinung nach ist es Ebay völlig Jacke ob hier zahlende gewerbliche Verkäufer nach den 13.12.2024 verkaufen oder nicht.

 

Die verzichten seit dem 01.03.2023 auf so unfassbat viel Kohle,da stört es die auch nicht ob die 100 €uro mehr oder weniger gebühren im Monat einnehemn,denn so zaghaft wie Ebay hier bei der Hilfe uns gegenüberist  spricht für mich eine deutliche Sprache.

 

Und es ist auch sehr sehr oft die Aussage gefallen ( Ist zumindest dieses Jahr nicht geplant ) wo man gefragt hat ob dies oder jenes noch bereitgestellt wird und man bräuchte es dieses Jahr 2024 und nicht im Jahr 2025 denn es fängt ja am 13.12.2024 an

Nachricht 30 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @primanovo 

 

als ich gestern Abend geschrieben habe, daß ein Piktogramm oder Sicherheitshinweis genommen werden muss, kannte ich selbstverständlich noch nicht die heutige Aussage von miriam@ebay 

 

Trotz der Aussagen "kann" und / oder "möglicherweise" ist es Fakt, daß im derzeitigen Systemzustand der Produktsicherheit keine "Ergänzenden Hinweise" hinterlegt werden können, wenn nicht wenigstens ein Sicherheitshinweis oder ein Piktogramm ausgewählt wird. Das gilt auch, wenn die bisher von Ebay angebotenen Auswahlmöglichkeiten absolut nicht zutreffen sind:

 

Screenshot 2024-11-29 142646.jpg

 

Wenn ich das Angebot speichern möchte, erscheint folgende Fehlermeldung:

 

Screenshot 2024-11-29 142836.jpg

 

Als nix mit kann oder möglicherweise, sondern ein eindeutiges muss. Ohne eins von beiden zu hinterlegen kann ich hier nicht als ergänzenden Hinweis z.B. "Siehe Produktsicherheitsdatenblatt" oder "Siehe Angebotstext" schreiben.

 

Hinzu kommt das Problem. daß die ODER-Bedingung nur bei der Einzelbearbeitung gilt. Bei der Mehrfachbearbeitung von Angeboten muss ich sogar Piktogramme UND Sicherheitshinweise auswählen. Die bei der Mehrfachbearbeitung zwangsweise hinterlegten falschen Piktogramme kann ich dann anschließend per CSV-Upload wieder rausnehmen.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

 

 

Nachricht 31 von 32
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Betreff: So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Eigentlich gibt es noch ein weiteres Problem, welches sich erst in einem Schriftwechsel mit einem anderen Community-User herausgestellt hat.

 

In der EU gibt es ISO/DIN-Normen, wonach Beschreibungen und Sicherheitshinweise erstellt werden müssen. Das bezieht sich auf den Inhalt und die verwendeten Piktogramme.

 

Für die, die hier also selbst als Hersteller, Produzent oder EU-Verantwortlicher auftreten, wäre es also schön zu wissen, welche Regeln beim Erstellen von Dokumenten gelten.

 

Hat dazu jemand zufälligerweise einen Hinweis gefunden?

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
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