So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

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28-11-2024 10:41
So langsam wird es immer undurchsichtiger bei eBay !
Erste Mail von heute
" Wenn Sie derzeit E-Bikes, E-Bike-Zubehör/Komponenten oder Babyspielzeug bei eBay eingestellt haben, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor und vermeiden damit mögliche Verkaufsbeschränkungen."
daraus schließe ich das nur Angebote aus dieser Kategorie nicht mehr Sichtbar sein werden !
Dann kurze Zeit später :
"wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) morgen, am 13. Dezember 2024, in Kraft tritt. Um mögliche Unterbrechungen Ihrer Verkäufe zu minimieren, setzen Sie bitte so schnell wie möglich die untenstehenden Schritte um.
Das passiert als Nächstes
Angebote ohne den notwendigen Informationen können für Käuferinnen und Käufer in der EU und in Nordirland nicht gefunden oder gekauft werden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie diese Angebote überarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen hinzufügen. Nur so werden die Angebote wieder auffindbar sein. Die Überarbeitungen wirken sich nicht auf Ihre Verkaufshistorie aus."
mirian@ebay kannst Du da vielleicht mal Licht ins Dunkle bringen ?
eBay hat immer gesagt das Produkte die unter die Regel ,
Nach Art. 51 GPSR dürfen EU-Mitgliedstaaten das Bereitstellen von Produkten auf dem EU-Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fallen, nicht behindern, wenn die Produkte mit dieser Richtlinie konform sind und bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.
fallen weiterhin Sichtbar bleiben.
Wie wird das denn nun gehandhabt ??????
Ich habe z.B einen rechtlichen Hinweis unter meine Artikel gesetzt damit klar zu erkennen ist das diese Produkte schon vor dem 13.12 in der EU im Verkehr waren.
Ich habe für die meisten Produkte nicht alle neuen notwendigen Informationen aber darf sie ja nach EU Recht weiter verkaufen.
Man wird hier von eBay echt alleine gelassen , und die allgemeinen Floskeln helfen niemanden.
Ich will nur wissen ob meine Angebote Sichtbar bleiben ?
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28-11-2024 10:51
Hallo,
kann mir jemand sagen bzw. weiß jemand welche Artikel jetzt unter diese allgemeine Produktsicherheit (GPSR) am 13. Dezember 2024 fallen?
Sind es komplett alle Artikel oder nur wie im erhaltenen Brief geschrieben steht: "Wenn Sie derzeit E-Bikes, E-Bike-Zubehör/Komponenten oder Babyspielzeug bei eBay eingestellt haben, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor und vermeiden damit mögliche Verkaufsbeschränkungen" ?
Viele Grüße und schon mal ein Dankeschön für die Antworten
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28-11-2024 10:55
@der-sparpreis schrieb:
... dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) morgen, am 13. Dezember 2024, in Kraft tritt...
ich wusste doch, dass ebei ebay die Uhren anders ticken ....
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28-11-2024 11:01
Hallo @melanies-re_0
es fallen eigentlich alle Produkte / Artikel darunter.
Gebraucht ,Neu egal.
Nur gibt es eben diese Aussnahme für Artikel die vor dem 13.12 schon in der EU im Verkehr waren.
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28-11-2024 11:01
🤣ja so ist es
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28-11-2024 12:20
Schau bitte auch mal hier:
https://community.ebay.de/t5/GPSR-Produktsicherheit/GPSR-Angaben-f%C3%BCr-Produkte-von-vor-dem-13-12...
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28-11-2024 12:26
Eigentlich ist ebay auch nur ein kleines Rädchen innerhalb der GPSR.
In der Verantwortung liegen immer noch Hersteller und Produzenten.
Es ist also unsinnig, hier den Verkäufer zu drangsalieren.
Blickt man auf die Herstellerseiten, haben die mitunter selbst noch gar keine "Produktsicherheitsblätter" erstellt.
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28-11-2024 12:37
Hallo @spaceart9000
mir ist eigentlich klar, das ich für Produkte die vor dem 13.12 im EU-Verkehr waren, die Angaben nicht notwendig sind. Mein Verständnis und das vieler andere auch. Aber das werden irgendwann die Gerichte nach den ersten Abmahnungen klären müssen.
Ich will eigentlich nur von eBay wissen ob meine Angebote ohne Angaben sichtbar bleiben.
Ich habe da keine eindeutige Antwort erhalten.
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28-11-2024 12:51
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28-11-2024 12:57
Hallo @der-sparpreis
Ah OK alles klar. Ich verstehe. Wenn Ebay schreibt, dass die Angaben für Artikel von vor dem 13.12.2024 nicht erforderlich sind, gäbe es auch Ebay-Sicht doch auch keinen Grund diese auszublenden.
Und wenn sie die Artikel doch ausbelneden wollen, muss das ja an irgendeine Bedingung geknüpft sein. Und wenn diese Bedingug ist, dass alle Artikel die Hinweise haben müssen, würden sie ja ihrer Aussagew selbst wiedersprechen.
Gruß
Ingo
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28-11-2024 13:06 - bearbeitet 28-11-2024 13:07
Das ist ja auch verständlich.
Ich ärger mich aber eher über ein von der EU verfasstes Bürokratiemonster, was letztendlich auf dem Rücken der Kleinen ausgetragen wird.
Dabei könnte es so einfach sein.
1.) EU erlässt GPSR und verplichtet Hersteller/Produzenten die Produktsicherheishinweise zu erstellen.
2.) dafür könnte man sogar ein einheitliches Formular und neue Piktogramme erstellen.
3.) Hersteller und Produzenten setzen diese Richtlinie um und stellen in einer EU-Datenbak die Hinweise zur Verfügung.
4.) Verkäufer können aufgrund der EAN eines Artikels auf die Datenbank verweisen.
Mehr Aufwand braucht es nicht. Nur weil einige EU-Kraten*innen bei monatlich 15.000 - 40.000 € im Monat Langeweile haben, rennen einige VK nun wie aufgeschreckte "Hühner" durch die Gegend.
Da könnte einem tatsächlich der Kragen platzen.
Hauptsache wir bekommen dann auch noch Rauchverbot "im Freien".
Die spinnen die Brüsselaner.
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28-11-2024 13:12
Ein Vorteil wird es wohl hoffentlich haben,denn von den lieben Menschen aus dem Land der aufgehenden Sonne,dürfte es ja dann am 14.012.2024 keinen mehr geben 🤣 Ironie off 🤣
Und mir ist auch ein Rätsel warum ein gewerblicher auf Gefahren hinweisen muss und ein Privater nicht und somit sind dann wieder einege gewerbliche noch mehr im nachteil hier geld zu verdienen wenn sie keine Angaben machen können,da es die Firmen,Labels etc seit Jahren nicht mehr gibt und diese Artikel dann wegfallen und private diese Artikel weiter verkaufen können.
Oder es läuft darauf hinaus,daß es ab nächstes Jahr noch mehr priverbliche gibt 🤔
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28-11-2024 13:18
Wir lassen uns überraschen, was mit "der aufgehenden Sonne" passiert. 😉
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28-11-2024 13:26
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28-11-2024 13:42
Ich markiere mal die mir bekannten ebay Mitarbeiter in der Hoffnung das sich jemand meiner Frage anschaut.
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28-11-2024 14:27
@mmstore74 schrieb:Ein Vorteil wird es wohl hoffentlich haben,denn von den lieben Menschen aus dem Land der aufgehenden Sonne,dürfte es ja dann am 14.012.2024 keinen mehr geben 🤣 Ironie off 🤣
Muahahaha ... so wie die jetzt schon (automatisiert) versichern, dass ihr Angebot den geltenden Vorschriften entspricht. *lol* Ist klar.
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28-11-2024 18:30
Hallo @der-sparpreis
Leider gibts von EBAy keine klare Ansage.
Ich wollte auch schon wissen nach welchen Kriterien Ebay vorgeht.
Muss ich z.B. eines der beiden von Ebay bereitgestellten Pictogrammen auswählen,damit mein Angebot sichtbar bleibt?
Nach irgendeinem Muster muss Ebay ja die Angebote durchforsten und ich glaube kaum das Artikelbeschreibung und Bilder z.B. nach Sicherheitshinweisen durchsucht werden,sondern das in jedem der von Ebay bereitgestellten Felder etwas ausgewählt werden muss,auch wenn es unsinnig ist.
Da kann man leider nur Abwarten.
Ebay hüllt sich in Schweigen.
Ich hoffe man bekommt nach dem 13.12. wenigstens ein rotes Ausrufezeichen und eine eindeutige Erkärung dazu.
Ich werde vorerst mal nichts in die Artikelbeschreibung oder Bilder einfügen,denn möglichweise ist der ganze Aufwand "FÜR DIE KATZ"
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28-11-2024 18:57
Moin @der-sparpreis
die erste Mail habe ich nicht erhalten. Das nur die von Dir genannten Kategorien betroffen sind, halte ich für einen Denk- / Tippfehler des Projekt- oder Kommunikationsteams (scheint ja inzwischen durch Überforderung der Standard zu sein).
Die zweite Mail ist für mich eindeutig:
Ich verlasse mich darauf, was miriam@ebay zugesagt hat: Das wir darüber informiert werden, welche Angebote ausgeblendet werden 🤔
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
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28-11-2024 19:02
Moin @primanovo
bisher wurde kommuniziert:
- Es muss ein Piktogramm oder ein Sicherheitshinweis von Ebay übernommen werden
- Es muss entweder der Produkthersteller und / oder eine EU-verantwortliche Person / Organisation benannt werden
Darauf wird vermutlich die KI prüfen. Wenn eins dieser beiden Kriterien bei einem Angebot in den nicht ausgeschlossenen Kategorien nicht erfüllt ist, wird das Angebot halt ausgeblendet.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
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28-11-2024 19:18
es ist nur mal wieder schade das eBay trotz langer Vorlaufzeit es mal wieder nicht geschafft hat Klarheit in ihr System zu bringen. Und jetzt sieht man es ja auch wieder, keine klare Antwort von eBay.
Durch ein einfaches einpflegen eines Hinweis zum auswählen z.B Ich bestätige das die angeboten Artikel nicht der neuen Verordnung unterliegen da sie vor dem 13.12 schon in der EU im Verkehr waren hätte doch gelangt.
Aber nein da wird man einfach bis zum 13. im dunklen gelassen. Und zur Not geben wir dann alle irgendwelche Fantasie Angaben an. Hab ich hier schon gesehen,da ist dann der Verkäufer Hersteller und EU Verantwortlicher in einem.
