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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

So langsam wird es immer undurchsichtiger bei eBay ! 

Erste Mail von heute 

 

Wenn Sie derzeit E-Bikes, E-Bike-Zubehör/Komponenten oder Babyspielzeug bei eBay eingestellt haben, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor und vermeiden damit mögliche Verkaufsbeschränkungen." 

 

daraus schließe ich das nur Angebote aus dieser Kategorie nicht mehr Sichtbar sein werden ! 

 

Dann kurze Zeit später :

 

"wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) morgen, am 13. Dezember 2024, in Kraft tritt. Um mögliche Unterbrechungen Ihrer Verkäufe zu minimieren, setzen Sie bitte so schnell wie möglich die untenstehenden Schritte um.

Das passiert als Nächstes
Angebote ohne den notwendigen Informationen können für Käuferinnen und Käufer in der EU und in Nordirland nicht gefunden oder gekauft werden. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie diese Angebote überarbeiten, indem Sie die erforderlichen Informationen hinzufügen. Nur so werden die Angebote wieder auffindbar sein. Die Überarbeitungen wirken sich nicht auf Ihre Verkaufshistorie aus."

 

mirian@ebay  kannst Du da vielleicht mal Licht ins Dunkle bringen ?

 

eBay hat immer gesagt das Produkte die unter die Regel ,

Nach Art. 51 GPSR dürfen EU-Mitgliedstaaten das Bereitstellen von Produkten auf dem EU-Markt von Produkten, die unter die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit fallen, nicht behindern, wenn die Produkte mit dieser Richtlinie konform sind und bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.

 

fallen weiterhin Sichtbar bleiben.

Wie wird das denn nun gehandhabt ??????

 

Ich habe z.B einen rechtlichen Hinweis unter meine Artikel gesetzt damit klar zu erkennen ist das diese Produkte schon vor dem 13.12 in der EU im Verkehr waren.

Ich habe für die meisten Produkte nicht alle neuen notwendigen Informationen aber darf sie ja nach EU Recht weiter verkaufen.

Man wird hier von eBay echt alleine gelassen , und die allgemeinen Floskeln helfen niemanden.

Ich will nur wissen ob meine Angebote Sichtbar bleiben ?

 

 

Nachricht 1 von 32
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31 ANTWORTEN 31

So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo,

 

kann mir jemand sagen bzw. weiß jemand welche Artikel jetzt unter diese allgemeine Produktsicherheit (GPSR) am 13. Dezember 2024 fallen?

 

Sind es komplett alle Artikel oder nur wie im erhaltenen Brief geschrieben steht: "Wenn Sie derzeit E-Bikes, E-Bike-Zubehör/Komponenten oder Babyspielzeug bei eBay eingestellt haben, gehen Sie bitte wie unten beschrieben vor und vermeiden damit mögliche Verkaufsbeschränkungen" ?

 

Viele Grüße und schon mal ein Dankeschön für die Antworten

Nachricht 2 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay


@der-sparpreis  schrieb:

 

... dass die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) morgen, am 13. Dezember 2024, in Kraft tritt...


ich wusste doch, dass ebei ebay die Uhren anders ticken ....

Nachricht 3 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @melanies-re_0 

es fallen eigentlich alle Produkte / Artikel darunter. 

Gebraucht ,Neu egal. 

Nur gibt es eben diese Aussnahme für Artikel die vor dem 13.12 schon in der EU im Verkehr waren.

 

Nachricht 4 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

🤣ja so ist es 

Nachricht 5 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Eigentlich ist ebay auch nur ein kleines Rädchen innerhalb der GPSR.

In der Verantwortung liegen immer noch Hersteller und Produzenten.

 

Es ist also unsinnig, hier den Verkäufer zu drangsalieren.

Blickt man auf die Herstellerseiten, haben die mitunter selbst noch gar keine "Produktsicherheitsblätter" erstellt.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 7 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @spaceart9000 

mir ist eigentlich klar, das ich für Produkte die vor dem 13.12 im EU-Verkehr waren, die Angaben nicht notwendig sind. Mein Verständnis und das vieler andere auch. Aber das werden irgendwann die Gerichte nach den ersten Abmahnungen klären müssen.

Ich will eigentlich nur von eBay wissen ob meine Angebote ohne Angaben sichtbar bleiben. 

Ich habe da keine eindeutige Antwort erhalten.

Nachricht 8 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @ttd4it 

es ärgert mich einfach das man von eBay keine klare Aussage bekommt ob die Angebote sichtbar bleiben.

Vorallem wenn man dann sieht wie Verkäufer aus Fernost hier handeln dürfen ohne auch nur annähernd EU Recht einzuhalten.

Nachricht 9 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @der-sparpreis 

 

Ah OK alles klar. Ich verstehe. Wenn Ebay schreibt, dass die Angaben für Artikel von vor dem 13.12.2024 nicht erforderlich sind, gäbe es auch Ebay-Sicht doch auch keinen Grund diese auszublenden.

Und wenn sie die Artikel doch ausbelneden wollen, muss das ja an irgendeine Bedingung geknüpft sein. Und wenn diese Bedingug ist, dass alle Artikel die Hinweise haben müssen, würden sie ja ihrer Aussagew selbst wiedersprechen.

Gruß
Ingo

Nachricht 10 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

@der-sparpreis 

 

Das ist ja auch verständlich.

Ich ärger mich aber eher über ein von der EU verfasstes Bürokratiemonster, was letztendlich auf dem Rücken der Kleinen ausgetragen wird.

 

Dabei könnte es so einfach sein.

 

1.) EU erlässt GPSR und verplichtet Hersteller/Produzenten die Produktsicherheishinweise zu erstellen.

2.) dafür könnte man sogar ein einheitliches Formular und neue Piktogramme erstellen.

3.) Hersteller und Produzenten setzen diese Richtlinie um und stellen in einer EU-Datenbak die Hinweise zur Verfügung.

4.) Verkäufer können aufgrund der EAN eines Artikels auf die Datenbank verweisen.

 

Mehr Aufwand braucht es nicht. Nur weil einige EU-Kraten*innen bei monatlich 15.000 - 40.000 € im Monat Langeweile haben, rennen einige VK nun wie aufgeschreckte "Hühner" durch die Gegend.

 

Da könnte einem tatsächlich der Kragen platzen.

 

Hauptsache wir bekommen dann auch noch Rauchverbot "im Freien".

Die spinnen die Brüsselaner.

 

 

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Nachricht 11 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Ein Vorteil wird es wohl hoffentlich haben,denn von den lieben Menschen aus dem Land der aufgehenden Sonne,dürfte es ja dann am 14.012.2024 keinen mehr geben 🤣 Ironie off 🤣

 

Und mir ist auch ein Rätsel warum ein gewerblicher auf Gefahren hinweisen muss und ein Privater nicht und somit sind dann wieder einege gewerbliche noch mehr im nachteil hier geld zu verdienen wenn sie keine Angaben machen können,da es die Firmen,Labels etc seit Jahren nicht mehr gibt und diese Artikel dann wegfallen und private diese Artikel weiter verkaufen können.

 

Oder es läuft darauf hinaus,daß es ab nächstes Jahr noch mehr priverbliche gibt 🤔

Nachricht 12 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

@mmstore74 

 

Wir lassen uns überraschen, was mit "der aufgehenden Sonne" passiert. 😉

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 13 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

@ttd4it 

 

EU und Deutschland schafft sich gerade selber ab. 

 

Nachricht 14 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Ich markiere mal die mir bekannten ebay Mitarbeiter in der Hoffnung das sich jemand meiner Frage anschaut.

 

miriam@ebay  patrick@ebay  steffi@ebay 

Nachricht 15 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay


@mmstore74  schrieb:

Ein Vorteil wird es wohl hoffentlich haben,denn von den lieben Menschen aus dem Land der aufgehenden Sonne,dürfte es ja dann am 14.012.2024 keinen mehr geben 🤣 Ironie off 🤣

 

Muahahaha ... so wie die jetzt schon (automatisiert) versichern, dass ihr Angebot den geltenden Vorschriften entspricht. *lol* Ist klar.

Nachricht 16 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Hallo @der-sparpreis 

Leider gibts von EBAy keine klare Ansage.

Ich wollte auch schon wissen nach welchen Kriterien Ebay vorgeht.

Muss ich z.B. eines der beiden von Ebay bereitgestellten Pictogrammen auswählen,damit mein Angebot sichtbar bleibt?

Nach irgendeinem Muster muss Ebay ja die Angebote durchforsten und ich glaube kaum das Artikelbeschreibung und Bilder z.B. nach Sicherheitshinweisen durchsucht werden,sondern das in jedem der von Ebay bereitgestellten Felder etwas ausgewählt werden muss,auch wenn es unsinnig ist.

Da kann man leider nur Abwarten.

Ebay hüllt sich in Schweigen.

Ich hoffe man bekommt nach dem 13.12. wenigstens ein rotes Ausrufezeichen und eine eindeutige Erkärung dazu.

Ich werde vorerst mal nichts in die Artikelbeschreibung oder Bilder einfügen,denn möglichweise ist der ganze Aufwand "FÜR DIE KATZ"

 

 

Nachricht 17 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @der-sparpreis 

 

die erste Mail habe ich nicht erhalten. Das nur die von Dir genannten Kategorien betroffen sind, halte ich für einen Denk- / Tippfehler des Projekt- oder Kommunikationsteams (scheint ja inzwischen durch Überforderung der Standard zu sein).

 

Die zweite Mail ist für mich eindeutig:

 

Screenshot 2024-11-28 181011.jpg

 

Ich verlasse mich darauf, was miriam@ebay  zugesagt hat: Das wir darüber informiert werden, welche Angebote ausgeblendet werden 🤔

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 18 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @primanovo 

 

bisher wurde kommuniziert:

 

  • Es muss ein Piktogramm oder ein Sicherheitshinweis von Ebay übernommen werden
  • Es muss entweder der Produkthersteller und / oder eine EU-verantwortliche Person / Organisation benannt werden

Darauf wird vermutlich die KI prüfen. Wenn eins dieser beiden Kriterien bei einem Angebot in den nicht ausgeschlossenen Kategorien nicht erfüllt ist, wird das Angebot halt ausgeblendet.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

 

Nachricht 19 von 32
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So langsam drehe ich durch ! Wo bleibt da denn jetzt die klare Aussage von eBay

Moin @petersmodellbahnstuebchen
es ist nur mal wieder schade das eBay trotz langer Vorlaufzeit es mal wieder nicht geschafft hat Klarheit in ihr System zu bringen. Und jetzt sieht man es ja auch wieder, keine klare Antwort von eBay.
Durch ein einfaches einpflegen eines Hinweis zum auswählen z.B Ich bestätige das die angeboten Artikel nicht der neuen Verordnung unterliegen da sie vor dem 13.12 schon in der EU im Verkehr waren hätte doch gelangt.
Aber nein da wird man einfach bis zum 13. im dunklen gelassen. Und zur Not geben wir dann alle irgendwelche Fantasie Angaben an. Hab ich hier schon gesehen,da ist dann der Verkäufer Hersteller und EU Verantwortlicher in einem.
Nachricht 20 von 32
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