31-10-2025 23:18
Hallo zusammen,
Ich möchte hier meine aktuelle Erfahrung als gewerblicher Verkäufer auf eBay teilen, weil ich der Meinung bin, dass eBay bei der Behandlung eines offenen Versandfalls gegen grundlegende Prinzipien des deutschen Zivilrechts und der EU-Verordnung (P2B-VO 2019/1150) verstoßen hat.
Hintergrund:
Ich habe einen Artikel ordnungsgemäß, versichert und nachweisbar mit Hermes versendet. Der Käufer meldete, dass die Sendung nicht angekommen sei. Ich habe daraufhin sofort eine offizielle Verlustmeldung bei Hermes eingereicht. Hermes hat die Prüfung bestätigt, die Erstattung durch die Transportversicherung läuft derzeit noch. Ich habe somit alles rechtlich Erforderliche und Zumutbare getan, um eine sichere Lieferung zu gewährleisten. Wenn der Versanddienstleister grob fahrlässig handelt oder die Sendung verliert, liegt das Verschulden eindeutig beim Frachtführer – nicht beim Verkäufer. Ich habe nichts falsch gemacht und meiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht vollständig entsprochen.
Problem:
Trotz des laufenden Versicherungsverfahrens hat eBay eine vollständige Rückerstattung an den Käufer veranlasst und den entsprechenden Betrag von meinem Verkäuferkonto abgebucht – noch bevor Hermes die Prüfung abgeschlossen oder eine offizielle Verlustbestätigung ausgestellt hatte. Ich hatte eBay über den laufenden Prozess informiert und Belege eingereicht, doch die Entscheidung wurde ohne deren Berücksichtigung getroffen.
Gesicherte Nachweise:
Ich habe sämtliche relevanten Unterlagen, Versand- und Kommunikationsbelege sorgfältig gesichert, einschließlich Versandnachweis, Verlustmeldung bei Hermes, Schriftverkehr und Foto-Dokumentation. Diese Nachweise belegen eindeutig, dass der Versand ordnungsgemäß erfolgte und ich meiner Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachgekommen bin. Sollte eine rechtliche oder behördliche Prüfung erfolgen, können diese Beweise jederzeit vorgelegt werden.
Unfaire Behandlung und Drohungen:
Darüber hinaus kam es im Verlauf zu haltlosen Drohungen und Druckversuchen seitens der Käuferin bzw. ihres Partners – auch über externe E-Mail-Adressen außerhalb der eBay-Plattform. Anstatt die Situation sachlich und neutral zu bewerten, hat eBay diese Umstände offenbar ignoriert und die Rückerstattung dennoch veranlasst. Ein solches Verhalten untergräbt das Vertrauen gewerblicher Verkäufer massiv. Wenn Drohungen, emotionale Druckausübung oder unbelegte Behauptungen ausreichen, um eine Entscheidung gegen einen ordnungsgemäß handelnden Verkäufer zu treffen, dann ist das Geschäftsverhältnis zwischen eBay und den Händlern langfristig gestört. Ich kann diese Entscheidung weder nachvollziehen noch rechtlich oder kaufmännisch akzeptieren. Warum wartet man nicht einfach das Ergebnis des Versanddienstleisters (Hermes) ab, bevor man über Rückzahlungen entscheidet?
Rechtliche Bewertung:
Nach deutschem Recht (§§ 433, 475 Abs. 2 BGB i.V.m. § 421 HGB) trägt der Verkäufer das Transportrisiko nur bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an das Versandunternehmen. Sobald der Versand nachweislich erfolgt ist, liegt das Risiko beim Frachtführer, bis dieser den Fall abschließend geprüft hat. Eine Rückerstattung durch eBay, bevor die Transportversicherung entschieden hat, stellt einen Eingriff in laufende zivilrechtliche Ansprüche dar und widerspricht dem Grundsatz der rechtlichen Neutralität von Plattformen. Darüber hinaus verstößt dieses Vorgehen gegen die EU-Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO 2019/1150), die Plattformen verpflichtet, gewerbliche Verkäufer fair, transparent und verhältnismäßig zu behandeln.
Fazit:
Ich empfinde dieses Vorgehen als unfair, geschäftsschädigend und potenziell rechtswidrig. Ich habe formell Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt und warte auf eBays Antwort. Sollte keine faire und rechtskonforme Lösung erfolgen, werde ich neben einer Beschwerde bei der EU-Schlichtungsstelle auch die Verbraucherzentrale NRW, Wettbewerbszentrale sowie rechtlichen Beistand einschalten. Ich wünsche mir, dass eBay künftig sicherstellt, dass laufende Versandprüfungen und Versicherungsfälle vollständig berücksichtigt werden, bevor Entscheidungen zu Lasten der Verkäufer getroffen werden. Nur so kann Fairness und Vertrauen im Plattformhandel wiederhergestellt werden.
01-11-2025 00:18
Die Situation ist voll umfänglich nachzuvollziehen.
Gegenüber dem Besteller*in fehlt aber ein entscheidendes Merkmal: Der Nachweis der Zustellung.
Der Verlust der Sendung ist nicht das Problem des Empfängers, sondern das des Absenders.
Den temporären oder vollständigen Verlust prüft Hermes. Hierbei bist Du Auftraggeber und Hermes Dein Vertragspartner. Alles was da nun zu klären ist, wird nur zwischen Euch abgewickelt.
Der Besteller ist außen vor und erhält deshalb die Erstattung von eBay.
Ein Schaden entsteht Dir nur, wenn Hermes keinen Schadenersatz leistet.
01-11-2025 00:36
Verlustes oder einer Zustellung vor – also auch kein abgeschlossener Erfüllungs- oder Schadensfall. eBay hat dennoch eine Rückzahlung veranlasst, bevor die Transportversicherung entschieden hat. Das stellt einen Eingriff in laufende zivilrechtliche Ansprüche zwischen mir und dem Versanddienstleister dar.
Ich habe als Verkäufer meine Pflicht erfüllt: Der Versand erfolgte nachweislich, die Sendung war versichert, und der Verlust wurde unverzüglich gemeldet.
In dieser Situation ist es nicht gerechtfertigt, wenn eBay einseitig eine Rückerstattung veranlasst, bevor der beauftragte Frachtführer seinen Teil der Verantwortung geklärt hat. Das ist auch der Kern meiner Kritik – nicht die grundsätzliche Frage, ob der Käufer irgendwann sein Geld zurückbekommt, sondern wann und auf welcher rechtlichen Grundlage.
01-11-2025 00:44
Danke für deinen Beitrag und deine Einschätzung.
Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass der Verkäufer bis zur nachgewiesenen Zustellung gegenüber dem Käufer in der Verantwortung steht. Allerdings liegt in diesem konkreten Fall der entscheidende Punkt darin, dass der Versanddienstleister (Hermes) die Verlustprüfung offiziell bestätigt hat und der Fall noch in Bearbeitung ist.
Das bedeutet: Solange die Untersuchung durch Hermes läuft, liegt kein endgültiger Nachweis eines Verlustes oder einer Zustellung vor – also auch kein abgeschlossener Erfüllungs- oder Schadensfall. eBay hat dennoch eine Rückzahlung veranlasst, bevor die Transportversicherung entschieden hat. Das stellt einen Eingriff in laufende zivilrechtliche Ansprüche zwischen mir und dem Versanddienstleister dar.
Ich habe als Verkäufer meine Pflicht erfüllt: Der Versand erfolgte nachweislich, die Sendung war versichert, und der Verlust wurde unverzüglich gemeldet.
In dieser Situation ist es nicht gerechtfertigt, wenn eBay einseitig eine Rückerstattung veranlasst, bevor der beauftragte Frachtführer seinen Teil der Verantwortung geklärt hat. Das ist auch der Kern meiner Kritik – nicht die grundsätzliche Frage, ob der Käufer irgendwann sein Geld zurückbekommt, sondern wann und auf welcher rechtlichen Grundlage.
Sorry, wollte meine Gedanke dazu zu ende mitteilen.
am
01-11-2025
02:45
- zuletzt bearbeitet am
01-11-2025
13:54
von
kh-mel
Hallo ,
ein Verlust der Ware ist weder für den Verkäufer noch für den Käufer eine schöne Angelegenheit.
Aber der Käufer hat Anspruch auf eine Lieferung.
Diese bleibt hier aus, also hat der Käufer das Recht auf eine Erstattung.
Sieh doch mal über Deinen eigenen Tellerrand und versetze Dich in die Lage des Käufers.
Wenn das Paket verloren gegangen ist, wirst Du doch dann später von Hermes entschädigt.
Warum soll der Käufer das erst abwarten müssen?
Du bist zwar nicht Schuld, aber Dein Vertragspartner als Versender.
Als gewerblicher Verkäufer trägst Du eben die Verantwortung (egal wer Schuld ist) und eben auch das Transportrisiko bis der Käufer das Paket in der Hand hat.
Und das HGB kannst Du hier nicht anweden, oder war der Käufer ein gewerblicher Kunde?
Bei Verkauf an Privatkunden gilt ausschließlich das BGB.
Auch wenn es sich hier ggf. um einen gewerblichen Käufer handelt, so hat ebay beim Käufer-/Verkäuferschutz dazu keine Unterschiede.
Mit dem Verkauf hast Du diesen Regeln der Abwicklung nun mal zugestimmt.
Und ebay ist nicht direkt in den Kaufvertrag involviert - also kann ebay auch nicht gegen das BGB verstoßen, das gilt ausschließlich zwischen Dir und dem Käufer.
Ebay ist lediglich der "Vermittler" zu seinen eigenen Bedingungen.
Und noch etwas:
"Sollte keine faire und rechtskonforme Lösung erfolgen, werde ich neben einer Beschwerde bei der EU-Schlichtungsstelle auch die Verbraucherzentrale NRW, Wettbewerbszentrale sowie rechtlichen Beistand einschalten."
Fazit: ebay hat korrekt entschieden - die Ware ging auf dem Weg zum Kunden verloren und somit bekommt der Käufer sein Geld wieder. Punkt.
01-11-2025 08:48
Danke für deine Einschätzung.
Mir geht es hier nicht darum, dass der Käufer kein Geld bekommen soll – sondern darum, wie eBay mit einem laufenden Nachforschungsfall umgegangen ist, obwohl der Versanddienstleister die Haftung noch prüft. Es geht also nicht um die Rückzahlung selbst, sondern um die rechtlich fragwürdige Vorgehensweise von eBay bei der voreiligen Abbuchung. Persönliche Unterstellungen zum Urheberrecht oder zur Bildverwendung haben hier nichts mit dem Thema zu tun
und sind schlicht unangebracht.
02-11-2025 17:04
@wpthandel schrieb:Danke für deine Einschätzung.
Mir geht es hier nicht darum, dass der Käufer kein Geld bekommen soll – sondern darum, wie eBay mit einem laufenden Nachforschungsfall umgegangen ist, obwohl der Versanddienstleister die Haftung noch prüft. Es geht also nicht um die Rückzahlung selbst, sondern um die rechtlich fragwürdige Vorgehensweise von eBay bei der voreiligen Abbuchung. Persönliche Unterstellungen zum Urheberrecht oder zur Bildverwendung haben hier nichts mit dem Thema zu tun
und sind schlicht unangebracht.
Lass dich einfach mal bei einem Fachmann (Anwalt) rechtlich beraten und lies nochmals ganz genau die von dir akzeptierten ebay-AGB. Was soll das rumgezicke? Wann ist es dir denn Recht, daß der Käufer sein Geld erstattet bekommt? Soll er jetzt Wochen auf Rückzahlung warten, weil du dein Lieferversprechen nicht eingehalten hast? Nenn mir mal einen vernünftigen Grund, warum ich als Käufer länger als erforderlich warten soll, wenn du ohnehin schon weißt, daß nichts mehr kommen wird, da Verlust.
Bei ebay (und auch anderswo) ist es doch ganz einfach (und wurde ähnlich schon oben von anderen geschrieben).
- Kein Zustellnachweis, Käufer bekommt von ebay seine Zahlung nach Ablauf von Lieferfrist und Einigungsphase erstattet. Wenn du das nicht selbst machst und dir einen Mangeleintrag ersparst, macht das ebay für dich. So ist es auch richtig.
- Du kümmerst dich, daß der Versanddienstleister an dich erstattet.
Macht der das nicht, ist es dein Pech als gewerblicher Anbieter und du kannst den Rechtsweg beschreiten.
Ego, Emotionen und die paar Euro muß man bei gewerblichen Verkauf außen vor lassen.
02-11-2025 19:21
Hallo @ttd4it !
Das sehe ich auch so. Als Käufer ist mein Vertragspartner der Verkäufer.
Und in diesem Fall habe ich meinen Artikel nicht bekommen.
Deshalb möchte ich mein Geld sofort zurück. und nicht erst noch warten,
bis sich der Verkäufer und das Versandunternehmen geeinigt haben.
Das kann nämlich auch dauern. Ist eBay in diesem Falle nicht nur
Erfüllungsgehilfe?
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
02-11-2025 21:28
Nach deutschem Recht (§§ 433, 475 Abs. 2 BGB i.V.m. § 421 HGB) trägt der Verkäufer das Transportrisiko nur bis zur ordnungsgemäßen Übergabe an das Versandunternehmen. Sobald der Versand nachweislich erfolgt ist, liegt das Risiko beim Frachtführer, bis dieser den Fall abschließend geprüft hat. Eine Rückerstattung durch eBay, bevor die Transportversicherung entschieden hat, stellt einen Eingriff in laufende zivilrechtliche Ansprüche dar und widerspricht dem Grundsatz der rechtlichen Neutralität von Plattformen.
Du als GVK trägst das Risiko bis der Kunde die Ware in den Händen hält (sogar beim Rückversand).
Von wegen bis zum Frachtführer. Es ist nicht statthaft, dieses Risiko auf den Käufer abzuwälzen.
Ein Verlust oder eine Beschädigung, muss den Kunden nicht kümmern, das ist dein Problem mit dem Versandunternehmen. Für den Kunden heißt es Ware oder Geld.
Der muss auch nicht irgend eine Entscheidung im Streit zwischen dir und dem Versandunternehmen abwarten und schon gar nicht muss er einen finanziellen Verlust hinnehmen, sollte das Versandunternehmen dir nicht erstatten.
Wie kommt man denn bloß auf sowas.