23-06-2023 17:25
27-11-2023 10:32
Ist zwar schon älter der Beitrag, habe aber dasselbe Problem. Einige ungerechtfertigte Mängel und Käufer, die einfach irgendwas bei eBay anklicken, haben mich auf unterdurchschnittlich rutschen lassen. Nun, seit 20.11. wieder überdurchschnittlich. Trotzdem zahle ich noch die Strafprovision für unterdurchschnittlich.
Nach Telefonat mit einer inkompetenten Mitarbeiterin die Aussage "das wäre halt so" und "das bleibt auch bis 15. Dezember so". Auf die Frage wo das denn stünde "in den Hilfeseiten".
Gesucht, nichts gefunden. Nochmal angerufen. Dort hieß es dann, es bleibt bis zur nächsten Rechnungslegung so und die ist ja seit Januar 22 schon auf kalendermonatlich und nicht mehr jeweils zum 15. des Monats. Immerhin, also "nur" 10 Tage zuviel zahlen. Aber das reicht mir nicht, daher nochmal meine Nachfrage wo das denn stünde. Dort verwies man mich auf diesen Passus (siehe Anhang). Da steht aber klar nur etwas zur Herabstufung. Zitat Mitarbeiter "dann ist das ja umgekehrt genauso". Ähh, nein.
Der nächste Vorgesetzte der mit mir verbunden wurde, meinte dann "Hmm, das müsste dann wohl auch klar dastehen...". Ähh, ja, genau.
Er will das an die entsprechende Abteilung weiterleiten und die melden sich. Wir wissen ja aber alle was da passiert - nichts.
PS.: Meine Frau, Rechtsanwaltsfachangestellte, sieht das so wie ich. Es steht nicht in den AGB, also unwirksam.
We will see...
22-01-2024 11:03
Hallo, das gleiche Problem habe ich auch seit einigen Tagen, ich habe mich Anwaltlich beraten lassen, die Gebühren seit der neu berechnung des Service Statuses müssen eingeklagt werden, diese bekommen wir zweifelsfrei zurück wenn wir es einklagen .
Mein Anwalt meinte sogar dass geprüft werden müsse, ob die 6% zusatzgebühren für die zeiten des unterdurchschnittlichen Zeitraumes überhaupt rechtlich zugelassen seien . Ebay könne vieles schreiben, jedoch muss ebay im Falle eines Rechtsstreites auch den Richter davon überzeugen können?
22-01-2024 11:29
Hallo, da ich nicht mehr auf Ebay verkaufe, habe ich mit dem Thema abgeschlossen.
Aber Danke für die Info und viel Erfolg noch bei Ebay.
VG
22-01-2024 12:00
Hallo @bobelbob , die 6%ige Gebühr dient dazu, dem Verkäufer einen Anreiz zu bieten, den bestmöglichen Kundenservice zu bieten. eBay entstehen durch Verkäufer mit diesem Service Status erhöhte Kosten, die durch erhöhte Kundenkontakte, Bearbeitung von Käuferschutzfällen, Kundenkommunikation und Auszahlungen verursacht werden.
Wie du bereits in diesem Thread mitbekommen hast, bist du nicht alleine davon betroffen.
Ich danke dir für dein Verständnis und wünsche dir weiterhin biel Erfolg bei eBay.
Liebe Grüße, Sonja
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24-01-2024 22:01
sonja@ebay schrieb:... , die 6%ige Gebühr dient dazu, dem Verkäufer einen Anreiz zu bieten, den bestmöglichen Kundenservice zu bieten. ...
Netter Euphemismus "Anreiz " für "Zwang", netter Euphemismus "bestmöglicher Kundenservice " für "im Sinne des Käufers zu parieren"...
11-02-2024 23:32
11-02-2024 23:33
12-02-2024 08:16
@elocoshop Guten Morgen. 🙂 Sofern dein Servicestatus wieder auf überdurchschnittlich steht, fallen für den Folgemonat selbstverständlich keine zusätzlichen Gebühren an.
Liebe Grüße,
Nina
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