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08-01-2025 22:27
Hallo zusammen,
das leidige Thema, dass Ebay nicht unterscheiden kann zwischen nicht zu deklarierenden differenzbesteuerten und relevanten regelbesteuerten Umsätzen bis zum Erreichen der OSS Umsatzschwelle.
Bin ebenfalls von Einschränkung bedroht im Moment und überlege einfach eine OSS Nummer anzufordern.
Das ist ja eher ein Hilfskonstrukt und rechtlich eigentlich nicht einwandfrei und nicht vorgesehen für Differenzbesteuerer.
Gibt es die Möglichkeit über den Kundenservice zu prüfen, dass die Umsätze meines Kontos differenzbesteuert sind und die drohenden Sperre auzfzuheben? selina_b@ebay
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
Betreff: OSS und Differenzbesteuerung - das leidige Thema
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13-01-2025 11:29
Hallo @bikenerd.23 ,
Ich hatte dir hier schon bereits geantwortet und eben dein Thema noch hier gesehen.
Beste Grüße
Patrick
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13-01-2025 11:29
Hallo @bikenerd.23 ,
Ich hatte dir hier schon bereits geantwortet und eben dein Thema noch hier gesehen.
Beste Grüße
Patrick
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13-01-2025 13:05
Hi Patrick,
ja - danke dir. Hatte auch schon die Informationen versendet. Bin jedoch nicht sicher ob die Mail angekommen ist, da ich keine Bestätigung bekommen hatte. Kannst du das einsehen?
Ich schließe hier dann als gelöst
Beste Grüße
Andreas
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13-01-2025 13:46
Hallo @bikenerd.23 ,
ist angekommen bei den Kollegen.
Beste Grüße
Patrick
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14-01-2025 12:57
Hallo,
bei mir ist das gleiche Problem.
Am 08.01.2025 habe ich 25 Mails von ebay bezüglich einer Verkaufssperre bekommen und einen Tag später, am 09.01.2025 nochmal das Gleiche!
Wir haben auch Differenzbesteuerung und fallen daher eigentlich nicht unter OSS usw.
Am 08.01. habe ich mit einem Mitarbeiter aus der Fachabteilung (wurde dahin weiterverbunden) telefoniert. Leider hatte er nicht wirklich das Problem verstanden und sagte immer wieder das ich mich bei OSS anmelden sollte. Nach ewigem diskutieren, wollte er das Problem nochmal besprechen und sich nach 3 Tagen wieder melden.
Das klappte sogar am Sonntag Abend (12.01.) klingelte das Telefon der der Herr meldete sich wieder.
Leider kam es wieder auf das gleiche heraus...dann hatte ich gesagt, ich möchte seinen Vorgesetzten sprechen, um das Problem nochmal zu erläutern.
Darauf ist er nicht eingegangen und wollte es nochmal, diesmal mit dem Vorgsesetzten, besprechen, eine Lösung finden und sich wieder melden...
Bis heute habe ich noch nichts wieder gehört und der Tag der Sperre rückt immer näher!
Wäre wünschenswert, wenn man endlich etwas unternehmen würde und das Problem und die drohende Sperre vom Tisch wäre!
Seit 14 Jahren handel ich bei ebay und das Problem gab es bisher noch nie!
Über Hilfe und eine schnelle Lösung des Problems würde ich mich sehr freuen!
Danke
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14-01-2025 13:01
Hallo @antikpostkarte1940 ,
danke für deinen Beitrag.
eBay ist dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei gewerblichen Verkäufern als Nachweis ihrer steuerlichen Registrierung abzufragen.
Nach unseren Informationen hast du einen grenzüberschreitenden Gesamtumsatz innerhalb der EU von mehr als 10.000 Euro pro Jahr.
Daher benötigen wir entweder deine gültige lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit der Bestätigung, dass du die Umsatzsteuer über One-Stop-Shop (OSS) erklärst und bezahlst, oder deine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für jedes EU-Land, in das du Waren versendest.
Aktualisiere bitte deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in deinem eBay-Konto und/oder bestätige hier, dass du OSS nutzt: https://www.ebay.de/spr/vat
Liebe Grüße
Elke
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14-01-2025 14:30
Hallo @antikpostkarte1940 ,
ich habe zusätzlich einmal bei den Kollegen angefragt.
Beste Grüße
Patrick
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14-01-2025 17:08
Sollte das zutreffen und du einen grenzüberschreitenden Gesamtumsatz innerhalb der EU von mehr als 10 000 € im Jahr haben, trifft die Aussage von elke@ebay zu.
U.a. hier nachzulesen:
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3964-faq-one-stop-shop-umsatzsteuer
"Was ist, wenn ausschließlich Differenzbesteuerung angewendet wird?
Bei Differenzbesteuerung nach §§ 3c Abs. 5, 25a UStG bleibst du im Inland steuerpflichtig. Die neuen Regelungen der Umsatzsteuerreform und das OSS-Verfahren finden daher keine Anwendung darauf und es gibt keine Auswirkungen.
Wenn jedoch die Lieferschwelle für Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Ländern überschritten wird, greifen die Regelungen zur Besteuerung im Zielland. Dabei wird nicht die Differenzbesteuerung angewendet, sondern die regulären Umsatzsteuersätze des Ziellandes. Dies bedeutet, dass du als Händler nach Erreichen der Lieferschwelle deine Verkäufe an Privatpersonen in den jeweiligen Zielländern zu den dort geltenden Umsatzsteuersätzen versteuern musst. Hierbei kann das OSS-Verfahren genutzt werden, um die Abwicklung zu vereinfachen."
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14-01-2025 22:26 - bearbeitet 14-01-2025 22:27
Die Aussage von elke@ebay stimmt nicht.
Gemäß §§ 3c Abs. 5 und 25a UStG ist man bei Differenzbesteuerung von OSS komplett ausgenommen, auch wenn der EU-weite Umsatz über 10.000,- € beträgt. Unter 10.000,- € braucht man sowieso kein OSS, da wäre die Ausnahme sonst sinnlos.
Nur wenn man in einem EU-Land über die dort gültige Umsatzsteuerschwelle kommt, ist man in diesem Land - und nur in diesem ! - umsatzsteuerpflichtig. Das kann man dann über OSS zahlen, muss man aber nicht.
Die Umsatzsteuergrenzen der einzelnen EU-Länder liegen in der Regel weit über 10.000,- €, in Österreich zB 35.000,- €, Belgien 25.000,- €, Estland 40.000,- € usw.
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14-01-2025 22:32
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14-01-2025 22:40
Ich bin mir nicht mehr so sicher....
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14-01-2025 22:53
Natürlich gibt es die einzelnen Umsatzsteuergrenzen in den jeweiligen Ländern noch. Gibt's ja für Deutschland und Österreich auch noch.
Aber damit ich mich nicht mehr mit den einzelnen Umsatzsteuergrenzen herumschlagen muss, gibt es OSS mit einer Umsatzsteuergrenze von 10.000,- € EU-weit!
Vor OSS ist man als kleiner Verkäufer nirgendwo druntergefallen, weil wo hat man schon die jeweiligen Grenzen überschritten, jetzt reicht es EU-weit 10.000,- zu überschreiten, um im EU-Ausland Umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Das Ganze war eine extreme steuerliche Verschlechterung, wurde aber als praktische Vereinfachung verkauft.
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15-01-2025 07:22
Ok.
Reicht es dann wenn man sich bei OSS angemeldet hat, bei ebay den Haken in dem entsprechenden Kästchen zu machen oder ist dann noch mehr zu bedenken?
Braucht ebay noch irgendwelche schriftlichen Bestätigungen oder irgendwelche Nummern?
Danke
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20-02-2025 07:37
Guten Morgen,
auch ich brauche drignend Hilfe in meinen Konto designklassiker321, da ich in allen europäischen Ländern in Kürze eingeschränkt werde. Auch ich nutze nicht das OSS Verfahren und habe Differenzbesteuerung. Ich bitte hier dringend um Hilfe.
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20-02-2025 08:11
Guten Morgen,
ich hatte das auch.
Sie müssen sich dann telefonisch an den Kundensevice wenden.
Die senden Ihnen dann eine Mail, aufgrund dieser müssen Sie dann schriftlich bestätigen, das Sie nur Umsätze per Differenzbesteuerung erzielen.
(Meist klappt es aber nicht beim ersten Mal, zog sich bei mir über rund 14 Tage hin).
Die sieht dann so aus:
...
Sie haben uns bezüglich Ihrer grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU erklärt, dass diese in Deutschland der Differenzbesteuerung unterliegen und Sie insofern keine Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern für diese Umsätze schulden. Dementsprechend und - soweit zutreffend - benötigen wir von Ihnen die folgende Erklärung:
„Ich bestätige hiermit, dass die grenzüberschreitenden Umsätze meines Unternehmens mit Privatpersonen/Verbrauchern innerhalb der EU, die nicht der Differenzbesteuerung unterliegen, pro Kalenderjahr über alle Vertriebskanäle (nicht nur eBay) unter 10.000 EUR liegen.
Für den Fall, dass meine jährlichen grenzüberschreitenden Umsätze innerhalb der EU mit Privatpersonen/Verbrauchern, die nicht der Differenzbesteuerung unterliegen, in Zukunft den Schwellenwert von 10.000 EUR überschreiten, werde ich eBay dies mitteilen und die erforderlichen Informationen (USt-Identifikationsnummer(n), OSS-Bestätigung) über https://www.ebay.de/spr/vat bereitstellen.“
Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Kundenservice
Gruß
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20-02-2025 08:55
Hallo @designklassiker321 ,
ich habe dir bereits in einem anderen Thema geantwortet und du solltest eine E-Mail erhalten haben.
Beste Grüße
Patrick
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07-03-2025 10:51
Hallo patrick,
könnten Sie auch bei uns mal das Thema mit Nachdruck bei den zuständigen Kollegen eintriggern.
Seit 20.02. schreiben wir Mails und telefonieren, leider scheint im Call-Center niemand mit dem Sonderthema OSS-Ausschluss durch Differenzbesteuerung im Thema zu sein. Wir bekommen immer nur die Standartmail, die wir nicht bestätigen können, da wir die Umsatzgrenze ja reißen und sind inzwischen eingeschränkt.
Vielen Dank!
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09-03-2025 16:38
Hallo patrick@ebay,
ich habe am 24.02. die Bestätigung über die Differenzbesteuerung an eBay gesendet.
Habe auch eine Rückantwort erhalten.
Nun wurde ich am 06.03. trotzdem von eBay fürs EU Ausland gesperrt.
Nach einem Anruf bei eBay am 06.03 und nochmaliger Bestätigung über eBay und per E-Mail, wurde mir erklärt das mein Konto innerhalb 24 Stunden wieder freigeschaltet wird. Es es ist nichts passiert.
Nach einem weiteren Anruf gestern 08.03. 11Uhr wurde mir wieder erklärt das mein Konto innerhalb 24Stunden freigeschaltet wird. Es ist nichts passiert.
Kann mir jemand helfen? Ich auktioniere meine Artikel und hatte dadurch dieses Wochenende schon Verluste bzw. Kunden-Anfragen warum keine Gebote abgegeben werden können.
Ich bitte um eine schnelle Lösung bzw. Aufhebung der Einschränkung. Beste Grüße und Danke!
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10-03-2025 13:11
Hallo @julisau.antik - auch hier noch mal die Rückmeldung, dass für dich inzwischen alles erledigt werden konnte. Für das Hin und Her entschuldigen wir uns.
Liebe Grüße
Miriam
