26-02-2023 15:12
Hallo zusammen,
leider finde ich nicht wirklich eine Erklärung von eBay wie genau sich das mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der eingezogenen MwSt. bei digitalen Produkten verhält.
Tritt eBay als eine Art Zwischenhändler (Reseller) auf?
Verkaufe ich (streng genommen) mein digitales Produkt netto an eBay und verkauft eBay dann das Produkt Brutto an den Endkunden?
In diesem Fall müsste eBay die eingezogene MwSt. unter eigener Steuernummer abführen.
Stelle ich dann meinem Endkunden eine Bruttorechnung aus mit dem Hinweis:
"MwSt. von eBay eingezogen gemäß Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011."?
Heißt, ich gebe die MwSt. zwar auf der Rechnung an z.B. mit "Inkl. MwSt. (von eBay eingezogen): 2,39 EUR" aber führe diese nicht an mein Finanzamt ab?
Ich bitte einmal eine klare Stellungnahme von eBay. Oder verlinkt mit einen Artikel wo das genau erklärt ist. Mein Steuerbüro und ich sind etwas verwirrt.
Und wieso findet man eigentlich nicht sofort einen entsprechenden Artikel auf eBay.de?
Lieben Dank
14-12-2023 10:27
Schön, dass wir deine Situation inzwischen klären konnten, @spice-roses. Deine Wünsche habe ich entsprechend weitergegeben - Danke dafür.
Liebe Grüße
Miriam
Bin ab Mittwoch, 29.05.2024 wieder online. Steffi, Patrick und unser Community-Support-Team sind bis dahin für euch da!
29-12-2023 21:29
Hallo
Wäre schön wenn die Adresse dann eingeblendet wäre. Andere Ebay Mitarbeiter meinen zu mir das ich vom Finanzamt uUterlagen einreichen müßte worin dann Ebay sehen würde das ich diese Steuern bezahlt habe und sie dann von Ebay zurück erstatte bekäme. Warum wird sowas nicht öffentlich bekannt gemacht??
29-12-2023 22:06
Hallo @chrinis_11
Ich weiß zwar nicht, welche Mitarbeiter solche Aussagen von sich geben, man kann sie aber getrost als "unrichtig" einstufen.
Je nachdem wie Du Deine Umsatzsteuervoranmeldung machst, müsstest Du dem Finanzamt monatlich oder quartalsweise mindestens Dein Buchungsprotokoll übermitteln und die Buchungen markieren, die sich auf den Verkauf "digitaler Produkte" bei ebay beziehen.
Dazu bist Du aber nicht verpflichtet. Folglich wird Dir das Finanzamt auch keine Bescheinigung ausstellen, dass Du die einbehaltene Mehrwertsteuer einbehalten, verrechnet und abgeführt hast.
30-12-2023 12:54
Hallo Miriam leider kann ich Sie nicht anschreiben da ich auch inzwischen das Problem mit der Mwst für Software Produkte habe. Nur mein Steuerberater und unser Finanazmt kriegen das nicht hin, ich soll die Mwst da auch bezahlen und von Ebay abgezogenen 1224€ sind weg?
Habe jetzt hier erfahren das man monatlich Ebay eine Rechnung stellen soll aber nirgens steht dann wohin. Ebay Mitarbeiter sagten mir im August das ich aufgelistete Daten vom Finanzamt an Ebay schicken soll damit Ebay sehen kann das ich die MWST doppelt bezahlt hätte und dann bekäme ich das Geld von Ebay erstattet.
Warum nicht von Anfang öffentlich was machen machen muß`?
Es hat doch keiner Geld zu verschenken.
LG
30-12-2023 13:05
Ich schicke Dir eine PN mit der Adresse. Da steht der Ablauf im Volltext drin. Solltest Du weitere Fragen zur Gestaltung habe, kannst Du mich natürlich auch fragen.
04-01-2024 20:30
Hallo ttd4it,
ich stehe hier vor dem gleichen Problem, allerdings lief das jetzt fats 3 monate ohne diesen Abzug und seit dem 1.1.24 zieht das ebay nun ab. ich habe eben alle 8 Seiten durchgelesen und fast nur Fragezeichen im Kopf! Okay verstanden habe ich das ich selbst keine Rechnung an den Kunden stelle. sondern das nur ebay tut. Und der Teil den ich nicht ganz verstanden habe ist der mit der Rechnung an ebay. Ich stelle also vom ersten bis zum letzten Tag im Monat eine Rechnung an ebay mit allen verkäufen, bekomme dann zusätzlich die MwSt. und führe diese dann ans Finanzamt ab?
und könntest du mir auch die Infos wie chrinis_11 zukommen lassen.
Vielen Dank im vorraus
Michael Richter
04-01-2024 21:00
Hallo Michael, ich schicke Dir die Info im PN.
Schöne Grüße
Thomas
02-02-2024 23:21
Hallo,
Habe auch nun angefangen wieder bei eBay zu verkaufen und nach dem ich diesen Thread gelesen habe, ist mir wieder die Lust vergangen. Wie kann man alles so verkomplizieren?
Wie soll denn so eine Rechnung aussehen? Was ist mit einbehaltener Steuer aus dem EU Ausland? Bekommt man diese auch wieder?
Bin unter 10000 Brutto. Beispiel: Käufer aus Ungarn hat einen Artikel gekauft, da in Ungarn die Steuer 27% beträgt, hat eBay damit meinen Gewinn direkt mitgenommen.
Nächstes Beispiel: Man verkauft 1000-2000 DDG im Monat, soll die Rechnung so lang sein wie ein Buch? Fragen über Fragen, Kopfschmerzen bis zum Umfallen.
Grüße
am 23-02-2024 15:04 - zuletzt bearbeitet am 23-02-2024 15:18 von kh-marina
Hallo zusammen,
ich ahbe am 1.2. meine "Rechnung" eingereicht, aber bis jetzt keine Steuer erhalten. Wie lange dauert den das bei euch bis man das wieder bekommt?
miriam@ebay an wen kann man sich wenden um nachzufragen woran es noch liegt das hier noch kein Geld gekommen ist?
Viele Grüße
Michael
26-02-2024 11:04
Hallo @michaels-computermoddingwelt! Wir haben in deinem Konto nachgesehen und bisher erkenne ich keine noch offene Anfrage. Du hast soeben eine E-Mail von mir erhalten und ich bitte dich, darauf mit der betroffenen Bestellnummer zu antworten - gerne kannst du auch den Nachweis für die Überbezahlung nochmals anhängen, dann kümmern wir uns um eine zeitnahe Bearbeitung 🙂.
Danke und liebe Grüße
Miriam
Bin ab Mittwoch, 29.05.2024 wieder online. Steffi, Patrick und unser Community-Support-Team sind bis dahin für euch da!
26-02-2024 11:40
Hallo an alle,
inzwischen habe ich ein BMF-Schreiben im Internet gefunden, welches den Sachverhalt erläutert.
Ich habe es allerdings nur überflogen und bisher nicht im Detail betrachtet.
Die Interessierten bzw. Betroffenen können sich folgenden Link speicher:
26-02-2024 11:58
Nachtrag zu Nachricht 151.
Schaut Euch bitte mal das Beispiel 4 an. Da geht es um Inlandslieferungen.
Zitat:
"Nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG wird keine Lieferung zwischen dem Betreiber der
elektronischen Schnittstelle und der Privatperson fingiert, da H im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist.
Ein im Inland ansässiger Händler H veräußert über eine elektronische Schnittstelle Handyzubehör an eine im Inland ansässige Privatperson.
§ 3 Abs. 3a Satz 2 UStG findet keine Anwendung, da die Ware nicht aus dem Drittlandsgebiet eingeführt wird.
Für die Lieferung des H an die Privatperson findet § 3c Abs. 1 UStG Anwendung.
Der Ort der Lieferung ist der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Versendung an die
Privatperson befindet (hier: Inland).
Der Händler hat die Umsätze über das besondere Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (vgl. Abschnitt 18j.1) zu erklären."
Der nächste entscheidende Hinweis dürfte im ersten Absatz auf Seite 8 stehen.
Zitat: " Ein Unternehmer unterstützt eine solche Lieferung dann nicht, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. der Unternehmer legt weder unmittelbar noch mittelbar irgendeine der Bedingungen für die Lieferung der Gegenstände fest,
2. der Unternehmer ist weder unmittelbar noch mittelbar an der Autorisierung der
Abrechnung mit dem Erwerber bezüglich der getätigten Zahlung beteiligt und
3. der Unternehmer ist weder unmittelbar noch mittelbar an der Bestellung oder
Lieferung der Gegenstände beteiligt.
26-02-2024 12:54
26-02-2024 13:31 - bearbeitet 27-02-2024 08:05
Danke für die Rückmeldung, @michaels-computermoddingwelt! Ich stehe dazu bereits mit dem zuständigen Team in Kontakt und denke, es ist dann vorerst keine erneute Zusendung der Anfrage mehr notwendig. Sobald es Neuigkeiten bezüglich der Aufstellung für die Erstattung der MwSt. für dich gibt, melden wir uns nochmals bei dir!
Update 28.02.2024: Mir wurde soeben zugesichert, dass du eine Rückmeldung von uns erhalten wirst, das Rechnungsformat stimmt derzeit noch nicht.
Liebe Grüße
Miriam
Bin ab Mittwoch, 29.05.2024 wieder online. Steffi, Patrick und unser Community-Support-Team sind bis dahin für euch da!
07-03-2024 17:11
Das Chaos nimmt leider kein Ende. Nachdem ich mich an der komplizierten Anblauf gewöhnt hatte, kam
am 13. Februar die Aufforderung, weitere Steuerinformationen zu hinterlegen "Gemäß der EU-Steuerrichtlinie DAC7/Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist eBay per Gesetz zur Erfassung Ihrer Steuerinformationen verpflichtet."
Ich habe die "Steuerliche Identifikationsnummer" (nicht USt-IdNr.) hinterlegt und es hieß, dass keine Benachrichtigungen zu einbehaltenen Auszahlungen mehr folgt.
Beim ersten Verkauf danach über 2168,10 EUR hat ebay auch keine MwSt mehr einbehalten und wir konnten die Rechnung direkt an den Kunden stellen (was sich die Geschäftskunden übrigens sehr wünschen, weil oft Anpassungen in der Anschrift nötig).
Auch beim nächsten Verkauf über 990 EUR haben wir die Rechnung an den Kunden gestellt, aber wie sich nach zwei Tagen zeigte, hat ebay hier wieder die MwSt einbehalten.
Natürlich dürfen wir jetzt keine zweite Rechnungen an ebay für denselben Verkauf stellen und werden (wieder einmal) die 19% verlieren.
Es geht übrigens nur um Verkäufe innerhalb Deutschlands und nicht um EU-Ausland!
Das Verhalten ist nícht ok. ebay sitzt am längeren Hebel und zahlt einfach nicht komplett aus.
Gruß, Harald
07-03-2024 19:18
Hallo Harald,
vom Prinzip kannst Du Deinen Kunden auch eine MwSt.-Rechnung schreiben. Immerhin haben diese die Steuer auch bezahlt. Verwenden kann der Kunde selbst nur ein Belegexemplar, weil auf den Kontoauszügen bei PP, Kreditkarte, Konto etc. nur eine ´Zahlung an ebay-Payments sichtbar ist.
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Dabei steht die Lösung auch für ebay zum Herunterladen in Nachricht 151 und ist es falsch, wenn man seine Handlungen mit Ausführungen von 2012 begründet, die 2021 geändert worden sind.
28-04-2024 12:01
Hallo miriam@ebay ,
am 07.04.2024 habe ich die Rechnungen wie beschrieben als PDF eingereicht aber bis heute noch keinen Geldeingang verzeichnet. Könntest du mal nachfragen an was es hebt oder wann mit dem Geld zu rechnen ist? Oder ob noch was falsch ist das ich das entsprechend korrigieren kann.
Viele Grüße
Michael
29-04-2024 10:41
Hallo @michaels-computermoddingwelt - die Auszahlungen werden einmal monatlich vorgenommen, und zwar im Folgemonat der Rechnungseinreichung.
Wir bitten dich also noch um etwas Geduld 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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13-05-2024 13:11
Hey miriam@ebay und die anderen,
Wie läuft es aktuell im best Case ab, wenn man gewerblich digitale Produkte verkauft?
Man Verkauft Produkt XY, bekommt beim Verkauf die Mwst abgezogen und soll gesammelt eine Rechnung in Höhe der Mwst an Ebay erstellen?
Hat sich da mittlerweile etwas getan, damit es Verkäufer und vor allem Buchhaltungsfreundlicher wird?
Bevor ich im größeren Stil digitale Produkte bei Ebay verkaufen will, hätte ich da gerne einen Ablauf wie das gehändelt wird.
Nicht das es maximal aufwendig wird und man doch eher solche Dinge nicht mehr auf Ebay verkaufen sollte...
Vielen Dank