12-11-2025 21:17
Oftmals ist hier in der Community zu lesen, dass Rechnungen nur an Unternehmen erstellt werden müssen.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Dies ist aber nur die halbe Wahrheit.
Weitere Pflichten ergeben sich z.B. durch das Handelsgesetzbuch und die Aufzeichnungspflichten bzw. Buchführungspflichten eines jeden Unternehmen.
Es geht im Wesentlichen darum, beleghaft seine Einnahmen nachzuweisen, besonders im Warenhandel.
Im HGB regelt das § 238.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html
Ausführlicher kommentiert das, wie so oft, die IT-Rechtskanzlei.
Link: https://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-pflichtangaben-umsatzsteuer.html
Author: RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Datum: 28.03.2023
Zitat: "Ob erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren - jedes Unternehmen muss Rechnungen ausstellen, sobald Geld den Besitzer wechselt. "
12-11-2025 23:18
Ja es geht in den Besagten Texten, Um Buchführungspflichten, Der Händler muß diese Rechnungen vorlegen können. Aber zusenden muß der Händler dem Privatkunden die Rechnung nicht. Ich mache es Trotzdem.
13-11-2025 08:06
Guten Morgen @ttd4it
soweit, so richtig - allerdings reichen im Regelfall die Ausdrucke der Ebay-Bestellungen als Gegenbeleg zu den Einnahmen völlig aus.
Extra eine "richtige" Rechnung zu schreiben ist nicht notwendig, zumal die Ausdrucke alle relevanten Daten enthalten.
13-11-2025 08:30
13-11-2025 12:24
Das ist wie die "Henne und das Ei".
Wenn ich doch schon eine Rechnung ausstelle, warum soll ich sie nicht an den Kunden weitergeben?
Das ist wie die Diskussion beim Bäcker im Stehcafe, ob er seiner Laufkundschaft einen Bon mitgeben muss.
Im Endeffekt dreht sich die ganze Diskussion immer nur aus Sicht der zuständigen Finanzämter um die bezahlte oder einbehaltene Mehrwertsteuer.
13-11-2025 14:12
Es geht doch nicht um die Ämter oder die Bäcker.
Es geht darum ob private Verkäufer Anspruch haben auf eine ordnungsgemäße Rechnung - und das haben sie eben nicht.
Wie die Verkäufer ihre Einnahmen verbuchen und welche Belege dazu notwendig sind oder auch nicht, ist doch garnicht maßgebend.
13-11-2025 17:39 - bearbeitet 13-11-2025 17:43
Hy , wurde von mir beschrieben, Ich sende , diese über die Alias Email Adresse des Kunden über Ebay.
Das ist etwas umständlich aber geht. Der Bäcker MUSS die Rechnung ausdrucken, damit es im Kassensystem
gespeichert ist.
Viele Supermärkte handeln vorbildlich , fragen nach dem Ausdrucken des Zettels, ob man den Zettel haben möchte. Unter der Kasse ist ein Papierkorb voll mit Bons.
14-11-2025 08:50
Normalerweise haben Registrierkassen ein Transaktionsprotokoll.
Es wird also auch ohne Ausdruck gespeichert.
Mit dem Papierkorb unter dem Thresen hast Du natürlich Recht. 😉