09-01-2024 06:58 - bearbeitet 09-01-2024 07:01
Hallo zusammen, ich bin seit kurzem hier als Gewerblich angemeldet. Seitdem fallen natürlich die ebay Gebühren an. Was ich bisher nicht wusste das ebay auf alle Gebühren auch noch 19% MwSt. erhebt.
Ich habe dies als Kleinunternehmer angemledet kann also keine MwSt. ausweisen und dementsprechen auch nicht zurück erhalten vom Finanzamt.
Ist das richtig das ich auf die Gebühren 19% MwSt. zahlen muss? Oder ist das ein Fehler.
Bei einem Artikel denn ich für 2,30 Euro verkaufe bezahle ich 0,25 Provision und 0,41 Pauschalgebühr bleiben 1,63 davon muss ich noch Porto in höhe von 1,60 zahlen also 0 Euro Gewinn.
Als privat Verkäufer hatte ich 2,30 Euro - 1,60 Porto = 0,70 Euro Gewinn.
So funktioniert das ja garnicht dann kann ich gleich aufhören und ebay erhält keinen Einnahmen mehr von mir.
Wo ist da denn die Logik?
09-01-2024 07:41
Hallo,
ich verstehe deine Rechnung gar nicht, denn die Portokosten zahlt doch der Kunde...
Die kann man doch nicht abziehen !?!
09-01-2024 07:47
@pluscd Hej!
Hier einfach was zum lesen.
https://gruenderplattform.de/ratgeber/kleinunternehmerregelung
09-01-2024 08:00
Natürlich musst du die MwSt zahlen. Das wäre ja lustig wenn du keine MwSt zahlen müsstest... Das hat mit der Kleinunternehmer Regelgung ja nichts zu tun.
Fällt dir das jetzt erst auf? Alles andere was du für deinen Betrieb sonst so kaufst enthält ja auch die 19%
09-01-2024 09:18
Guten Morgen @pluscd ,
deine Rechnung geht ohnehin nicht auf. Von deinem Ertrag mußt du noch alle anderen gewerblichen Ausgaben bestreiten. Mir fällt gerade ein z.B. - die ebay-Shopgebühren, die GEZ-Gebühr, Beiträge zur IHK, die LUCID Kosten, hin und wieder wird es Rücksendungen und Widerrufe geben, Kosten für eine angemessene Verpackung, der Steuerberater, die Krankenversicherung usw. Der Warenbezug/dein Einkauf kann günstig, aber sicher nicht kostenlos sein? Auch das muß kalkuliert werden. Und die eine oder andere Steuer aufs Einkommen kann gleichfalls später dazukommen. Da bleibt nicht nur nichts übrig, bei Verkäufen von 1,90 bis 4.- EUR und versandkostenfrei wirst du eher draufzahlen.
Die Umsatzsteuerproblematik wurde dir ja schon erklärt. Gebühren für Gewerblich sind bei ebay netto + 19%. Das Kleingewerbe kann keine Vorsteuer ziehen, muß aber auch nichts an MwSt. abführen. Am besten mal mit einem Steuerberater fragen, ob das Konstrukt so überhaupt wirtschaftlich funktioniert.
09-01-2024 10:09
Hallo @pluscd , alle Verkäufer, die in Deutschland ansässig sind, bekommen Rechnungen mit deutscher Mehrwertsteuer von eBay. Es ist irrelevant, ob du als Kleinunternehmer tätig bist. Du erhältst auch von jedem anderen Dienstleister oder Lieferanten, sofern dieser nicht selbst Kleinunternehmer ist, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer. Wir handeln entsprechend der gesetzlichen Regelungen, eine Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer auszustellen. Für weitere Fragen wende dich bitte an deinen Steuerberater.
Liebe Grüße, Sonja
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09-01-2024 12:08
Hallo @pluscd
Willkommen im Realleben eines gewerblichen Händlers.
Kosten, Kosten, Kosten und dann schaust du, dass du noch was übrig hast.
Die MwSt. muss Ebay natürlich erheben, denn die müssen Umsatzsteuer zahlen, wie jeder andere auch.
Die sind kein Kleinunternehmen wie du.
Die MwSt. ist praktisch ein durchlaufender Posten:
Ebay kassiert von dir und gibt sie an das FA weiter
Du bist KU und kassierst keine MwSt., du brauchst daher auch keine ans FA abführen.
Wenn du allerdings Waren oder Dienstleistungen kaufst/in Anspruch nimmst, dann musst du genauso MwSt. zahlen, als wenn du im Supermarkt einkaufen gehen würdest.
Diese gezahlten Steuern kannst du aber nicht gegenrechnen, da du keine von deinen Kunden kassierst.
Davon abgesehen, kommen, wie bereits erwähnt wurde, noch viel mehr Kosten auf dich zu.
Es ist eben nicht so einfach, wie sich das mancher vorstellt.
Und vielleicht versteht man dann auch, warum die Preise bei den Händlern höher sind, als bei den "privaten" Verkäufern (die vielleicht gar keine sind!).
09-01-2024 14:02
Vielleicht hilft es auch schon weiter, wenn man seine Artikel nicht "gratis, umsonst, kostenlos" versendet.
Selbst große Unternehmen, die mit gleichartigen Artikeln handel, beginnen bei den kleinpreisigen Waren erst ab 20,00 € - 30,00 € mit kostenlosem Versand.
09-01-2024 14:26
Überarbeitung vergessen?
WRB einfügen!
https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Und-weg-ist-sie-die-WRB/m-p/4784147
09-01-2024 14:32
o.k. paar sind noch drunter oder hab ich das Eine erwischt?
186221438623
09-01-2024 14:42
Ich bin der Meinung, dass vor mir andere schon darauf hingewiesen haben, dass das Geschäftsvorhaben noch einmal überdacht/überarbeitet werden muss.
Vermutlich als "ebay-Projekt"?
Statt "ebay Lokal" ein Tageseminar /Work-Shop in verschiedenen Städte, wo Interessierte ein paar grundlegende Informationen zum gewerblichen Handeln erhalten. Steuerrecht, Buchhaltung, Kostenkalkulation, Marketing etc. pp. Das darf dann auch Geld kosten.
09-01-2024 14:45 - bearbeitet 09-01-2024 14:46
@ttd4it schrieb:
Ich bin der Meinung, dass vor mir andere schon darauf hingewiesen haben, dass das Geschäftsvorhaben noch einmal überdacht/überarbeitet werden muss.
Vermutlich als "ebay-Projekt"?
Statt "ebay Lokal" ein Tageseminar /Work-Shop in verschiedenen Städte, wo Interessierte ein paar grundlegende Informationen zum gewerblichen Handeln erhalten. Steuerrecht, Buchhaltung, Kostenkalkulation, Marketing etc. pp. Das darf dann auch Geld kosten.
Oje, dann gibt es aber keine wagemutigen Spontanverkäufer mehr, die ebay so gerne haben will, dank Werbung.
09-01-2024 14:57
Man muss sich nur vor Augen führen, wie die Anzahl von Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und Insolvenzen derzeit ist.
Bei der aktuellen Statistik war selbst ich gerade noch etwas "erschrocken", weil vor Jahren die Werte bei ca. 50 % lagen.
Der ein oder andere "Niedergang" hätte mit etwas Basiswissen möglicherweise verhindert werden können.
09-01-2024 16:13
09-01-2024 17:39 - bearbeitet 09-01-2024 17:43
@cine-cult-collect schrieb:Hallo,
ich verstehe deine Rechnung gar nicht, denn die Portokosten zahlt doch der Kunde...
Die kann man doch nicht abziehen !?!
Ich habe die Portokosten schon mit eingerechnet da ich gratis Versand anbiete. Das heißt bei den 2,30 Euro ist das schon inkl. Porto
09-01-2024 17:44
@itec-systems schrieb:Natürlich musst du die MwSt zahlen. Das wäre ja lustig wenn du keine MwSt zahlen müsstest... Das hat mit der Kleinunternehmer Regelgung ja nichts zu tun.
Fällt dir das jetzt erst auf? Alles andere was du für deinen Betrieb sonst so kaufst enthält ja auch die 19%
Ich kaufe ja meine Gebrauchte Ware von Endkunden also ohne Rechnung und MwSt.
09-01-2024 17:50
@rest-fest schrieb:Guten Morgen @pluscd ,
deine Rechnung geht ohnehin nicht auf. Von deinem Ertrag mußt du noch alle anderen gewerblichen Ausgaben bestreiten. Mir fällt gerade ein z.B. - die ebay-Shopgebühren, die GEZ-Gebühr, Beiträge zur IHK, die LUCID Kosten, hin und wieder wird es Rücksendungen und Widerrufe geben, Kosten für eine angemessene Verpackung, der Steuerberater, die Krankenversicherung usw. Der Warenbezug/dein Einkauf kann günstig, aber sicher nicht kostenlos sein? Auch das muß kalkuliert werden. Und die eine oder andere Steuer aufs Einkommen kann gleichfalls später dazukommen. Da bleibt nicht nur nichts übrig, bei Verkäufen von 1,90 bis 4.- EUR und versandkostenfrei wirst du eher draufzahlen.
Die Umsatzsteuerproblematik wurde dir ja schon erklärt. Gebühren für Gewerblich sind bei ebay netto + 19%. Das Kleingewerbe kann keine Vorsteuer ziehen, muß aber auch nichts an MwSt. abführen. Am besten mal mit einem Steuerberater fragen, ob das Konstrukt so überhaupt wirtschaftlich funktioniert.
Hallo die anderen Kosten habe ich alle schon mit eingeplant.
ebay-Shop 39 Euro
GEZ-Gebühr hat ja nichts mit dem Gewerbe zu tun.
Beiträge zur IHK habe ich bisher keine.
LUCID Kosten sind 77 Euro pro Jahr
Rüchsendung muss Käufer zahlen.
Verpackung habe ich günstig etwas gefunden.
Steuerberater hatte ich bisher einen Termin.
Krankenversicherung muss ich nicht zahlen habe ja eine "normale " Arbeit das hier ist nur nebenbei.
09-01-2024 17:54
@sunrise1605 schrieb:
Hallo @pluscd
Willkommen im Realleben eines gewerblichen Händlers.
Kosten, Kosten, Kosten und dann schaust du, dass du noch was übrig hast.
Die MwSt. muss Ebay natürlich erheben, denn die müssen Umsatzsteuer zahlen, wie jeder andere auch.
Die sind kein Kleinunternehmen wie du.
Die MwSt. ist praktisch ein durchlaufender Posten:
Ebay kassiert von dir und gibt sie an das FA weiter
Du bist KU und kassierst keine MwSt., du brauchst daher auch keine ans FA abführen.
Wenn du allerdings Waren oder Dienstleistungen kaufst/in Anspruch nimmst, dann musst du genauso MwSt. zahlen, als wenn du im Supermarkt einkaufen gehen würdest.
Diese gezahlten Steuern kannst du aber nicht gegenrechnen, da du keine von deinen Kunden kassierst.
Davon abgesehen, kommen, wie bereits erwähnt wurde, noch viel mehr Kosten auf dich zu.
Es ist eben nicht so einfach, wie sich das mancher vorstellt.
Und vielleicht versteht man dann auch, warum die Preise bei den Händlern höher sind, als bei den "privaten" Verkäufern (die vielleicht gar keine sind!).
Hallo danke für deine Antwort ja das verstehe ich und weiß es auch.
Das mit dem Thema privat verkauf will ich ja jetzt ändern damit alles seine Richtigkeit hat. Deshalb jetzt ein Gewerbe angemeldet.
09-01-2024 17:55
@ttd4it schrieb:
Vielleicht hilft es auch schon weiter, wenn man seine Artikel nicht "gratis, umsonst, kostenlos" versendet.
Selbst große Unternehmen, die mit gleichartigen Artikeln handel, beginnen bei den kleinpreisigen Waren erst ab 20,00 € - 30,00 € mit kostenlosem Versand.
Ja das versteht ich. Habe schon alle Varianten versucht selbst wenn es günstiger ist kaufen die Kunden mehr wenn sie gratis Versand lesen. Ausserdem um als ebay Plus gelistet zu werden ist das glaube ich vorraussetzung.
09-01-2024 17:57
@daduc_345 schrieb:Überarbeitung vergessen?
PrivatverkaufDa es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.
Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht.
WRB einfügen!
https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Und-weg-ist-sie-die-WRB/m-p/4784147
Wie meinst du das?