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ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Guten Tag, 

 

beim letzten Mal (ist jetzt einige Zeit her), hatte ich es mit dem Käufer per Nachricht abgewickelt, weshalb es keine Erstattung von ebay gab. 

 

Vom Käufer habe ich eine Nachricht bekommen, dass der Artikel nicht angekommen sei. 

Ich habe darum gebeten einen Fall zu eröffnen. 

Die Etiketten kaufe ich über ebay, weshalb ich über den ebay Verkäuferschutz abgesichert bin. 

(Brief, Basis Sendungsverfolung)

Was muss ich nun machen, damit ich das Geld von ebay erhalte / wie ist nun der genaue Ablauf?

Nachricht 1 von 40
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39 ANTWORTEN 39

Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

ich habe den Fall einmal bei der zuständigen Fachabteilung zur Prüfung vorgelegt und bitte dich hier noch um etwas Geduld.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 21 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay 

vielen Dank

Nachricht 22 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@vogelsberger-kinderwelt :"...Der Käufer wollte das Geld erstattet bekommen, dem musste ich nachkommen."

Da liegt ein Fehler. Der Käufer muß halt auch die Fristen abwarten. Erstatten kann man nach einer Entscheidung von ebay. Und wenn die Sendung noch unterwegs ist, kann immer noch zugestellt werden. Briefe und Warensendungen habe ich manchmal erst nach 4 Wochen bekommen. 

Insgesamt ist es trotzdem eine Baustelle. Verkäuferschutz, ja, nein, vielleicht.
elke@ebay das heißt also, der Verkäufer ist seinen rechtlichen Pflichten nachgekommen und schaut jetzt in die Röhre?
Hätte er die Frist bis zum 9.1. abgewartet hätte ebay für ihn oder gegen ihn entscheiden können? Bei dagegen bekommt er auch noch einen Mangel an die Backe? Das kann es doch nicht sein?
Kann es nicht einfache, klare und nachvollziehbare Regeln geben?

Verkäuferschutz aus meiner Sicht heißt uneingeschränkt - der Verkäufer hält sich an alle Regeln und Vorgaben = eBay zahlt, da von eBay vertraglich angeboten!

Nachricht 23 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

du erhältst von uns einmalig eine Auszahlung für diesen Fall, der Mangel wird hier ebenfalls entfernt.

Zukünftig empfehle ich dir in so einem Fall, die Einigungsphase abzuwarten und danach eBay einzuschalten.

Deinen Käufer kannst du in diesem Fall gern informieren und den weiteren Verlauf erklären.

Der eBay-Verkäuferschutz greift nur in einem offenen eBay-Käuferschutzfall und wenn wir einen Versand sehen, der verloren gegangen ist.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 24 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay 

vielen Dank!!

Den nächsten Fall werde ich nicht schließen. 

Aber wie genau geht es dann weiter / was passiert dann?

Ich MUSS Erstatten. Das ist mir bewusst. 

Ich darf aber dann das Geld nicht erstatten und muss ebay einschalten.

ebay entscheidet dann gegen mich, also für den Käufer. 

Das ist auch richtig so. 

 

Aber was ist dann?

Habe ich dann einen Mangel / negativen Eintrag, da ich mich mit dem Käufer nicht geeinigt habe, obwohl ich es ja eigentlich wollte, aber nicht durfte?

 

"..und wenn wir einen Versand sehen..."

Das heißt? Der ebay-Verkäuferschutz wird ja bei den Briefen angeboten. 

Bei der Deutschen Post gibt es seit einer Ewigkeit Probleme mit dem Scannen der Briefe. 

Ist es dann so, wenn der Brief nicht gescannt wurde, dass es keine Erstattung gibt?

Kann der Versand auf andere Weise nachgewiesen werden? 

Foto bei der Abgabe bei der Post / Video beim Einwurf in den Briefkasten?

 

@rest-fest 

ja, aber wenn man später erstattet, dann hat man doch einen negativen Eintrag, oder nicht?

Ich sehe das eigentloich so, dass ich die Dinge zügig erledige, um den Kunden nicht lange warten zu lassen.

ebay hätte ja definitiv gegen mich entschieden und das Geld an den Käufer erstattet. Das wäre ja auch richtig. Mir geht es wie dir. Ich kann das alles nicht richtig nachvollziehen.

 

Nachricht 25 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo @vogelsberger-kinderwelt ,

 

wie bereits geschrieben, warte dann bitte die Einigungsphase ab und schalte danach eBay ein.
Wir treffe dann eine endgültige und faire Entscheidung basierend auf den Richtlinien des eBay-Käuferschutzes.

Wenn du ganz sicher gehen möchtest, wähle bitte eine alternative Versandart mit einer regulären Sendungsnummer bei einem Versanddienstleister deiner Wahl.

 

Liebe Grüße

Elke

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Nachricht 26 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@vogelsberger-kinderwelt , das ist einer der nicht ganz klar geregelten Punkte. Lässt du ebay entscheiden kann ein Mangel entstehen (bei gegen dich entschieden), muß aber nicht.
Mach es wie elke@ebay empfielt, lass die Briefe weg und nimm z.B. Hermes Päckchen mit Sendunsgnummer oder einen anderen Versanddienstleister. Ja, die Kosten sind dann höher und die Konkurrenz ist billiger. Also selbst entscheiden, was besser ist. Kommt aufs Sortiment an und wie der Käufer Preise annimt.

Nachricht 27 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo elke@ebay
Es ist noch nicht so lange her, da konnte man auf den eBay Seiten detailliert nachlesen, was zu beachten ist beim Versand mit Matrix-Code (u.a. nicht möglich bei Bücher- und Warensendungen).
Ist diese Seite verschwunden oder finde nur ich diese nicht mehr.
Ich konnte lediglich auf dieser Seite
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/versand?srsltid=AfmBOoqGWJubBgOAbMRnp5hGWxIvw6Uoux7fH8EIbNQrWSS...

im letzten Abschnitt entnehmen, dass Verkäuferschutz besteht.
Keinerlei Ausführungen, also recht mager das Ganze.
Und kleinen Schubs geb 😉
"läuft noch bis zum 09. Januar 2025"
Bist du noch nicht ins Jahr 2026 gerutscht?
Die besten Wünsche nachträglich....

Nachricht 28 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Hallo,

 

liegt kein Scan vor, entfällt der Verkäuferschutz. 

 

Spar dir das mit den Fotos, das bringt nix und in Postfilialen ist das Filmen verboten. 

 

 

Bei mir lief das so ab:

 

Einmal hat der Käufer die Anfrage eskalieren lassen, woraufhin ich die Sendungsnummer (erneut) angab. Am nächsten Tag hat eBay automatisch(?) eine Rückerstattung an den Kunden veranlasst. Ich musste nichts weiter unternehmen und auch nichts erstatten.

 

Eine weitere Anfrage hatte ich mit der Sendungsnummer eskalieren lassen. Diesmal stand in der Anfrage, dass der Käufer keine Rückerstattung erhält. Er musste dann selbst nochmal Einspruch einlegen und hat dann ebenfalls von eBay eine Erstattung erhalten.

 

 

So oder so muss eBay eingeschaltet werden und macht der Käufer das nicht, kannst du das machen. Du musst nur die Fristen beachten.

 

Sollte zu Gunsten des Käufers entschieden werden, musst du einfach nur mit der Sendungsnummer Einspruch einlegen.

 

Theoretisch würdest du einen Mangel erhalten, wenn eBay (für den Käufer) eingreifen musste. Ich habe bis jetzt aber keine erhalten. Kannst du entfernen lassen, wenn abgedeckt.

Nachricht 29 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

elke@ebay okay, ich werde dann ebay einschalten. aber ich verstehe es noch immer nicht so ganz. Sorry dafür. ebay trifft dann eine faire Entscheidung. Dass der Käufer das Geld erhält, ist ja die richtige Entscheidung. Andere Versandart ... schwierig.  Deshalb bin ich ja (eigentlich) froh, dass es den ebay-Verkäuferschutz gibt, da die Briefe abgesichert sind (dachte ich). 

Kannst du mir bitte ganz direkt die folgende Frage beantworten? 

Wenn ich eindeutig nachweisen kann, dass ich den Artikel verschickt habe (Foto bei der Post oder ein Video, wie der Umschlag in den Postbriefkasten eingeworfen wird), ist das ausreichend? 

Die Briefe werden leider nur sehr gescannt. Gestern habe ich 4 Briefe eingeworfen, nur einer wurde gescannt. 

 

@rest-fest andere Versandart ist schwierig. Dann würde ich nichts mehr verkaufen. Der Versand wäre dann bei einigen Dingen dann teurer als der Artikel. Da ist nicht nur die Konkurrenz ein Problem, sondern auch die Privatleute, die gewerblich verkaufen und gegen die nichts unternommen wird. 

Wenn ich da ein paar Unterhemnden für 5€ verkaufe und dann 5€ für den Versand verlange, dann wird das nichts. Deshalb bin ich froh, dass es den ebay-Verkäuferschutz gibt. Ich verstehe hier jedoch noch immer einige Dinge nicht. Natürlich wird ebay gegen mich entscheiden. Ist ja dann auch richtig. Ich kann den Erhalt nicht nachweisen und bin verpflichtet dem Kunden das Geld zu erstatten. Ich verstehe noch immer nicht genau in welchen Fällen ich dann das Geld erstattet bekomme und wann nicht. Auch, wie du schreibst, ist unklar, wann es einen Mangel gibt und wann nicht. 

Eigentlich ja komisch. Ich würde (und muss) das Geld erstatten, darf es aber laut ebay nicht (ebay Verkäuferschutz) und dann entscheidet ebay, dass der Käufer sein Geld bekommt (ist ja richtig) und dann bekomme ich dafür einen Mangel. Das kann so ja irgendwie nicht richtig sein.

 

@bixtron 

"liegt kein Scan vor, entfällt der Verkäuferschutz."

Sicher? 

 

"Spar dir das mit den Fotos, das bringt nix und in Postfilialen ist das Filmen verboten."

Ich durfte vorgestern ein Foto machen. Vielleicht nimmt man das hier auf dem Land etwas lockerer.

Gestern hatte ich 4 Umschläge und habe beim Einwerfen in den Postbriefkasten ein Video gemacht. 

Natürlich ist das kein Beweis, dass der Kunde die Ware erhalten hat. Aber für den ebay-Verkäuferschutz müsste es ja eigentlich ausreichend sein, da der Versand nachgewiesen werden kann. 

Nachricht 30 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Gestern hatte ich 4 Umschläge und habe beim Einwerfen in den Postbriefkasten ein Video gemacht. 

Natürlich ist das kein Beweis, dass der Kunde die Ware erhalten hat. Aber für den ebay-Verkäuferschutz müsste es ja eigentlich ausreichend sein, da der Versand nachgewiesen werden kann. 

 

Nein, ist kein Beweis. Man sieht auf dem Video nur, dass etwas in den Briefkasten geworfen wurde und nicht mehr. Zudem können Fotos und auch Videos problemlos manipuliert werden!

Einzig eine ordentliche Sendungsverfolgung und ein Zustellnachweis werden hier anerkannt.

Und @rest-fest hat durchaus Recht sich darüber Gedanken zu machen. Wenn sich diese Probleme häufen verlierst du nicht nur Geld, unter Umständen kannst dir auch noch schlechte Bewertungen einfangen. Und sobald dein Servicestatus auf unterdurchschnittlich rutscht bezahlst du erhöhte Gebühren und garnichts rechnet sich mehr.

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 31 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@perfect-sally eventuell hast du es falsch verstanden worum es mir geht?

Es ging und geht mit dem Video nicht darum einen Beweis zu haben um den Fall gegen den Käufer zu gewinnen. Da ist das Video nicht ausreichend, das ist mir klar. 

 

Es geht darum durch den ebay-Verkäuferschutz das Geld zu erhalten. 

Bei der Basis-Sendungsverfolgung ist man durch den ebay-Verkäuferschutz abgesichert (bei den Briefen). 

Mit dem Video kann ich nachweisen, dass ich es verschickt habe. 

 

"Einzig eine ordentliche Sendungsverfolgung und ein Zustellnachweis werden hier anerkannt."

Das ergibt keinen Sinn. Denn wenn der Artikel nicht angekommen ist, gibt es keinen Zustellnachweis. Der Zustellnachweis spielt auch keine Rolle. Denn in diesen Fällen, in denen man den ebay-Verkäuferschutz in Anspruch nimmt, ist der Artikel ja eben nicht angekommen. Und wenn er nicht angekommen ist, kann es in keinem Fall (egal wie er versendet wurde) einen Zustellnachweis geben.

Nachricht 32 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Ohne Scan geht eBay und jeder andere davon aus, dass die Sendung nichtmal eingeliefert wurde - klar. Ist auch logisch oder?

 

Lösch das Foto, nimmt nur Speicherplatz weg und macht dein Handy langsamer... Null Verwertbeikart bei eBay und erst recht nicht vor Gericht.

 

Du kannst versicherte Sendungen wie z.B. Pakete filmen, wenn du deine Waren verpackst (da sollte man die Ware aber auch funktional vorführen). Somit hättest du was gegen den Versanddienstleister in der Hand (nicht gegen den Empfänger!).

 

 

eBay verlangt einen Zustellnachweis. Nicht ein Indiz dafür, dass der Absender die Sendung eingeliefert hat.

 

 

Nachricht 33 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Wie druckst du deine Marken aus? Bei mir werden 100% gescannt.

 

Zum Thema Versandkosten: Da musst du halt kreativ werden.. "Kostenloser Versand beim Kauf von 3 Artikeln aus dem Sortiment" o.Ä...

 

Die Leute schrecken gar nicht so dolle vor Versandkosten zurück, wenn der Artikelpreis bzw. der Gesamtpreis und der Service stimmen 🙂

Nachricht 34 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Ich verstehe schon um was es dir geht. Aaaber wenn dir andauernd angeblich Artikel verlustig gehen und du den Verkäuferschutz leider in Anspruch nehmen musst, wird ebay irgendwann diese Türe bei dir zuschlagen wenn sich das zu sehr häuft.

Ebay wird dir doch hoffentlich glauben, dass du verschickt hast. Ich versende keine Briefe und weiß auch nicht ob die bei der persönlichen Übergabe im Postshop gescannt werden - falls es so wäre, ist das sicher ein besserer Nachweis als der Einwurf im Briefkasten.

Das wird im Endeffekt genauso laufen wie die leute die ebay + abonniert haben und eine hohe Anzahl an Rückgaben haben - da wird irgendwann Schluss sein.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 35 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@bixtron natürlich ist das vor Gericht kein Beweis. Darum geht es auch nicht. 

Es geht darum ebay den Versand nachzuweisen, damit die Sendung durch den ebay-Verkäuferschutz abgedeckt ist. 

 

Reden wir denn von den gleichen Marken? Was druckst du denn aus?

Es geht bei mir um Großbriefe und Maxibriefe. 

Habe einen Thermodrucker, mit dem drucke ich die Etiketten aus, die ich über ebay kaufe. 

Wenn ich es mit der DHL/Post App scanne, wird es immer ohne Probleme erkannt. Deshalb verstehe ich nicht, dass meine Sendungen im Post-Zentrum nicht gescannt/erkannt werden. Es ist eher die Ausnahme, wenn es gescannt wird. Am Anfang habe ich die Adresse noch mit der Hand geschrieben und Briefmarken aufgeklebt. Da wurden auch viele Sendungen nicht erkannt/gescannt. 

 

Habe das auch schon in anderen Foren gelesen, dass die Sendungen nicht erkannt/gescannt werden. 

Deshalb bin ich jetzt überrascht, dass bei dir alle gescannt werden. 

Wie groß sind deine Etiketten? Welche Farben hat deine Verpackung? Umschlag oder Karton?

 

Meine Etiketten sind 10x15 cm (müsste die Größe sein, bin mir jetzt nicht zu 100% sicher).

Ich nutze braune Umschläge, weiße und braune Kartons. Habe da auch noch kein "System" erkannt, in welchen Fällen es öfter gescannt wird. 

Die 4 Sendungen von gestern waren alles Großbriefe, alle Umschläge waren braun. 

1x wurde es gescannt, 3x nicht.

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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Ja, aber der Verkäuferschutz ist nunmal an die Bendigung geknüpft, dass du die Zustellung nachweisen kannst. Der Verkäuferschutz Briefmarken ist ein eigenes Ding - eBay springt für dich ein, wenn die Sendung nicht ankommt. Dafür musst du aber nachweisen können, dass du die Sendung auf den Versandweg gebracht hast. Und das geht nur mittels eines Scans. Mindestens einer muss vorhanden sein.

 

Ich drucke die Marken auf 62x100mm Thermoetiketten mit entsprechendem Drucker. Platziert werden die Marken immer in der oberen rechten Ecke (Öffnung oben) mit mindestens 1cm Abstand zum Rand.

 

Standard-/Kompaktbriefe sind halt weiß und die Luftpolsterumschläge braun. Hab aber schon alles durch, das ändert nichts. 

 

Ggf. den Druckkopf mit Alkohol und Wattestäbchen reinigen.

 

10x15 dcheint mir etwas zu groß. Selbst das Maß 62x100mm ist schon etwas größer, als der Standard.

 

Versuch einfach mal etwas kleinere Marken. Kannst ja weiterhin deine nehmen, nur etwas kleiner drucken.

 

Wenn nichts hilft, liegt´s halt doch am Sortierzentrum, wobei es ungewöhnlich wäre, wenn mehr als ein Zentrum nicht scannt. Normal ist ja: 1 Scan Startzentrum, 1-2 Scans Weiterverarbeitung/Bereitstellung für den Postboten im Zielzentrum.

Nachricht 37 von 40
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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

@bixtron "Der Verkäuferschutz Briefmarken ist ein eigenes Ding - eBay springt für dich ein, wenn die Sendung nicht ankommt. Dafür musst du aber nachweisen können, dass du die Sendung auf den Versandweg gebracht hast."

Richtig und verständlich. Deshalb meine Frage an elke@ebay , ob ein Video, das den Einwurf in den Postbriefkasten zeigt, als Nachweis ausreicht. 

Die Informationen auf den ebay-Seiten sind da auch leider etwas schwach.

 

Was ich ja nicht verstehe: Scanne ich es mit dem Handy, wird es erkannt, IMMER! Auch bei einem größeren Abstand zum QR-Code. 

 

Kleinere Etiketten werde ich mal versuchen. 

Wobei es von der Logik her seltsam wäre, wenn die dann erkannt werden würden, da der QR-Code kleiner wäre. Aber wer weiß, versuchen werde ich es mal 🙂

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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten

Das war jetzt das zweite Mal. Das letzte Mal vor ca. 4-5 Monaten. 

 

Bei der persönlichen Übergabe werden die nicht gescannt. Erst im Post-Zentrum. 

Aber das klappt, warum auch immer, leider nicht. 

Wie ich hier erfahren habe, muss es einen Nachweis geben, dass versendet wurde (ebay-Verkäuferschutz). 

Deshalb die Idee mit dem Video. Dieses zeigt, dass ich versendet habe = abgedeckt durch den ebay-Verkäuferschutz (mein Gedanke).

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Betreff: ebay Verkäuferschutz - Artikel nicht erhalten


@vogelsberger-kinderwelt  schrieb:

 

@rest-fest andere Versandart ist schwierig. Dann würde ich nichts mehr verkaufen. Der Versand wäre dann bei einigen Dingen dann teurer als der Artikel. Da ist nicht nur die Konkurrenz ein Problem, sondern auch die Privatleute, die gewerblich verkaufen und gegen die nichts unternommen wird. 

Wenn ich da ein paar Unterhemnden für 5€ verkaufe und dann 5€ für den Versand verlange, dann wird das nichts. Deshalb bin ich froh, dass es den ebay-Verkäuferschutz gibt. Ich verstehe hier jedoch noch immer einige Dinge nicht. Natürlich wird ebay gegen mich entscheiden. Ist ja dann auch richtig. Ich kann den Erhalt nicht nachweisen und bin verpflichtet dem Kunden das Geld zu erstatten. Ich verstehe noch immer nicht genau in welchen Fällen ich dann das Geld erstattet bekomme und wann nicht. Auch, wie du schreibst, ist unklar, wann es einen Mangel gibt und wann nicht. 

Eigentlich ja komisch. Ich würde (und muss) das Geld erstatten, darf es aber laut ebay nicht (ebay Verkäuferschutz) und dann entscheidet ebay, dass der Käufer sein Geld bekommt (ist ja richtig) und dann bekomme ich dafür einen Mangel. Das kann so ja irgendwie nicht richtig sein.


@vogelsberger-kinderwelt ich kann jetzt nicht sagen, wie es in deinem Bereich ist. Ich verkaufe mehrheitlich Romanhefte und Bücher. Im Hauptaccount habe ich auch hin und wieder Preise von 1,99 bis 4,99 EUR (die sich eigentlich Ertragsseitig schwer rechnen) und verlange immer 4,99 EUR Hermesversand bzw. 6.- EUR im Kombiversand. Schau dir mal ganz genau an, was "Privatverkäufer" an Versand nehmen. Ich finde selten einen, der unter meinen VSK-Preisen liegt.

Dein Beispiel mit den Unterhemden - statt  VK 5.- EUR  die doppelte Menge in den Artikel packen, 10.- verlangen und die realen VSK. Schon sind alle glücklich. Du mußt experimentieren, was geht und was nicht. 
Manche Versanddienstleister haben "richtige Pakete" ab 3,49 EUR. 

Ansonsten ist es wie @perfect-sally anmerkt. Zu viel Probleme, das wars irgendwann.
Ich habe bis vor etwa 10 Jahren viele Büchersendungen gehabt. Die kommen immer an (wenige Ausnahmen) - nur bei eBay war die Verlustquote am Ende 25-30%. Seither nur noch Paket + Sendungsnummer und 0 Probleme.

Nochmal zum Verkäuferschutz. Eigentlich ganz einfach.
Unabhängig von deinen Pflichten als gewerblicher Verkäufer, du hast Verkäuferschutz bei vorliegendem Versand- + Zustellnachweis. Verkäuferschutz gibt es, wenn das vorliegt und der KÄUFER einen Fall eröffnet.
Verkäuferschutz heißt nur - du behälst dein Geld innerhalb der Zahlungsabwicklung.
Bei Sendungsnumer und Zustellnachweis = EASY und mängelfrei
Die Basis-Sendungsverfolgung erfüllt das gelegentlich nicht. Du sollst aber Probleme mit deinen Käufern selbst klären. Kannst du das nicht oder machst du das nicht, muß eBay entscheiden. Das Prozedere hier ist nicht zu Ende geklärt. Verlierst du den Fall, bekommst du den Mangel. Fälle verliert man meist ohne den Zustellnachweis. Basisendungsverfolgung ist also für gewerblichen Versand ungeeignet oder mit Risiken verbunden.
Außerhalb eBay geht gar nichts. Ohne Fall keine Erstattung an Käufer.

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