30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06-03-2023 14:09
Hallo @aufnimmerwiedersehen1 ,
mir kommt da gerade noch so eine ganz andere Idee in den Kopf.
Müsste eigentlich nicht auch noch einen AV-Vertrag auf Basis der DSGVO zwischen mir als Auftraggeber und eBay als Auftragnehmer abgeschlossen werden?
So habe ich einen solchen z.B. auch mit meinem Webhoster abschließen müssen.
Ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (ehemals: Auftragsdatenverarbeitung) ist immer dann zu schließen, wenn personenbezogene Daten durch einen weisungsabhängigen Dienstleister verarbeitet werden. Bei AV-Dienstleistern kann es sich zum Beispiel um Gehaltsabrechnungsbüros, Datenträgerentsorger, Werbe- bzw. Marketingagenturen, Cloud-Computing-Anbieter, Web- bzw. E-Mailhoster oder auch freie Mitarbeiter handeln.
Der zu schließende AV-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Aufraggeber und Auftragnehmer sowie ggfs. einzusetzenden Subdienstleistern. So soll u. a. gewährleistet werden, dass der Auftragnehmer die ihm anvertrauten Daten nur zu den Zwecken verarbeitet, für die der Auftraggeber die Daten erhoben hat. Vor allem aber wird der Dienstleister verpflichtet, die Daten in entsprechendem Maße zu schützen. Um dies auch tatsächlich zu gewährleisten, werden dem Auftraggeber im Vertrag diesbezüglich umfassende Kontrollrechte eingeräumt.
06-03-2023 16:12 - bearbeitet 06-03-2023 16:12
Da der Empfänger der Daten in dem Fall eine staatliche Institution ist, wird so was nicht vonnöten sein.
Die höchste Ebene sozusagen.
😃
10-03-2023 17:39
Ein Schubs.
10-03-2023 18:43
Machst du dir Sorgen um die Priverblichen?
10-03-2023 18:53
Das ist für die ganzen neuen VK, die durch die Änderung vom 01.03.23 vielleicht in einen Einstelltaumel verfallen, eventuell ganz nützlich.
11-03-2023 08:55
11-03-2023 09:17
diese Frage stellt sich bei dir gar nicht mehr...
du hast dieses Jahr bereits 26 Artikel verkauft und z.Zt. 80 Artikel eingestellt.
Es gibt ja 2 Grenzen. bei deren Überschreitung Ebay eine Meldung veranlassen muß:
beim Verkauf von mehr als 29 Artikenl oder wenn deine Vekaufserlöse 2000 € erreichen.....
Eine Meldung an die Finanzbehörden heißt ja noch lange nicht, daß auch Steuern fällig werden,
das hängt ja auch von deinen weiteren persönlichen Umständen ab....
Wenn man je was von dir wollte, könntest du die VK aber zumindest als Ausgaben absetzen...deshalb:
immer schön Buch führen....
11-03-2023 09:53
Die versandkosten zählen im Grunde ja nicht zu den Einnahmen,
@tincampy Da hättest du doch für das FA schon ein schönes Argument, aber denen wird das natürlich klar sein, daß das ein Posten ist, von dem ein VK nichts hat.
Und das was du verkaufst, da kannst du dich beruhigt zurücklehnen.
11-03-2023 10:42
@tincampy schrieb:
Werden die versandkosten, die man beim Verkauf vom Käufer erhält, ebenfalls in diese 2000 € mit einbezogen?
Die versandkosten zählen im Grunde ja nicht zu den Einnahmen, aber eBay rechnet in der endsumme alles zusammen 🤔
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ja, werden sie
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaufen-bei-ebay/plattformen-steuertransparenzgesetz
abgesehen davon sind Versandkosten durchaus erstmal Einnahmen - nur die darin enthaltenen Portokosten sind nicht Deine Einnahmen, sondern werden an das jeweilige Versandunternehmen gezahlt
11-03-2023 19:11
@tincampy schrieb:
Werden die versandkosten, die man beim Verkauf vom Käufer erhält, ebenfalls in diese 2000 € mit einbezogen?
Die versandkosten zählen im Grunde ja nicht zu den Einnahmen, aber eBay rechnet in der endsumme alles zusammen 🤔
Es geht nicht um Einnahmen. Die 2000,- EUR sind der Schwellenwert für die "Vergütung" im Sinne des PStTG.
Die Versandkosten werden, nach allem was man lesen kann, bei Berechnung der Vergütung mit einbezogen.
Nicht einbezogen werden lediglich z.B. die Gebühren, Provisionen, etc.
Grob kannst Du für Dich rechnen: Das, was Dir Ebay auszahlt, ist die in Rede stehende Vergütung, die dann jeweils berechnet wird.
11-03-2023 19:16
@aufnimmerwiedersehen1 schrieb:Die versandkosten zählen im Grunde ja nicht zu den Einnahmen,
@tincampy Da hättest du doch für das FA schon ein schönes Argument, aber denen wird das natürlich klar sein, daß das ein Posten ist, von dem ein VK nichts hat.
Und das was du verkaufst, da kannst du dich beruhigt zurücklehnen.
Sagt wer ?
11-03-2023 19:58
@tincampy schrieb:
Werden die versandkosten, die man beim Verkauf vom Käufer erhält, ebenfalls in diese 2000 € mit einbezogen?
Die versandkosten zählen im Grunde ja nicht zu den Einnahmen, aber eBay rechnet in der endsumme alles zusammen 🤔
@tincampy Jetzt fällt mir das erst ein, warum das mit den VSK natürlich so sein muss. Wenn man VK hat, die kostenlosen Versand anbieten, die wären dann ja im Nachteil. Deshalb muss einfach das, was vom Käufer bezahlt wird, als Summe genommen werden, ob kostenloser Versand oder mit VSK- egal.
Wie das dann der jeweilige VK mit dem FA klärt ( wenn es überhaupt soweit kommt), steht auf einem anderen Blatt.
11-03-2023 21:57
Das wird zum Ende von Ebay führen, ich denke das sehr sehr viele Private hier nichts mehr verkaufen werden, schade.
11-03-2023 22:27
Ich denke nicht, dass das zum Ende von Ebay führt.
Und die wirklich privaten Verkäufer haben doch gar nichts zu befürchten.
Wenn man sich allerdings nicht richtig informiert, nur selektiv liest, dann kann man schon meinen, nun nichts mehr bei Ebay verkaufen zu können.
Wobei anscheinend total außer Acht gelassen wird, dass dieses Gesetz nicht nur Ebay betrifft, sondern alle Plattformen.
Demnach gehen dann alle den Bach runter?
Wohl kaum.
15-03-2023 19:58
Wobei heute ist TAG 15 und bis jetzt sehe ich nach über 2 Wochen mit 2 Wochenenden immer noch keinen Ansturm bei den Privaten die bei ebay verkaufen! Ich dachte weil ja jetzt alles "Umsonst " ist kommt der letzte der Vertriebenen zurück und verkauft wieder. Da sieht man mal wie sich so mancher in der höchsten Etage irren kann.
15-03-2023 20:05
Wenn die ersten von den Vertriebenen nun wieder über Zahlkungseinbehalte (u.a. wegen nicht verifizierter Bankkonten) stolpern, trägt das auch nicht gerade dazu bei, die Plattform in neuem Licht erstrahlen zulassen.
20-03-2023 16:36
Hallo Zusammen,
bin als private Verkäuferin bei ebay unterwegs.
Möchte meine private Ü Ei Sammlung (gesammelt von 1995-2017) verkaufen.
Es sind bis dto. 27 Auktionsverkäufe von statten gegangen incl. private gebrauchte Bekleidungsartikel.
Auktionen ...Einiges für 1 € weg gegangen.
Im neuen Gesetz liest man von 30 Auktionen oder bis 2000 €, andererseits lese ich im Inet : Ein Privatverkauf ist nicht steuerpflichtig, wenn Sie die Summe von 600 € pro Jahr an Verkaufserlösen nicht überschreiten.
Was nun ...ich check so langsam nichts mehr sorry 😞
...weiß nun nicht mehr wie ich mich als Privatverkäuferin weiterhin verhalten soll ?
Über 30 Auktionen doch einstellen .... darauf achten das man nicht über 1999 € kommt ;o).... Buch führen was man an € eingenommen hat bzw. unter anderem auch belegen was für die Ü Ei Inhalte damals bezahlt wurde (das geht gar nimmer nach so langer Zeit) ?
Würden meine privaten Sammlungsverkäufe unter gewerblich fallen ?
Wäre für hilfreiche Infos dankbar.
Mit freundlichem Gruß
20-03-2023 16:49 - bearbeitet 20-03-2023 16:49
hilft das weiter? @devojka_6
Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzges... - eBay Deutschland Community
20-03-2023 17:01 - bearbeitet 20-03-2023 17:03
ach so @devojka_6 bei den von dir angesprochenen 600€ geht es nicht um Verkaufserlöse, sondern um GEWINN !
Das kannst du googlen....
gib folgende Schlagwörter in Google ein: steuer 600€ gewinn
20-03-2023 17:44
@ dmary56
Danke.
hmm...nur mal so verständlich für mich :
1.) Ab der 31. Auktion werden im Prinzip schon quasi Daten von mir an FA durch ebay weiter gegeben, 2.) ich darf bis 1.2024 nicht über die Summe 2000 € kommen
3.) Bevor es an das FA geht werde ich von ebay kontaktiert (nur wenn ich über 2000 € liege)
4.) FA entscheidet ob ich Steuern zahlen muss
5.) Was zählt zum täglichen Leben dazu.... auch private Sammlungen (private Schätze ;o))?
6.) Sammlung zählt diese unter gebrauchte Ware
Darf ich hier mal so in die Runde fragen ob ein privater Verkäufer durch das neue Gesetz schon mit FA in Kontakt gekommen ist ?
Nun ja, wird man erst 2024 sehen was auf Einen drauf zukommt.
Freundliche Grüße🙂