26-06-2024 17:01
Habe bei Verkäufer naforcetek Akku Für Greenworks G-MAX 40V für 56 Euro gekauft. Akku hat mir nicht gefallen und ich habe Akku zurück geschickt. Verkäufer hat mir nichts bezahlt. Akku habe ich vo einem Monat gekauft. Bei Paypal haben mir geschrieben : "Wir haben die Transaktion(en) überprüft und müssen Ihren Antrag auf Käuferschutz bzw. Ihre Anträge ablehnen. " Verkäfer hat mir am 6 Juni geschriben: "Bitte schließen Sie zuerst den Fall.Kontaktieren Sie mich nach Abschluss und wir werden eine Rückerstattung für Sie beantragen." Bis heute hat aber mir nichts bezahlt. Ich habe solche Verkäufer noch nie gesehen. |
26-06-2024 17:07
Wenn du bereits bei PayPal einen Fall geöffnet hattest kann ebay dir nicht mehr helfen.
26-06-2024 17:20
Hast du denn mit Sendungsverfolgung an die Rücksendeadresse des Verkäufers gesendet?
Und woher hattest du die Rücksendeadresse, war das die, die bei Ebay angezeigt wurde?
Ich frage deshalb, weil es einige Käufer gibt, die einfach an den Absender, oft ein Logistiklager, zurück senden, obwohl dort Rücksendungen gar nicht angenommen, bzw. nicht bearbeitet werden.
Wenn du Paypal nicht belegen kannst, dass du versendet hast und die Sendung den Verkäufer auch erreicht hat, dann wird auch nicht erstattet.
Und da du gleich zu Paypal bist, ist Ebay raus und kann dir nicht helfen.
Auf keinen Fall solltest du den Fall schließen.
Das ist eine übliche Betrugsmasche, weil du hinterher natürlich kein Geld sehen wirst.
Solltest du als Paket zurück gesendet haben, dann kannst du Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und die Sendungsdaten zur Verfügung stellen.
26-06-2024 17:28
Erst einmal nicht gleich einen Fall eröffnen wenn etwas nicht in Ordnung ist. Erst den normalen Weg ( Verkäufer kontaktieren oder eMail) beschreiten.
Wenn das nicht hilft, Käuferschutz. Der Verkäufer kann bei Einigung allerdings erst das Geld erstatten wenn der Fall geschlossen ist. Da muss man halt darauf vertrauen das man auch eine Rückerstattung bekommt so wie vom Verkäufer mitgeteilt.
Zu PayPal: Käuferschutz besteht soweit mir bekannt ist nicht für Rücksendungen. Der Schutz ist dafür da das Du die Ware erhältst und diese in Ordnung ist bzw. wie beschrieben. Bei Rücksendung wegen Nichtgefallen gibt es keinen Käuferschutz.
26-06-2024 17:30
Der Verkäufer kann bei Einigung allerdings erst das Geld erstatten wenn der Fall geschlossen ist.
Also da wäre mir ja ganz neu! Eigentlich wird der Fall geschlossen wenn erstattet ist und nicht vorher.
emil@ebay kannst du da bitte was dazu sagen? Danke 🙂
26-06-2024 17:32
Also wir mussten auch schon erstatten und der Fall wurde nach der Erstattung geschlossen.
Wie soll ma denn als VK über den offiziellen eBay Weg erstatten, wenn der Fall geschlossen ist?
26-06-2024 18:23
Hallo @perfect-sally , da ist zur Hälfte was dran. Die Anweisungen einfach befolgen sollte man jedoch nicht ohne weiteres.
Wenn der Verkäufer sich um den Fall kümmert und macht was verlangt wird, kann er die Erstattung veranlassen und der Fall wird im selben Zuge vom System geschlossen. Wenn aber der Fall jedoch zur Klärung an den Kundenservice übergeben wird und der Kundenservice Schritte im Fall einleiten muss um eine Klärung herbeizuführen, erlischt die Option zur freiwilligen Erstattung und die Erstattung wird dann nach Abschluss der Bearbeitung durch den Kundenservice veranlasst. Da sich, an den Kundenservice eskalierte Fälle auf den Servicestatus auswirken, kann der Verkäufer den Fall daher nicht mehr von sich aus durch freiwillige Erstattung schließen, diese ist vorgesehen, bevor der Käufer sich gezwungen sieht den Kundenservice hinzuziehen zu müssen. Der Verkäufer kann sich in solchen Situationen jedoch an den Kundenservice wenden, damit dieser die Erstattung für Ihn durchführen.
Sollte der Verkäufer die Möglichkeit die Erstattung selbst zu veranlassen nicht mehr haben, muss der Fall zunächst freiwillig durch den Käufer geschlossen werden, bevor der Verkäufer wieder freiwillig erstatten kann. In solchen Situationen bietet es sich allerdings an, den Fall nicht einfach zu schließen, sondern sich an den Kundenservice zu wenden, da dieser die Erstattung direkt veranlassen kann, wenn der Verkäufer diese Autorisiert hat, ohne dass eine Schließung auf Vertrauensbasis notwendig ist oder weil der Kundenservice die Erstattung im Zweifelsfall ohnehin erzwingen würde.
Liebe Grüße
Emil
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26-06-2024 18:27
Danke für die ausführliche Erklärung 🙂
27-06-2024 12:04
Ich habe Sendungsnummer von Paket, Verkäufer hat Paket am 03.05.2024 bekommen.
Und soll mir Geld Zurückzahlen.
Das ist einfach, zwar geht es um kleines Geld 56 Euro.
27-06-2024 12:08
Ich habe alles gemacht was Verkäufer von mir verlangt, ich habe Fall geschlossen.
Aber Geld nicht bekommen.
27-06-2024 12:11
Wundert mich jetzt nicht wirklich! Und jetzt ist der Fall zu und ebay kann nicht mehr eingreifen.
27-06-2024 12:22
Und, was soll ich machen. Einfach Geld schenken.?
27-06-2024 12:27
hast du denn Emil's Antwort von gestern nicht gelesen und vor der Schließung den Kundenservice kontaktiert?
Ich befüchte, jetzt ist das KInd vollends in den Brunnen gefallen.
selina_b@ebay kannst du hier bitte nochmal schauen? Danke 🙂
27-06-2024 12:31
Gedankenspiel: „Eigentlich müssen man jedem Käufer ein Formular ins Paket legen, wie der Ablauf von Reklamationen/Rückgaben bei ebay vonstattengehen soll.“
Vllt. hat die ebay "Kreativabteilung" mal die Zeit, ein "Merkblatt" zu entwerfen?
Das könnte natürlich auch zur Fallbearbeitung genutzt werden 😉
27-06-2024 12:37
Wenn die ebay-Kreativwerkstatt sowas jemals zur Verfügung stellen sollte, dann als Download für die Käufer. Es kann nicht sein, dass auf VK noch mehr Kosten zukommen wenn man sowas in jedes Paket legen müsste. Zumindest wir Gewerbliche werden schon ausreichend gemolken 😞
27-06-2024 12:38
Hallo @zeusw0,
hier ist es so, wie @perfect-sally geschrieben hat. Da der Kauf länger her ist und du den Fall geschlossen hast, können wir hier nichts machen.
@perfect-sally Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
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27-06-2024 12:48
Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit ... Dann muss der Download aber sichtbar angeboten werden.
Dennoch wird es immer wieder jemanden geben, der das nicht liest und der dann in der Community landet.
27-06-2024 12:52
Da hast du leider Recht. Das Lesen ist scheinbar eine große Schwäche.
Nicht weil man es nicht kann, sondern weil man es einfacht nicht macht.
27-06-2024 12:57
Also bekomme ich kein Rat, was ich weiter machen soll.
Danke
27-06-2024 12:58 - bearbeitet 27-06-2024 13:00
Nun ja, da du mehrere Hinweise, den Fall nicht zu schließen, ignoriert hast, ist nun der Käse gegessen.
Du darfst nun gerne die Sache privat mit dem Verkäufer ausfechten.
Ist ja aber kein großes Ding:
- den Verkäufer anschreiben und deine Bankdaten mitteilen, damit er dir überhaupt dein Geld überweisen kann
- sollte nichts passieren, Einschreiben (Einwurf) mit fest datierter, angemessener Frist zur Zahlung des Kaufpreises, mit nochmaliger Angabe deiner Bankontodaten zwecks Rückzahlung und den zu erwartenden Folgen, sollte nicht gezahlt werden
- Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, Mahnbescheid erlassen
- Sollte da auch nichts passieren, Gerichtsvollzieher senden
Oder du übergibst die Sache einem Anwalt.
Ach ja, falls noch nicht erwähnt:
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