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24-05-2025 21:33
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25-05-2025 14:28 - bearbeitet 25-05-2025 14:28
@pinklina66 Hey. 🙂 Gerne habe ich deinen Käufer kontaktiert und gebeten, das Konzertticket zeitnah in der Postfiliale abzuholen.
@raffke2012 Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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vom 26.07. bis 19.08. nicht anwesend. ⛱️
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25-05-2025 02:01 - bearbeitet 25-05-2025 02:04
@pinklina66 schrieb:
Ich habe einen Artikel verkauft und per Einschreiben versendet. Anhand der Sendungsverfolgung kann ich nachvollziehen, dass die Zustellung zweimal erfolglos war und der Käufer eine Benachrichtigung erhielt, die Sendung bei der Postfiliale abzuholen. Leider hat dieser die Sendung seit 7 Tagen nicht abgeholt und auch auf Nachrichten gibt es keine Reaktion. Die Sendung wird vermutlich in den nächsten Tagen bei Nichtabholung an mich zurückgeschickt. Ich habe mich aber meine Pflicht erfüllt und den Artikel sofort verschickt und die Sendungsverfolgung hochgeladen. Was passiert nun, wenn der Käufer das Einschreiben weiterhin nicht abholt und dieses an mich zurückgeschickt wird?
Hallo,
also warum der Käufer die Ware nicht abholt, kann ja viele Gründe haben, da könnte man jetzt auch nur orakeln. Wenn ich als Käufer solche Summen ausgebe, wäre ich schon meiner Ware hinterher.
Daher kann man nur hoffen, dass da nichts schlimmes passiert ist.
Aber zu Deiner Abwicklung dann, falls es wirklich zurückkommt ...
Da hättets Du 3 Möglichkeiten - je nachdem wie viel Stress, Mühe und Zeitaufwand Du investieren möchtest.
A)
Du erstattest über "Einzelheiten zum Kauf" dem Käufer den Kaufbetrag abzüglich der angefallenen Portokosten. Den Käufer informierst Du dann, dass Du aufgrund dieser Annahmeverweigerung vom Kaufvertrag zurücktrittst. Dann kannst Du neu verkaufen.
B)
Behalte den Artikel erst einmal bei Dir und setze dem Käufer eine Frist, sich um den erneuten Versand des gekauften Artikels zu kümmern (z.B. nochmalige Zahlung des Versandes etc.).
Vielleicht will er den Artikel ja weiterhin und es gab einen wichtigen grund für die nicht erfolgte Abholung.
C)
Der Käufer könnte nun einen nicht erhaltenen Artikel melden und einen Fall eröffnen.
Ebay würde hier ggf. in erster Instanz für den Käufer entscheiden - je nach dem was die KI gerade für Laune hat - und den Kaufpreis komplett erstatten.
Da der Kaufvertrag eigentlich rechtlich bindend ist, könnest Du Dein Geld noch ausserhalb von ebay einfordern.
Das kommt dann nun auf Dein Bauchgefühl an, für was Du Dich entscheidest.
Wir sehen ja auch das Käuferprofil nicht, was Rückschlüsse vielleicht zulassen würde.
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25-05-2025 09:04
Natürlich habe ich mir auch schon Gedanken gemacht und hoffe, dass nichts passiert ist.
Mein Problem ist nur folgendes: Bei dem verkauften Artikel handelt es sich um ein teures Konzertticket. Sollte die Lieferung nun wieder zu mir zurückgeschickt werden, habe ich gar keine Möglichkeit mehr, das Ticket erneut zu verkaufen, da das Konzert bereits in ein paar Tagen ist und ich somit dann auf den Kosten für das Ticket sitzen bleibe, obwohl ich es noch anderweitig verkaufen hätte können. Ich muss wohl abwarten, was die nächsten Tage passiert.
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25-05-2025 13:56
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25-05-2025 14:26
Das kommt leider immer wieder vor, dass Leute Tickets kaufen und diese verfallen lassen.
Finde das eine ganz miese Masche.
Sollte es dazu kommen, würde ich rechtliche Schritte einleiten, denn ihr habt einen rechtlich bindenen Kaufvertrag, unabhängig von der Entwicklung bei Ebay.
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25-05-2025 14:28 - bearbeitet 25-05-2025 14:28
@pinklina66 Hey. 🙂 Gerne habe ich deinen Käufer kontaktiert und gebeten, das Konzertticket zeitnah in der Postfiliale abzuholen.
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Nina
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25-05-2025 18:25
