28-12-2025 20:11
28-12-2025 20:29
Bei digitalen Artikeln muss ebay die MwSt automatisch einziehen!
29-12-2025 09:34
Guten Morgen,
nach meinem Steuerverständnis haben Privatverkäufer nichts mit "Mehrwertsteuer" zu tun.
Immerhin müsste eBay die Mehrwertsteuer an den Fiskus abführen.
Hierfür fehlt aber beim Verkäufer eine UST-Id., also ein Bezugskonto auf das die einbehaltene/berechnete Mehrwertsteuer eingezahlt werden könnte.
Ferner kann der Private Verkäufer auch keine Ausgangsrechnung an ebay erstellen, die den "Ankauf" als "Dreiecksgeschäft" belegt.
Zudem kann ein Privatverkäufer auch keine Angaben machen, dass die Mehrwersteuer von Ihm einbehalten wurde. Auch die Einkommensteuererklärung bietet dafür keinen Ansatz.
Als Privatverkäufer würde ich beim lokalen Finanzamt bzw. Bundesministerium der Finanzen nachfragen, ob eine entsprechende Zahlung auf den Namen oder Steuernummer verbucht wurde.
Auch rd. zwei Jahre nach Einführung bleiben mehr Fragezeichen als konkrete Antworten.
07-01-2026 12:46
@mar-904290 schrieb:
Hallo,
ich habe auf eBay einen Artikel über eine Auktion ersteigert und diese als Höchstbieter mit einem Gebot von 22,05 Euro gewonnen.
Während des Bezahlvorgangs wurden mir die 22,05 Euro als Kaufpreis angezeigt und darunter zusätzlich, separat und on top nochmals 4,19 Euro Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Der zu zahlende Gesamtbetrag belief sich dadurch auf 26,24 Euro. Da der Artikel ein digitaler Code war haben wir als Versand Abholung gewählt und den Code dann per Chat mir übermittelt.
Ich verstehe nicht, warum mir zusätzlich Mehrwertsteuer berechnet wurde. Ich bin Privatkäufer, und der Verkäufer ist ebenfalls als Privatverkäufer angegeben und hat seinen Sitz in Deutschland. Nach meinem bisherigen Verständnis und meinen bisherigen Erfahrungen war bei privaten Auktionen der Betrag, mit dem man die Auktion gewinnt, immer auch der endgültige Zahlbetrag.
Ich habe auch in den letzten Monaten mehrfach Artikel über Auktionen ersteigert (z. B. für 10 €, 15 € oder 16 €). In all diesen Fällen war der Auktionspreis der Endpreis, ohne dass zusätzlich oder separat Mehrwertsteuer berechnet wurde.
Daher meine Frage an die Community:
Warum wurde mir in diesem Fall die Mehrwertsteuer separat und zusätzlich im Bezahlvorgang berechnet?
Handelt es sich um einen Sonderfall oder möglicherweise um einen Fehler?
Die Artikelnummer lautet: 187 87 96 90 567.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Hallo @mar-904290, gerne erkläre ich Dir den Hintergrund zu der berechneten Mehrwertsteuer 🧾✨
Außerdem möchte ich mich den Erklärungen von @perfect-sally und @ttd4it anschließen, die das Thema bereits sehr gut und korrekt erläutert haben 👍⭐
Warum wurde Mehrwertsteuer berechnet?
Bei Deinem Kauf eines digitalen Artikels wurde die Mehrwertsteuer korrekt erhoben. Das ist kein Fehler, sondern beruht auf einer steuerlichen Sonderregelung für digitale Güter.
Nach Abstimmung mit der deutschen Finanzbehörde erfüllt eBay die von der EU festgelegten Kriterien und ist daher seit dem 7. Februar 2023 als Schuldner der Umsatzsteuer für den Verkauf digitaler Güter an private Käufer*innen eingestuft.
Das bedeutet konkret:
👉 Aus umsatzsteuerlicher Sicht gilt eBay gemäß § 3 Abs. 11a UStG bei digitalen Produkten als sogenannter Dienstleistungskommissionär.
👉 Da eBay selbst umsatzsteuerpflichtig ist, muss bei solchen Käufen die Mehrwertsteuer automatisch im Bezahlvorgang erhoben und ausgewiesen werden – unabhängig davon, ob der die Verkäufer*in privat oder gewerblich ist.
Die zusätzlich berechnete MwSt. erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für digitale Güter
Es handelt sich also um einen Sonderfall, aber nicht um einen Fehler ✔️
Ich hoffe, das bringt etwas Klarheit für Dich 😊
Lieben Gruß,
Steffi
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08-01-2026 13:19
Ich habe das anders erklärt 😉
Eventuell muss doch der Bundesfinanzhof einmal prüfen ob die Regelung auch für Privatverkäufer angewendet werden kann.
Zwei Punkte sind nach wie vor strittig.
a.) Anwendung von Dreiecksgeschäft ( gewerblicher Verkäufer) obwohl die Ländergrenze nicht überschritten wurde.
b.) Anwendung auf Privatpersonen, die keine UST.-ID haben und nicht zum Mehrwertsteuerausweis verpflichtet sind.
Zur Klärung müsste eine Privatperson also aktiv werden. Das Überschreitet den Rahmen der Communitybetreuung.
Schöne Grüße
Thomas
09-01-2026 15:31
@ttd4it schrieb:
Ich habe das anders erklärt 😉
Eventuell muss doch der Bundesfinanzhof einmal prüfen ob die Regelung auch für Privatverkäufer angewendet werden kann.
Zwei Punkte sind nach wie vor strittig.
a.) Anwendung von Dreiecksgeschäft ( gewerblicher Verkäufer) obwohl die Ländergrenze nicht überschritten wurde.
b.) Anwendung auf Privatpersonen, die keine UST.-ID haben und nicht zum Mehrwertsteuerausweis verpflichtet sind.
Zur Klärung müsste eine Privatperson also aktiv werden. Das Überschreitet den Rahmen der Communitybetreuung.
Schöne Grüße
Thomas
Hallo Thomas @ttd4it, Deine beiden Punkte sind absolut nachvollziehbar 🤔⚖️ – insbesondere die Anwendung der Regelung auf Privatverkäufer*innen ohne USt.-ID sowie ohne grenzüberschreitendes Geschäft. Diese Fragen werden tatsächlich auch außerhalb der Community diskutiert.
Aktuell setzt eBay jedoch die abgestimmte EU- und Finanzbehörden-Vorgabe um, nach der eBay bei digitalen Gütern als Dienstleistungskommissionär gilt und die Umsatzsteuer auf Plattformebene erhoben wird – unabhängig vom Status des der Verkäufer*in.
Du hast recht: Eine endgültige Klärung kann letztlich nur gerichtlich erfolgen und überschreitet den Rahmen der Communitybetreuung.
Danke Dir für den sachlichen Austausch 😊
Lieben Gruß,
Steffi
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09-01-2026 16:23
Bitte, gern geschehen. Es ist ist viel einfacher sachlich zu diskutieren.
Man muss halt immer noch im Hinterkopf behalten, dass die Regelungen um "digitale Produkte" eingeführt wurden, um Großunternehmen die Ihren steuerrechtlichen Sitz in Irland, USA etc. pp. haben, Ihre Gewinne, Mehrwertsteuer nicht in Deutschland abgeführt haben.
Seitdem werden die Waren Google, Apple, Netflix, Disney usw. (TV Streaming, Apps, Gutscheinkarten etc.) in Deutschland versteuert, weil die Unternehmen "grenzüberschreitend" ihre Waren und Dienstleistungen vertreiben. Damit die Mehrwertsteuer als Einnahme für den Staat einbehalten wird und nicht als Gewinn (unversteuert) in die Firmenkassen fließt wurde das fiktive Dreiecksgeschäft eingeführt.
Es gibt dabei ein "Kuriosum" ... Disney+ (Streaming) werden an der Tankstelle zum Nettopreis verkauft.
Zumindest hatte ich da mal ein Exemplar vor 3 Monaten erworben. Kann aber jeder Testen, wenn er das nächste Mal selbst dort ist und dann den Preis mit den Onlinepreisen (inkl. MwSt.) vergleicht.
09-01-2026 17:40 - bearbeitet 09-01-2026 17:43
Hallo steffi@ebay
aber müsste dann die Mehrwertsteuer nicht schon direkt beim Angebot angezeigt werden und nicht erst später beim Zahlungsvorgang. Schließlich ist dies gesetzlich vorgeschrieben beim Kauf an Verbraucher, dass der Brutto-Preis angegeben wird und nicht der Netto-Preis.
Vor allem wenn dann beim Artikel selbst keinerlei Hinweis zu finden ist, dass die Mehrwertsteuer seperat zusätzlich erhoben wird. Speziell bei einer Auktion empfinde ich so etwas schon etwas hinterhältig, da sollte doch das Gebot tatsächlich der Preis sein, der auch letztendlich zu zahlen ist, zuzuglich der Versandgebühren. Entsprechend wird es ja auch beim Bieten angezeigt - Höchstgebot plus Versandkosten als endgültiger Preis, dem man dann mit dem klicken auf "Bieten" zustimmt. Da müsste dann, damit es ordnungsgemäß abläuft, dann auch neben den Versandkosten auch die zu zahlende Mehrwertsteuer angezeigt werden...
09-01-2026 17:53
Ich habe jetzt noch mal etwas recherchiert - bei Sofortkauf-Angeboten steht inklusive Mehrwersteuer, bei Auktionen steht tatsächlich oberhalb des Eingabefeldes klein und leicht übersehbar "ohne MwSt".
Allerdings bekommt man dann nach Eingabe eines Gebotes beim Bestätigungsbildschirm die maximal fällige Mehrwertsteuer angezeigt und der Endbetrag erscheint dann auch unten folgerichtig mit der berechneten Mehrwertsteuer. Problem wird dann sein, dass viele da einfach weiterklicken, ohne sich die Übersicht genau anzuschauen, weil sie es einfach nicht vermuten, dass da noch extra Kosten auf sie zu kommen.
Meine erste Annahme war also falsch, eBay zeigt es genau an, ist nur die Frage, ob der Nutzer als Käufer die Information auch so wahrnehmen kann, wie es eigentlich sein sollte. Mir ist es jetzt beim Test natürlich aufgefallen, weil ich ausdrücklich nach der Mehrwertsteuerangabe gesucht habe, ob das jetzt bei Auktionen, wo man häufig auf den letzten Drücker bietet, auch so der Fall ist, sei mal dahin gestellt.
Vielleicht wäre es da von Vorteil, dass bei digital gelieferten Waren im Auktionsformat ausdrücklich schon vor dem Gebot darauf hingewiesen wird, dass es exklusive Mehrwertsteuer ist. Während des Bietvorgangs kann diese Information leider leicht übersehen werden.