24-10-2025 14:16
Hej,
es geht um eine allgemeine Frage.
Ihr seht einen Artikel und wollt ihn kaufen. Dazu sendet ihr einen Preisvorschlag an den Verkäufer. Wenn ihr diesen sendet gibt es ein Textfeld zum ausfüllen. Wir z.B. erhielten einen Preisvorschlag und dieses Textfeld wurde dazu genutzt um über die Versandkosten verhandeln zu wollen.
Frage zu diesem Textfeld.....
Wie sehr hat das geschriebene in diesem Textfeld einfluss auf den Kaufvertrag den der Käufer und Verkäufer bei akzeptieren eines Preisvorschlags eingehen?
Wenn es Auswirkungen auf den Kaufvertrag hat, dann sollte es doch etwas deutlicher kommuniziert werden bzw. von eBay besser hervorgehoben werden.
Anderseits sollte das definitiv keine Auswirkungen haben denn wenn da jemand dann um späteren Versand bittet als bei eBay angezeigt, kriegt der Verkäufer einen Mangel eingetragen weil er sich dann damit an den Kaufvertrag hält?
Was sind eure Meinungen und Erfahrungen dazu?
Hej då, och vi ses.
MyEatNordic
04-12-2025 13:23
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:Moin @sunrise1605
der zitierte Beitrag ist allerdings nun auch schon mehr als 8 Jahre alt. Seitdem ist nicht nur viel Wasser den Rhein runter geflossen, sondern auch einige Änderungen bei Ebay eingeführt worden.
Es geht in dieser Diskussion nach meinem Verständnis auch nicht darum, ob ein Kauf abgebrochen wird, sondern wie Ebay die im Textfeld eines PV genannten Bedingungen eines Käfers interpretiert.
Und nur dazu hat die liebe steffi@ebay dies an die hauseigene Rechtsabteilung weitergeleitet.
Hmm, aber genau das war doch dein Punkt 🤔
Du möchtest von Ebay wissen, wie die das rechtlich sehen.
Oder habe ich dich falsch verstanden?
04-12-2025 13:29
Moin @sunrise1605
bevor die Diskussion sich hier weiter weiter aufbläht:
Es ging in diesem Thread niemals darum, ob ein Kauf abgebrochen wird.
Ein Preisvorschlag mit ausgefülltem Textfeld wird eben nicht automatisch akzeptiert. Somit kommt ein Kauf erst gar nicht zustande.
Erst wenn ich diesen akzeptiere, entsteht ein rechtsgültiger Kaufvertrag dem beide Seiten zugestimmt haben.
04-12-2025 13:39
Die Hauptfrage ist ja dennoch, hat es Auswirkungen oder ist es Bestandteil des Kaufvertrages.
Das wird dir nur ein Anwalt sagen können.
04-12-2025 14:32
Guten Tag,
meine Meinung dazu:
Ein Preisvorschlag (mit oder ohne Eintragungen im Textfeld) ist keine Vertragsänderung sondern ein neues Vertragsangebot. Da in den EBAY-AGB nichts Gegenteiliges steht, sind Eintragungen im Textfeld privatrechtlich Teil dieses Vertragsangebots. Gleiches gilt für Gegenvorschläge.
Sinnvoll wäre es, wenn überhaupt kein Textfeld vorhanden wäre; dann kämen solche Unklarheiten überhaupt nicht auf. Bei einem normalem Kauf über EBAY gibt es doch auch kein Textfeld. Wenn der Käufer etwas zusätzlich zu dem Kauf oder Preisvorschlag schreiben möchte, soll er das Nachrichtensystem benutzen.
Gruiß
Manfred
04-12-2025 21:07
Guten Abend,
möchte gern mal erwähnen, wofür ich das Textfeld gern nutze, weil diese Möglichkeit hier - soweit ich gelesen habe - noch nicht erwähnt wurde. Und zwar bin ich im Sammlerbereich Werbematerial zu Kinofilmen aktiv. Dort werden hin und wieder Lots angeboten, zu sagen wir mal Filmkarten. Es kann dann vorkommen, dass mich nur 1-2 Stücke von 20 interessieren. In dem Fall mache ich, wenn es die Möglichkeit gibt, einen Preisvorschlag und schreibe ins Textfeld, dass mein Vorschlag nur für Teil X und Teil Y gilt. Es gibt dann Verkäufer, die kommentarlos ablehnen, was vollkommen okay für mich ist. Es gibt aber auch einige, die den Vorschlag beachten, zustimmen und dann auch wirklich nur die beiden gewünschten Teile liefern. Nur als Beispiel.
Ich selbst bin auf dieser Plattform seit Jahren nicht mehr als Verkäufer aktiv und das wird auch so bleiben. Deshalb kaufe ich keine Lots, wenn ich die Mehrzahl der Artikel nicht gebrauchen kann. Kenne in meiner Gegend auch keine Tauschpartner für mein Sammlergebiet, könnte die nicht benötigten Teile also auch nicht tauschen oder verschenken. Weg schmeißen ist auch keine Option... Daher probiere ich es mit der o.g. Variante und habe hin und wieder Glück. Für diese Möglichkeit ist das Textfeld für mich von Nutzen.
05-12-2025 16:33
@myeatnordic schrieb:
Hej,
es geht um eine allgemeine Frage.
Ihr seht einen Artikel und wollt ihn kaufen. Dazu sendet ihr einen Preisvorschlag an den Verkäufer. Wenn ihr diesen sendet gibt es ein Textfeld zum ausfüllen. Wir z.B. erhielten einen Preisvorschlag und dieses Textfeld wurde dazu genutzt um über die Versandkosten verhandeln zu wollen.
Frage zu diesem Textfeld.....
Wie sehr hat das geschriebene in diesem Textfeld einfluss auf den Kaufvertrag den der Käufer und Verkäufer bei akzeptieren eines Preisvorschlags eingehen?
Wenn es Auswirkungen auf den Kaufvertrag hat, dann sollte es doch etwas deutlicher kommuniziert werden bzw. von eBay besser hervorgehoben werden.
Anderseits sollte das definitiv keine Auswirkungen haben denn wenn da jemand dann um späteren Versand bittet als bei eBay angezeigt, kriegt der Verkäufer einen Mangel eingetragen weil er sich dann damit an den Kaufvertrag hält?
Was sind eure Meinungen und Erfahrungen dazu?
Hej då, och vi ses.
MyEatNordic
Hej igen @myeatnordic, ich habe inzwischen Rückmeldung von unserer Rechtsabteilung zu Deiner Frage erhalten. ⚖️
Nach der einschlägigen eBay-Hilfeseite beziehen sich Preisvorschläge ausdrücklich nur auf den Artikelpreis.
Sie haben keinen Einfluss auf andere Bedingungen im Angebot desder Verkäuferin – also z. B. auf Versandkosten, Lieferzeiten oder Versandarten.
Das Freitextfeld ist laut eBay-Hilfe ausschließlich für Hinweise zur Personalisierung von Artikeln gedacht. Andere Themen, die dort eventuell erwähnt werden (wie Versandwünsche o. Ä.), werden nicht Vertragsbestandteil.
Direkt unter dem Eingabefeld findest Du übrigens einen Link zur entsprechenden Hilfeseite, auf die Käufer*innen beim Senden eines Preisvorschlags hingewiesen werden.
Unsere Rechtsabteilung meint außerdem, dass es nicht rechtlich verpflichtend, aber eventuell nützlich wäre, diesen Hinweis zukünftig noch etwas deutlicher hervorzuheben, da viele Käufer*innen die Hilfeseite vermutlich nicht im Detail lesen. 💡
Hej då und tack för frågan – super spannend! 😊
Lieben Gruß,
Steffi
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05-12-2025 16:43
Moin Steffi,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Info.
Aber ich finde die Aussage schon lustig, z.B.:
Wenn ich das nicht als verbindlich betrachte und akzeptiere, dann sende ich ihm eine Rechnung über € 29,99.
Was meinst Du, wie der Käufer reagiert? Richtig, er zahlt nicht und ist unzufrieden. Also nach 4 Tagen Kauf abbrechen mit "nicht bezahlt" und Artikel wieder einstellen. Ergebnis: Sowohl der potentielle Kunde als auch ich sind unzufrieden.
Schönes Wochenende
05-12-2025 18:09 - bearbeitet 05-12-2025 18:11
Hallo
Ich würde dem Käufer per Mail zunächst erklären ,daß ich die Versandkosten
nicht einfach ausklammern kann und dann den Gegenvorschlag
mit 16,01 +6,99 Euro abschicken.
05-12-2025 18:16
Moin @asdfeatabus ,
das entspräche einem Preisnachlass von ca. 36 % auf den Artikelpreis. Das gibt meine Kalkulation leider nicht her.
Und verschenken oder gar mit Verlust verkaufen möchte ich hier nicht.