03-05-2021 22:37
Du wusstest das nicht weil du die Bedingungen nicht gelesen hast.
Da kannst du ebay jetzt mitteilen was du willst, die Sache ist wohl durch.
Du kannst dem Käufer nur anteilig die 2.ten Versandkosten erstatten und
somit evtl. weniger an Gebühren zu bezahlen.
Beim nächsten Mal sollen die Käufer warten, falls sie mehrere Artikel ersteigern möchten,
bis du eine Rechnung sendest mit angepassten Versandkosten.
Nach der Bezahlung gestaltet sich das immer etwas schwierig, gerade wenn man neu ist.
Und noch was: dein Puppenhandel ist nah dran am gewerblichen Handel und könnte abgemahnt werden!
Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?
Ein gewerblicher Verkäufer