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Abmahnung

Verkaufe Honig bei Ebay aus meiner Hobbyimkerei.ca 30 völker bin Privat und habe keine Firma.

Nun wurde ich abgemahnt von der Wettbewerbszentrale wegen keinem Impressium und auch keinem Widerrufbelehrungen.

Wie kann ich nun noch Honig bei Ebay verkaufen??Ohne eine Firma zu gründen.Danke

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Du verkaufst privat, handelst aber gewerblich.

Du kannst nur weiterhin bei eBay verkaufen, wenn du ein Gewerbe anmeldest.

 

Du verweigerst deinen Verkäufern ihre Rechte und somit war die Abmahnung rechtens. Wenn du nun weiterhin privat verkaufst, wird die Summe fällig die du in der Unterlassungserklärung genannt bekommen hast.

 

Dabei spielt es keine Rolle ob du bei eBay, Amazon , an der Haustüre und und ........ verkaufst.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder