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Hallo

bin neu hier bei Ebay. Habe bei einem ArtikelPreisvorschlag gemacht , jetzt soll ich den Artikel kaufen . Hab mich auch schon mit dem  VerKäufer in Verbindung gesetzt.  Da ich ein anderes Angebot habe das etwas günstiger war hab ich den kauf nicht angenommen .  Der Verkäufer hat mit mit rechtlichen Schritten gedroht das hätte er mit Ebay telefonisch besprochen die würden DANN auch Maßnhmen einleiten. Was soll ich tun ???

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@leo227uta  schrieb:

Hallo

bin neu hier bei Ebay. Habe bei einem ArtikelPreisvorschlag gemacht , jetzt soll ich den Artikel kaufen . Hab mich auch schon mit dem  VerKäufer in Verbindung gesetzt.  Da ich ein anderes Angebot habe das etwas günstiger war hab ich den kauf nicht angenommen .  Der Verkäufer hat mit mit rechtlichen Schritten gedroht das hätte er mit Ebay telefonisch besprochen die würden DANN auch Maßnhmen einleiten. Was soll ich tun ???


 

 

Hallo @leo227uta 

 

 

wozu macht man Preisvorschläge wenn man nicht gewillt ist, den Artikel zu kaufen?

Du merkst dir bitte gerne mal folgendes:

Gebote sind verbindlich, die Abgabe eines Preisvorschlages ist es ebenso.

Du schaust VOR einem Kauf nach dem besten Angebot und nicht erst einen PV abgeben und ne Stunde später woanders kaufen, okay?

 

Maßnahmen seitens ebays wären ein Vermerk als Nichtzahler, kann schon Konsequenzen haben, zumal du neu dabei bist.

 

Von den anderen Maßnahmen auf Erfüllung des Kaufvertrags durch den VK gegenüber dir, mal ganz abgesehen. SChliesslich habt ihr einen Kaufvertrag nach dem BGB.,

 

Und unterlass es einfach, Gebote weiterhin zurückzuziehen

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