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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

Hallo zusammen, 

ich bin bedauerlicherweise nun bei eBay zwei Mal auf einen Verkäufer reingefallen. Zwar nur Kleinbeträge, aber der macht auch Mist. 

Fall 1:
Ich habe einen "Casio FX-82MS 2nd Edition Taschenrechner" ersteigert. Lief auch alles sehr gut. Bedauerlicherweise erhielt ich eine Jeans. Ich konnte sehen, dass der Verkäufer in einer zweiten Auktion diese Jeans verkauft hat. Also habe ich mir natürlich gedacht, dass er die Label einfach falsch aufgebracht hat.  Und der Käufer der Jeans hat wohl meinen Taschenrechner gekriegt. Ich hätt auch kein Problem damit gehabt, die Jeans direkt an den anderen Käufer zu verschicken, wenn dieser zustimmt etc. 

Aber darum geht es hier nicht. Der Verkäufer hat sich auf meine zahlreichen Anfragen und Anschreiben nicht gemeldet. Ich hab Käuferschutz beantragt (mit Fotos und allem drum und dran). Vk schickt die Sendungsverfolgung, eBay sagt, ist angekommen, verneint meinen Käuferschutz, ich leg Widerspruch ein, eBay schließt den Fall. 

Unterm Strich habe ich immer noch die Jeans hier und den Taschenrechner halt nicht. Rechtlich gesehen habe ich weiterhin einen Anspruch auf den Taschenrechner, da hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (alternativ bei Ersatzbeschaffung auf einen Kostenausgleich). Und natürlich halte ich die Jeans hier solange vor, bis der Käufer sie (auf eigene Kosten) zurückgeschickt haben möchte. 

Die einzigen Möglichkeit wäre anscheinend eine zivilrechtliche Klage oder eine strafrechtliche Anzeige um eBay zu zwingen, die Adresse freizugeben. 


Fall 2:
Ich habe einen Aktivierungscode für Win10 auf eBay erstanden. Es stand "Instant Versand" im Betreff. Auch nach mittlerweile 8 Tagen wurde er nicht geliefert. Eine Anfrage auf Abbruch der Auktion hat der Verkäufer verneint. Auf eine Antwort von meinem Anschreiben warte ich noch. - Auf eBay steht der Artikel weiterhin als "nicht versandt". Gemäß §327 b,c,d BGB ist auch ein Kauf/Verkauf digitaler Produkte bindend. 

Auch hier habe ich wenig Hoffnung, dass eBay den Käufer schützt. So wie ich diese Auktion sehe (und jeden Tag werden mehr und mehr Aktivierungscodes verkauft) halte ich Betrug hier definitiv für möglich. 

Auch hier erhalte ich die Adressdaten des Verkäufers nicht. Gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) habe ich aber Anrecht auf Rechnungen mit den vollständigen Daten etc. 


Habe ich etwas übersehen in der Kaufübersicht? Hab ich eine E-Mail nicht gekriegt in welcher die Unterlagen drin waren? Konnte ich irgendwas nicht runterladen, weil es mir nicht angezeigt wurde? Wo liegt der Fehler hier? (Und ja, ich kenne mich im Kauf- und Vertragsrecht aus beruflichen Gründen sehr gut aus, aber die juristische Sache würde ich dann trotzdem jemandem überlassen, der sein 2. Staatsexamen schon hat)





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8 ANTWORTEN 8

Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

Hallo zusammen, 

danke für deine Hilfe. Zum Taschenrechner hätte ich gerne weiter die Adresse. Dann kann ich ihn zumindest in Verzug setzen und bin somit erst einmal sicher. Zum Code benötige ich sie nicht mehr, es hat sich ja erledigt. 

Gruß 😉

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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

anna_s@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @endlich-rente

 

ich habe mir die Details zu deinem Anliegen genauer angesehen. 

 

Möchtest du weiterhin die Kontaktdaten deines Verkäufers? Ich sehe, dass er dir heute eine Nachricht mit einem Code zugesendet hat. Schau mal bitte unter deinen Nachrichten nach. 

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir dir weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse mitteilen. Die Adresse und den vollständigen Namen können wir dir zusenden, sag dann einfach kurz Bescheid, solltest du diese jetzt noch haben wollen.

 

@gebraucht-ist-gut Danke dir heart

 

Hab einen tollen Tag. 

 

Ganz liebe Grüße

Anna

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Ich bin vom 02. 08 bis 24.8 im Urlaub und lasse es mir gut gehen. Sobald ich zurück bin, bringe ich Sonne mit
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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

anna_s@ebay 

 

Hallo Anna,

kannst Du hier nitte mal reinsehen und den Versand der Verkäuferadressen anstoßen.

Telefonisch hatte er wohl nicht viel Erfolg. danke

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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer


@endlich-rente  schrieb:

Hi, 
nein, es ist nicht der freiwillige Käuferschutz, es sind hier gesetzliche Grundlagen aus dem bürgerlichen Gesetzbuch, die die Grundlage meiner Beschwerde sind.
Das BGB kannst Du aber nicht gegen ebay direkt anwenden.

Das BGB regelt nur den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Auf Deine Rechte nach BGB weist auch selbst ebay direkt im Rechtsportal hin.

Ebay ist hier nur der Vermittler - und das zu eigenen Bedingungen, denen alle Vertragsparteien zugestimmt haben. Das hat nichts mit den Rechten des BGB zu tun. Die kannst du aber gerne ausserhalb von ebay umsetzen (lassen)


Ich habe keinen falschen Grund angegeben. Ich habe angegeben: "Ware nicht erhalten", was der Wahrheit entspricht, da ich keinen Taschenrechner erhalten habe (außer es gibt ein Paralleluniversum, in dem eine Jeans ein Taschenrechner ist). - Dieses habe ich eBay auch direkt mit Fotos belegt.

Du hast Ware erhalten, nur die falsche - also hättest Du einen Fall wegen eines falschen Artikels eröffnen müssen und nicht wegen Nicherhalt der Sendung - diese ist ja angekommen.

Nein, auf die Ware bestehe ich nicht mehr, da der Grund, warum ich den Artikel benötigt habe, längst vorbei ist. Ich habe eine Nacherfüllung beim Verkäufer gefordert, dieser hat sich nicht gemeldet.  Somit musste ich mir diesen zwangsweise, da ich den Taschenrechner prüfungstechnisch benötigte, beim lokalen SATURN Markt kaufen.  Dort war dieser natürlich teurer. Und somit steht mir gemäß §280, 281 BGB das Recht auf Schadensersatz bei diesem Deckungskauf zu. Entsprechend muss der Verkäufer die Differenz zum zu günstigsten gleichwertigen Angebot übernehmen. 

Das kannst Du gerne ausserhalb ebays durchsetzen, das deckt weder der Käuferschutz ab noch wird ebay dir dabei helfen können.


Und nein, eBay rückt die Kontaktdaten des Verkäufers NICHT raus. Dieses habe ich mehrmals versucht. Ich wollte mich nämlich gütig einigen - Und sei es nur, dass der Verkäufer mir schriftlich gibt, dass ich die Jeans behalten kann, sie also in mein Eigentum übergeht - was ich auch problematisch finde, schliesslich hat sie ein anderer Käufer in einer parallelen Auktion gekauft. 


steffi@ebay 

Kannst Du vielleicht mal reinsehen und die Email mit den Kontaktdaten des Verkäufer senden.

Über den Telefonsupport war es anscheinend mal wieder nicht möglich. Danke

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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

Hi, 
nein, es ist nicht der freiwillige Käuferschutz, es sind hier gesetzliche Grundlagen aus dem bürgerlichen Gesetzbuch, die die Grundlage meiner Beschwerde sind.

Ich habe keinen falschen Grund angegeben. Ich habe angegeben: "Ware nicht erhalten", was der Wahrheit entspricht, da ich keinen Taschenrechner erhalten habe (außer es gibt ein Paralleluniversum, in dem eine Jeans ein Taschenrechner ist). - Dieses habe ich eBay auch direkt mit Fotos belegt.

Nein, auf die Ware bestehe ich nicht mehr, da der Grund, warum ich den Artikel benötigt habe, längst vorbei ist. Ich habe eine Nacherfüllung beim Verkäufer gefordert, dieser hat sich nicht gemeldet.  Somit musste ich mir diesen zwangsweise, da ich den Taschenrechner prüfungstechnisch benötigte, beim lokalen SATURN Markt kaufen.  Dort war dieser natürlich teurer. Und somit steht mir gemäß §280, 281 BGB das Recht auf Schadensersatz bei diesem Deckungskauf zu. Entsprechend muss der Verkäufer die Differenz zum zu günstigsten gleichwertigen Angebot übernehmen. 

Und nein, eBay rückt die Kontaktdaten des Verkäufers NICHT raus. Dieses habe ich mehrmals versucht. Ich wollte mich nämlich gütig einigen - Und sei es nur, dass der Verkäufer mir schriftlich gibt, dass ich die Jeans behalten kann, sie also in mein Eigentum übergeht - was ich auch problematisch finde, schliesslich hat sie ein anderer Käufer in einer parallelen Auktion gekauft. 


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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer


@endlich-rente  schrieb:


Aber: Ich habe immer noch den falsch zugesandten Artikel in meinem Besitz. Rechtlich gesehen bin ich nicht dessen Eigentümer. Ich muss ihn also vorhalten bis der Verkäufer Ihn bei mir anfordert. Mir würde nun, wenn ich auf Erfüllung des Kaufvertrags poche, nur der Rechtsweg offen stehen, in welchem eBay zivilrechtlich durch ein Gericht dazu aufgefordert wird, mir die Daten des Verkäufers zu nennen, damit der Kaufvertrag erfüllt wird (ergo der VK mir den Taschenrechner zuschickt).


Hallo,

wie schon geschrieben, wenn Du beim Käuferschutz einen falschen Grund angibst, dann ist das leider Deine eigene Schuld das für ebay hier den Fall geschlossen hat.

Wenn man auf den (freiwilligen) Verkäuferschutz pocht, dann muss man auch die regeln dazu einhalten.

Gut, Problem ist ja nun teilweise gelöst.

Wenn Du weiterhin auf Deine Ware (nebst erneuter Zahlung von Dir) bestehst, musst du das nun ausserhalb von ebay klären.

 

Du kannst jederzeit die Kontaktsaten eines Verkäufers bei ebay anfordern, wenn du diese benötigst.

 

Und was den falschen Artikel betrifft: Du musst nicht selbst zurücksenden - darum muss sich der Verkäufer kümmern und Dir die kostenlose Rücksendung ermöglich. Wie er das macht, ist sein Problem.

Da Du bereits eine Erstattung erhalten hast, liegt hier lediglich noch eine Aufbewahrungsfrist bei Dir.

 

 

 

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Artikel nicht erhalten / falschen Artikel erhalten - und eBay schützt den Verkäufer

Hi, sei gegrüsst und danke für deine Antwort. 

 

bei 1. wurde der Käuferschutz abgelehnt, der Verkäufer hat die Sendungsverfolgung geschickt und damit war eBay zufrieden - auch wenn der falsche Inhalt im Karton war. Somit wurde der Konsumgüterkauf, welcher über eBay abgeschlossen wurde, noch nicht erfüllt, da ich statt des Taschenrechners eine Jeans erhalten habe. Glücklicherweise erhielt ich das Geld dann über den PayPal Käuferschutz wieder. 

Aber: Ich habe immer noch den falsch zugesandten Artikel in meinem Besitz. Rechtlich gesehen bin ich nicht dessen Eigentümer. Ich muss ihn also vorhalten bis der Verkäufer Ihn bei mir anfordert. Mir würde nun, wenn ich auf Erfüllung des Kaufvertrags poche, nur der Rechtsweg offen stehen, in welchem eBay zivilrechtlich durch ein Gericht dazu aufgefordert wird, mir die Daten des Verkäufers zu nennen, damit der Kaufvertrag erfüllt wird (ergo der VK mir den Taschenrechner zuschickt).

zu Punkt 2.
Käuferschutz greift nicht bei digitalen Produkten. Auch bin ich mir mittlerweile (nach Rücksprache bei der Verbraucherschutzzentrale) sicher, dass ich bei einem Betrüger gekauft habe und eBay mittelbar diesen Betrüger schützt, da ich die Kontaktdaten meines Käufers nicht erhalte - was nebenbei rechtswidrig ist, da ein Kaufvertrag rechtlich gesehen (BGB) entsprechendes vorsieht. 

Auch hier würde mir nur der Rechtsweg - In diesem Fall aufgrund des Anfangsverdachts strafrechtlich - möglich sein. 

Für mich ist es ganz einfach: 
eBay deckt hier in beiden Fällen rechtswidrige Verkaufsgebahren, zumindest mittelbar. 

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@endlich-rente  schrieb:

Hallo zusammen, 
Hallo @endlich-rente 
ich bin bedauerlicherweise nun bei eBay zwei Mal auf einen Verkäufer reingefallen. Zwar nur Kleinbeträge, aber der macht auch Mist. 

Davor schützt Dich eigentlich der Käuferschutz bei ebay.

Fall 1:
Ich habe einen "Casio FX-82MS 2nd Edition Taschenrechner" ersteigert. Lief auch alles sehr gut. Bedauerlicherweise erhielt ich eine Jeans. Ich konnte sehen, dass der Verkäufer in einer zweiten Auktion diese Jeans verkauft hat. Also habe ich mir natürlich gedacht, dass er die Label einfach falsch aufgebracht hat.  Und der Käufer der Jeans hat wohl meinen Taschenrechner gekriegt. Ich hätt auch kein Problem damit gehabt, die Jeans direkt an den anderen Käufer zu verschicken, wenn dieser zustimmt etc. 

Aber darum geht es hier nicht. Der Verkäufer hat sich auf meine zahlreichen Anfragen und Anschreiben nicht gemeldet. Ich hab Käuferschutz beantragt (mit Fotos und allem drum und dran). Vk schickt die Sendungsverfolgung, eBay sagt, ist angekommen, verneint meinen Käuferschutz, ich leg Widerspruch ein, eBay schließt den Fall. 

Hier liegt der Fehler bei Dir.

Du hast anscheinend einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikel gemeldet.

Das war nicht korrekt, denn Du hast ja einen Artikel erhalten - wenn auch einen falschen.

Bei dem von Dir ausgewählten Grund geht es lediglich um die Zustellung der Sendung - und laut Sendungsdaten wurde ja anscheinend zugestellt und daher der Fall geschlossen.

 

Du hättest hier einen abweichenden / nicht wie beschriebenen Artikel melden müssen.

Der Käufer hätte Dir dann einen Rücksendeetikett senden müssen.

Hätte er sich geweigert, hätte ebay über den Käuferschutz den Betrag erstattet.

Unterm Strich habe ich immer noch die Jeans hier und den Taschenrechner halt nicht. Rechtlich gesehen habe ich weiterhin einen Anspruch auf den Taschenrechner, da hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist (alternativ bei Ersatzbeschaffung auf einen Kostenausgleich). Und natürlich halte ich die Jeans hier solange vor, bis der Käufer sie (auf eigene Kosten) zurückgeschickt haben möchte. 

Über ebay hast Du ja die (vorfrankierte) Rücksendung nun selbst versemmelt.

Natürlich kannst Du nun jederzeit ausserhalb ebays rechtliche Schritte einleiten.

Die einzigen Möglichkeit wäre anscheinend eine zivilrechtliche Klage oder eine strafrechtliche Anzeige um eBay zu zwingen, die Adresse freizugeben. 
Ebay brauchst Du nicht zu zwingen, die Verkäuferadresse freizugeben.

Die sollte ja eigentlich auch als Absender auf der Sendung stehen.

Desweiteren kann Du die Adresse beim ebay-Kundenservice telefonisch anfordern.

Fall 2:
Ich habe einen Aktivierungscode für Win10 auf eBay erstanden. Es stand "Instant Versand" im Betreff. Auch nach mittlerweile 8 Tagen wurde er nicht geliefert. Eine Anfrage auf Abbruch der Auktion hat der Verkäufer verneint. Auf eine Antwort von meinem Anschreiben warte ich noch. - Auf eBay steht der Artikel weiterhin als "nicht versandt". Gemäß §327 b,c,d BGB ist auch ein Kauf/Verkauf digitaler Produkte bindend. 

Hier kannst Du einen Fall eröffnen mit "Artikel nicht erhalten" um die Angelegenheit zu klären.

Wenn Du einen Abbruch angefragt hast, bedeutet es ja, dass Du den Artikel eh nicht mehr haben willst.



Auch hier habe ich wenig Hoffnung, dass eBay den Käufer schützt. So wie ich diese Auktion sehe (und jeden Tag werden mehr und mehr Aktivierungscodes verkauft) halte ich Betrug hier definitiv für möglich. 

Auch hier erhalte ich die Adressdaten des Verkäufers nicht. Gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) habe ich aber Anrecht auf Rechnungen mit den vollständigen Daten etc. 
Adressdaten kannst Du bei ebay anfordern.

Und bitte lies dir Deinen aufgeführten § 14 noch einmal genau durch.

Als Privatperson hast Du kein Anrecht auf eine Rechnung.

Es sei denn du kaufst als Unternehmer - ich sehe hier aber ein privates ebay-Konto.


Habe ich etwas übersehen in der Kaufübersicht? Hab ich eine E-Mail nicht gekriegt in welcher die Unterlagen drin waren? Konnte ich irgendwas nicht runterladen, weil es mir nicht angezeigt wurde? Wo liegt der Fehler hier? (Und ja, ich kenne mich im Kauf- und Vertragsrecht aus beruflichen Gründen sehr gut aus, aber die juristische Sache würde ich dann trotzdem jemandem überlassen, der sein 2. Staatsexamen schon hat)
Ob der Verkäufer dir eine Email gesendet hat, können wir nicht wissen.

Denke aber nicht, sonst wäre der Artikel ja auch als versendet markiert worden.

Herunterladen könntest Du zumindest bei ebay nichts.


 

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