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Artikel verkauft und nicht beim Empfänger angekommen - unversicherter Versand

Hi,

ich habe über eBay einen Artikel nach Spanien verkauft.

 

Der Käufer hat von sich selbst aus unversicherten Versand gewählt (Im Nachrichtenverlauf einzusehen). Ich habe Ihn zuvor darauf hingewiesen, dass es dann keine Sendungsverfolgung und Versicherung gibt. Er war damit einverstanden.

 

Nun ist das Paket nicht bei Ihm angekommen, da es offensichtlich bei der Post verloren gegangen ist oder er einfach behauptet es wäre nie angekommen.

 

Nun hat er bei eBay einen Fall eröffnet und von eBay die Entscheidung bekommen, dass er den Betrag zurückerstattet bekommt und der Betrag von mir wieder eingezogen wird.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn bitte? 

 

Viele Grüße

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@2ndreality_2001  schrieb:

Hi,

ich habe über eBay einen Artikel nach Spanien verkauft.

 

Der Käufer hat von sich selbst aus unversicherten Versand gewählt (Im Nachrichtenverlauf einzusehen). Ich habe Ihn zuvor darauf hingewiesen, dass es dann keine Sendungsverfolgung und Versicherung gibt. Er war damit einverstanden.

 

Nun ist das Paket nicht bei Ihm angekommen, da es offensichtlich bei der Post verloren gegangen ist oder er einfach behauptet es wäre nie angekommen.

 

Nun hat er bei eBay einen Fall eröffnet und von eBay die Entscheidung bekommen, dass er den Betrag zurückerstattet bekommt und der Betrag von mir wieder eingezogen wird.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn bitte? 

 

Viele Grüße


Ja klar hat Dein Käufer unversicherten Versand gewählt. Sonst hätte er ja nicht kostenlos einkaufen können.

 

Eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen von ebay gibt es nicht. Aber es gibt die AGB von ebay, denen Du zugestimmt hast. Damit ist die vorgehensweise von ebay abgedeckt. Drum kommst Du an ebay auch nicht dran.

 

Da die Vorgehensweise in den AGB aber jeglicher Rechtsgrundlage (in Deutschland) entbehrt, kannst du das Geld zivilrechtlich von Deinem Käufer wieder einfordern. Nur weiß der Spanier, dass Du das gewiss nicht machen wirst. Schließlich müsstest du ihn in Spanien verklagen. Also freut der Käufer sich über einen kostenlosen Artikel und Du bist etliche Euros ärmer und um eine Erfahrung reicher.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder