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Artikel verkauft und nicht beim Empfänger angekommen - unversicherter Versand

Hi,

ich habe über eBay einen Artikel nach Spanien verkauft.

 

Der Käufer hat von sich selbst aus unversicherten Versand gewählt (Im Nachrichtenverlauf einzusehen). Ich habe Ihn zuvor darauf hingewiesen, dass es dann keine Sendungsverfolgung und Versicherung gibt. Er war damit einverstanden.

 

Nun ist das Paket nicht bei Ihm angekommen, da es offensichtlich bei der Post verloren gegangen ist oder er einfach behauptet es wäre nie angekommen.

 

Nun hat er bei eBay einen Fall eröffnet und von eBay die Entscheidung bekommen, dass er den Betrag zurückerstattet bekommt und der Betrag von mir wieder eingezogen wird.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn bitte? 

 

Viele Grüße

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So, ich habe mich nochmals an eBay gewandt, obwohl der Fall schon gegen mich entschieden war.

 

Folgende Antwort kam von eBay auf mein Schreiben: 

 

Hallo Herr ---,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sehr richtig gemacht, dass Sie sich bei mir gemeldet haben.

 

Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Ich habe Ihren Einspruch angenommen. Den Betrag erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen auf Ihr PayPal-Konto zurück. Wir werten diesen Fall nicht als Mangel und er hat keine Auswirkung auf Ihren Servicestatus.

Künftig empfehle ich Ihnen, die Ware immer mit der Sendungsverfolgung zu verschicken und die Sendungsnummer über die Anfrage noch in der Einigungsphase hochzuladen.

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

 

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Kundenservice

 

------

 

Also wichtig für die Community zu wissen: Auch bei einem bereits entschiedenen Fall lohnt es sich Einspruch zu erheben, wenn man genau weiß, dass man im Recht ist. 

 

Gruß

 

Armutszeugnis von eBay, dass hier so entschieden wird.

So verliert eBay Schritt für Schritt seine Verkäufer und macht sich damit nur selbst noch mehr kaputt.

 

Ich verliere also ein paar Euro und eBay verliert mich als Verkäufer. 

 

Gut gemacht eBay, weiter so !


@2ndreality_2001  schrieb:

Hi,

ich habe über eBay einen Artikel nach Spanien verkauft.

 

Der Käufer hat von sich selbst aus unversicherten Versand gewählt (Im Nachrichtenverlauf einzusehen). Ich habe Ihn zuvor darauf hingewiesen, dass es dann keine Sendungsverfolgung und Versicherung gibt. Er war damit einverstanden.

 

Nun ist das Paket nicht bei Ihm angekommen, da es offensichtlich bei der Post verloren gegangen ist oder er einfach behauptet es wäre nie angekommen.

 

Nun hat er bei eBay einen Fall eröffnet und von eBay die Entscheidung bekommen, dass er den Betrag zurückerstattet bekommt und der Betrag von mir wieder eingezogen wird.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn bitte? 

 

Viele Grüße


Ja klar hat Dein Käufer unversicherten Versand gewählt. Sonst hätte er ja nicht kostenlos einkaufen können.

 

Eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen von ebay gibt es nicht. Aber es gibt die AGB von ebay, denen Du zugestimmt hast. Damit ist die vorgehensweise von ebay abgedeckt. Drum kommst Du an ebay auch nicht dran.

 

Da die Vorgehensweise in den AGB aber jeglicher Rechtsgrundlage (in Deutschland) entbehrt, kannst du das Geld zivilrechtlich von Deinem Käufer wieder einfordern. Nur weiß der Spanier, dass Du das gewiss nicht machen wirst. Schließlich müsstest du ihn in Spanien verklagen. Also freut der Käufer sich über einen kostenlosen Artikel und Du bist etliche Euros ärmer und um eine Erfahrung reicher.

Das beruht auf der Grundlage, dass du die neue Zahlungsabwicklung hast und OHNE Sendungsnummer verschickt hast! Ganz egal was der Käufer wählt, man sollte niemals ohne Sendungsnummer verschicken. Ich würde unversichterten Versand erst garnicht anbieten.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder