08-05-2021 13:26 - bearbeitet 08-05-2021 13:26
Hi,
ich habe über eBay einen Artikel nach Spanien verkauft.
Der Käufer hat von sich selbst aus unversicherten Versand gewählt (Im Nachrichtenverlauf einzusehen). Ich habe Ihn zuvor darauf hingewiesen, dass es dann keine Sendungsverfolgung und Versicherung gibt. Er war damit einverstanden.
Nun ist das Paket nicht bei Ihm angekommen, da es offensichtlich bei der Post verloren gegangen ist oder er einfach behauptet es wäre nie angekommen.
Nun hat er bei eBay einen Fall eröffnet und von eBay die Entscheidung bekommen, dass er den Betrag zurückerstattet bekommt und der Betrag von mir wieder eingezogen wird.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn bitte?
Viele Grüße
So, ich habe mich nochmals an eBay gewandt, obwohl der Fall schon gegen mich entschieden war.
Folgende Antwort kam von eBay auf mein Schreiben:
Hallo Herr ---,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sehr richtig gemacht, dass Sie sich bei mir gemeldet haben.
Machen Sie sich bitte keine Sorgen. Ich habe Ihren Einspruch angenommen. Den Betrag erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen auf Ihr PayPal-Konto zurück. Wir werten diesen Fall nicht als Mangel und er hat keine Auswirkung auf Ihren Servicestatus.
Künftig empfehle ich Ihnen, die Ware immer mit der Sendungsverfolgung zu verschicken und die Sendungsnummer über die Anfrage noch in der Einigungsphase hochzuladen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Kundenservice
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Also wichtig für die Community zu wissen: Auch bei einem bereits entschiedenen Fall lohnt es sich Einspruch zu erheben, wenn man genau weiß, dass man im Recht ist.
Gruß