31-05-2021 18:58
Tagchen @snorre409
Der neue Käufer muss den Artikel nicht mehr abnehmen, wie du nun schon erfahren hast. Wie man in der Gebotsübersicht erkennen kann, ist er erst wieder Höchstbietender geworden, nachdem der mit den über 800 BW das Gebot am 30.05. zurückgenommen hatte.
Die AGB von EBay besagen: "Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Findest du unter § 7.7