Bescheinigung nach §22
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24-06-2020 20:16
Hallo!
Ich bin auf ein Problem gestoßen, das ich selbst mit Hilfe des technischen Supports von eBay nicht lösen kann.
Vielleicht war einer der Anwesenden mit einer ähnlichen Situation konfrontiert.
Ich werde es unten beschreiben:
"Nach dem Schwerigkeiten mit dem Aktivierung meine Ebay Shop da aud dem Bescheinigung fehlt ein Ustg Nr ich schicke Innen hier Beweis das ich habe mit Finanzamt kontaktiert und die haben mir gesagt das zu Zeit können die nicht das Nummer auf dem BESCHEINIGUNG schreiben.
Auf die ich die gleiche Antwort wie früher bekomme: "Es sollte eine UstG Nr in dieser Form geben"!
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Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen.
Udo Mau
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@nsw-shop schrieb:Hallo!
Ich bin auf ein Problem gestoßen, das ich selbst mit Hilfe des technischen Supports von eBay nicht lösen kann.
Vielleicht war einer der Anwesenden mit einer ähnlichen Situation konfrontiert.
Ich werde es unten beschreiben:
"Nach dem Schwerigkeiten mit dem Aktivierung meine Ebay Shop da aud dem Bescheinigung fehlt ein Ustg Nr ich schicke Innen hier Beweis das ich habe mit Finanzamt kontaktiert und die haben mir gesagt das zu Zeit können die nicht das Nummer auf dem BESCHEINIGUNG schreiben.Als beweis ich schicke im Anhang ein Paar Photos wo Sie sehen können meine Ausweis mit UstG Nr,Bescheinigung mit Steuernummer und Brief von Finanzámt das die machen zur Zeit keine Ustg Nr auf diese Bescheinigung." - Dies ist mein Aufruf an den technischen Support.
Auf die ich die gleiche Antwort wie früher bekomme: "Es sollte eine UstG Nr in dieser Form geben"!
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Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen.
Udo Mau
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Nein, können wir nicht!
Wende dich direkt an ebay, hast du keinen Ansprechpartner für deinen shop?
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/impressum?id=4714
Hier kann dir geholfen werden, bevor du wieder einstellen darfst:
- Umsatzsteuerrecht und Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe
- Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung
- Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht
- Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht
Den MWSt. Satz musst du beim Preis eintragen, oder fällst du noch unter die Kleinunternehmer- Regelung, das muss dann im Angebot stehen!