20-06-2020 23:23
Ein Plagiat darfst du durchaus verkaufen, wenn du es als solches kennzeichnest. Der Hinweis "keine Ahnung, ob Original oder Replik" würde dich von einer vertraglichen Pflicht, tatsächlich ein Original liefern zu müssen, freisprechen.
Allerdings ist es auf ebay nicht erlaubt, Repliken anzubieten. Siehe ----> hier.
Damit verstößt du allerdings nur gegen dein Vertragsverhältnis mit ebay.
Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt.
Dürfte hier wohl nicht gegeben sein. Dazu bedarf es schon ein wenig mehr. Z. B. dass der Anbieter die Fälschungen selber herstellt oder sie gewerbemäßig verkauft oder in den Umlauf bringt.