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Anonymous
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Hallo, ich habe bei eBay ein Fake erhalten. Nach langem hin und her sowie einem Gutachten was ich in Auftrag geben musste um mein Geld erstattet zu bekommen, habe ich mein Geld wiedererhalten.

Der VK hat mir jetzt auch das Geld für das Gutachten sowie den Rückversand des Fakes (Hermes B) erstattet. Das Gutachten habe ich in Auszügen per Mail gesendet (ohne persönliche Infos von mir). Das Fake muss ich denke ich zurücksenden, zumindest stand es so in einem Schreiben von eBay was ich erhalten habe. 
darf ich in der Bewertung schreiben daß ich eine Fälschung erhalten habe- und wenn ja so daß es wasserdicht ist und die Bewertung nicht gelöscht werden kann?

Über Antworten würde ich mich freuen! Danke!

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Anonymous
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@Anonymous 

 

Ist der Verkäufer noch nicht schon gestraft genug?

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