19-04-2021 07:57
Tagchen @engelbea
Den einen erwischt es, den anderen nicht. Du fischst mit deinen Angeboten nicht direkt im Segment des Abmahners, aber du hast schon ein Angebot, das nicht privat wirkt.
46 verkaufte Artikel, davon 30 neu. 107 aktive Angebote, davon 54 neu. Problematisch auf den ersten Blick:
"Aus geschäftsauflösung!"
Wenn das aus deinem Geschäft ist und dein Inventar nach ordentlicher Abwicklung in deinen Privatbesitz übergegangen ist, mag das angehen.
Wenn du Schnäppchen aus einer Geschäftsauflösung gezockt hast und die hier einstellst, ist das schwieriger.
Bei dem geforderten Betrag gehe ich von einem Streitwert in Höhe von 15.000 Euro aus. Kluge Wahl.
Gleichwohl finde ich, hätte er deutlich gewerblich angehauchtere Nutzer finden können als dich.
Eine Abmahnung bedeutet für dich: Du kannst ganz wagemutig sein, nichts machen und hoffen, dass der dich nicht verklagt.
Du kannst zahlen.
Du kannst dich an einen Rechtsanwalt wenden und darauf bauen, dass er 1. die Unterlassungserklärung abändert und 2. die Kosten für dich senkt...oder dich bertaten und vertreten wird, wenn es zu einer Klage kommen sollte.
Die Angaben von EBay helfen hier überhaupt nicht, die Einladung zum Einstellen großer Mengen ist eine Falle.
Der Artikel ist aus meiner Geschäftsauflösung.
Außer einigen Kategorien haben die nichts gemein:
https://www.ebay.de/sch/engelbea/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg