19-04-2021 07:57
@engelbea schrieb:watchparts24 (46638)99.9%eBay Shop:watchparts24von diesem Menschen habe ich per Anwalt einen brief bekommen!!!ich würde angeblich Gewerblich Verkaufen und müsse jetzt eineUnterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und 953,40€ an dessen Anwalt bezahlen!!!Ich habe zwar viele und auch mehrere Artikel eingestellt aber ich handele Privat , ich komme nicht mal an den von Ebay beschriebenen Jahresumsatz! HILFE WAS SOLL ICH TUN .Ich könnte Heulen !!!!
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Du handelst durchaus gewerbsmässig, auch wenn Du hier unter dem Deckmäntelchen "privat" diverse Gesetze umgehst
abgesehen davon sollte man nicht nur lesen, was man lesen lesen will, sondern alles - es zählt nicht allein der Jahresumsatz, es zählt nicht mal, ob Du Gewinn machst oder überhaupt verkaufst, ob Du gewerblich (oder gewerbsmässig) anbietest oder nicht
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Da stehen ja ein paar neue Sätze drin, aber man sollte eben wirklich alles lesen:
Am 1. Januar 2019 trat das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (§§ 22f und 25e UStG) in Kraft. Das neue Gesetz bewirkt Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf die Haftung von elektronischen Marktplätzen und schreibt diesen vor, bestimmte Daten von Verkäufern zu erheben.
Aufgrund des neuen Gesetzes ist eBay verpflichtet sicherzustellen, dass Verkäufer, die gemäß dem deutschen Umsatzsteuergesetz Unternehmer sind, sich auch bei eBay als gewerbliche Verkäufer anmelden.
Danach gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 17.500 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.
Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.
Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Leider scheint ebay sich überhaupt nicht um seine Pflichten zu kümmern:-(
Soviele Privatgewerbliche sich hier präsentieren...