Empfänger hat Artikel nicht erhalten und wählt bewusst unversicherten Versand
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12-03-2025 17:03
Habe einen Artikel, den ich Ursprünglich für 200 angeboten habe, für fast die Hälfte verkauft. Der Käufer wählt den unversicherten Versand.
Brief verschickt, angeblich nie angekommen. Er öffnet einen Fall, obwohl ich ihm den Screenshot geschickt habe, dass ich bei der Post einen Suchauftrag gestartet habe. Interessiert ihn nicht. Ebay entscheidet zu seinen Gunsten. Ich bleibe auf meiner Kohle sitzen.
Ist hier irgendjemand vom eBay Support, der diesen Bull**bleep** erklären kann? Was ist euer Ziel damit? Soll der Verkäufer hier vergrault werden?
Rechtlich hat man bei einem Privatverkauf als Käufer das Risiko bei der Wahl des Versands, also was soll das??? Nein, ich will nicht mit euch telefonieren, ich will **bleep** nochmal einen schriftlichen Dialog für die potenzielle Verwertung vor Gericht!!
- Beschriftungen:
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Verkäuferschutz
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12-03-2025 18:25
Und kein Zustellnachweis, der steht nicht im BGB aber im gesetzten Link 😎
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12-03-2025 18:17
So wie du erwartest, das sich deine Käufer an deine Angaben unter dem Punkt "Verpackung und Versand" halten, so erwatet eBay das sich die Verkaufer an die AGB von eBay halten.
@bootyooty hat diese dir in Nachricht 2 mitgeteilt.
Das der Käufer laut BGB das Versand- und Verlustrisiko trägt, das stimmt.
Nur wie willst du nachweisen, das du verschickt hast ohne Sendungsnummer. Ein Einlieferungsbeleg bringt hier keinen Nachweis.
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12-03-2025 17:48
Ach und noch was... ist dir entgangen, dass es seit 1.1. d.J. gar keinen PRIO mehr gibt, den du aber fleißig weiterhin anbietest? Nächster Ärger v orprogammiert.
Ciao 😎
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12-03-2025 17:43
bleep woanders rum bitte.
Danke.
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12-03-2025 17:22
Wenn der Käufer bewusst einen Versand ohne jegliche Senfungsverfolgung wählt. Er trägt das Risiko.
**bleep** hier.
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12-03-2025 17:07
Ich will?
Sag erstmal guten Tag bevor du hier lospolterst... hier ist übrigens eine Nutzer Community.
Und wenn DU leider nicht im Bilde bist, dass du deinen Verkäuferschutz aus dem Fenster wirfst, wenn du unversicherten Versand überhaupt anbietest, dann ist das wessen Fehler?
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/
Artikel nicht erhalten
Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:
- Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
- Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
- Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).
Zustellnachweis
Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:
- die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
- Datum der Zustellung
- Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
- Name und Adresse des Versenders
Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.
Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.
Wenn eBay zur Bearbeitung eines Falls oder eines Streitfalls vom Verkäufer weitere Nachweise zum Versand eines Artikels anfordert, muss der Verkäufer diese innerhalb von 5 Kalendertagen bereitstellen.