16-10-2025 16:48
Hallo,
ich habe ein Notstromaggregat gekauft mit der Einschränkung, keine Rückgabe aber abgesichert über den eBay-Käuferschutz. Weil das Gerät jedoch einen Mangel aufweist habe ich den Verkäufer gebeten das Gerät zurückzunehmen.
Stattdessen hat er mir 30 € Nachlass angeboten damit ich das defekte Teil bei ebay kaufen und selbst einbauen kann. Ich habe den Verkäufer darauf hin mitgeteilt, dass es mir nicht möglich ist dieses Teil selbst umzubauen. Ich bat ihn mir einen Rücksendeschein zukommen zu lassen da er mir einen defekten Artikel geschickt hat. Den Artikel hat er in der Annonce beschrieben, es handelt sich um unbenutzte Neuware (Ausstellungsstück) leider ohne Originalkarton. Nachdem ich versucht habe die Situation friedlich zu lösen sehe ich mich jetzt gezwungen einen Fall zu eröffnen. Leider kann ich in dieser Situation nicht finden wie ich einen Fall eröffnen kann. Kann mir jemand weiterhelfen? I
m voraus vielen Dank für eure Hilfe.
mxhassler
16-10-2025 21:53
Hallo,
Wir sorgen dafür, dass eBay ein sicherer Marktplatz für unsere Mitglieder ist. Wenn Sie sich mit dem Verkäufer einmal nicht einigen können, sind wir da, um Sie zu unterstützen.
Wenn das Problem mit dem Verkäufer darin besteht, dass der Artikel nicht angekommen ist, er fehlerhaft bzw. beschädigt ist, oder er nicht der Beschreibung im Angebot entspricht, nutzen Sie bitte einen der beiden folgenden Buttons:
16-10-2025 19:19
Moin @mxhassler
es ist vollkommen korrekt, was Dir @perfect-sally bereits geschrieben hat.
Sollten die 30 Tage bereits abgelaufen sein, bleibt Dir möglicherweise noch der Weg, bei Deinem Zahlungsdienstleister einen Streitfall eröffnen.
16-10-2025 17:57 - bearbeitet 16-10-2025 17:57
Wenn du noch innerhalb des Käuferschutz bist (30 Tage ab Lieferung) eröffnet man eine Rückgabe mit dem Grund dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht bzw. defekt ist. Bist du drüber, darfst du das mit dem VK selbst klären.