15-11-2025 16:31
16-11-2025 00:19
@virgin_w1983 schrieb:
Das steht bei eBay selbst dazu!
Kauf von einem privaten Verkaufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
Die Rechtslage ist ja eigentlich eindeutig! Risiko liegt beim Käufer!?
das BGB regelt den Kaufvertrag/Ansprüche zwischen Dir und dem Käufer.
Ebay ist hier nur Vermittler und somit keine Vertragspartei des eigentlichen Kaufvertrages, und das zu seinen eigenen Bedingungen (Käuferschutz/Verkäuferschutz). Dies haben sowohl Käufer und Verkäufer zugestimmt.
Deine Rechte nach BGB bestehen jedoch weiterhin, allerdings musst Du diese ggf. auch ausserhalb von ebay selbst durchsetzen.
15-11-2025 20:10
War wohl nicht so wichtig, @virgin_w1983 ?
15-11-2025 19:27
Hallo @virgin_w1983.
Danke für deine Nachricht. Ich habe den Fall noch einmal für dich geprüft. Da der Artikel laut Sendungsverfolgung nicht als zugestellt gilt, konntest du nicht nachweisen, dass der Käufer den Artikel erhalten hat.
Leider kannst du gegen die Entscheidung keinen weiteren Einspruch mehr einlegen. Du kannst aber einen Nachforschungsauftrag beim Versanddienstleister in diese Wege leiten, um den Verbleib der Lieferung zu klären.
Ich wünsche dir eine schnelle Klärung.
@voli-maus Danke für die Erwähnung.
Liebe Grüße
Melina
15-11-2025 19:15
@virgin_w1983 schrieb:
Das steht bei eBay selbst dazu!
Kauf von einem privaten Verkaufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.
Die Rechtslage ist ja eigentlich eindeutig! Risiko liegt beim Käufer!?
Das BgB könnt ihr bei ebay knicken, @virgin_w1983 .
Was meinst du mit "eigentlich eindeutig" ?
Hm, so eindeutig ist das Ganz wohl doch nicht.
Lies mal nach, was bei ebay steht
Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay
Wann war denn der Verkauf ?
melina@ebay hat vielleicht eine Idee für dich ?
15-11-2025 19:10
@virgin_w1983 schrieb:
Wir haben einen Artikel bei eBay als Privatperson verkauft, der Käufer hat einen Fall eröffnet das der Artikel nicht angekommen ist. Wir haben auf diesen Fall geantwortet und eine Sendungsnummer mitgeteilt. Laut Sendungsverfolgung hängt der Brief im Logistikzentrum! Jetzt wurde der Fall von eBay geschlossen und uns das Geld abgebucht! Der Käufer hat das Geld zurück erstattet bekommen! Unser Einspruch wurde auch abgelehnt! Es wurde nach eBay Richtlinien entschieden! Wie können wir jetzt dagegen vorgehen? Das Risiko liegt doch beim Käufer oder?
Wer ist wir ?
Ich selbst bin nur eine Person und habe nen eigenen Account, an den ich niemand ranlasse.
15-11-2025 17:54
15-11-2025 16:33
Falsch, das Risiko liegt bei dir bei ebay und du brauchst auch einen Zustellnachweis den du nicht vorweisen kannst.