02-04-2021 01:13
Ich habe scheinbar eine Beschreibung zu einem Artikel falsch erstellt, jedenfalls behauptet der Käufer das. Ich kann es nicht nachprüfen, da die Ware eindeutig bei ihm ist, denn er bemängelt die falsche Lieferung. Ich habe ihm den Kaufpreis plus Versandkosten erstattet und ihm die Ware geschenkt, habe also alle Kosten übernommen und er hat nun die Ware.
Folge: Negative Bewerung! --> "Falsche Ware geliefert"
Er besteht weiterhin auf Lieferung der richtigen Ware, obwohl ich alles erstattet habe und er die Ware bereits hat. Wo soll ich eine andere Ware herzaubern?
Ebay gemeldet, kein Fall für Entfernung der Bewertung.
Ich habe keine weitere Ware, denn ich habe alles geliefert was ich hatte und - wie gesagt - erstattet, weil ich nicht sicher war, ob ich einen Fehler machte.
So eine unverschämte Kaltheit ist mir in den letzten 20 Jahren bei Ebay nicht untergekommen. Was kann ich tun?
Weiß jemand wie das rechtlich ist? Ich habe den Schaden ja sofort wieder gut gemacht, wenn überhaupt einer bestanden hat, was ich nicht weiß. Der Kunde hat mir aber einen Schaden zugefügt mit der negativen Bewertung. Dass ich die Kosten trage, das ist natürlich dann ok, sollte es wirklich ein Fehler der Beschreibung gewesen sein.
Tagchen @suleifrau
Dein Angebot bestand aus einer Überschrift, Artikelmerkmalen (dürftig), einem Bild mit allen zum Verkauf stehenden Artikeln und einer praktisch nicht vorhandenen Artikelbeschreibung.
Der Käufer kann sich hier also nur über Bild und Überschrift informiert haben, was er da kauft.
Da du alle Scheiben abgebildet hast, die du abgeben möchtest, ist das "Premiere" überall deutlich zu sehen.
Auch in der Überschrift steht nichts von Photoshop.
Er hätte also nach meiner Auffassung keinen Anspruch auf die Photoshopversion. Falls das überhaupt seine Forderung wäre.
Wenn ein Käufer einen Irrtum hätte erkennen müssen oder können, dürfte er es schwer haben.
Oder geht es ihm um etwas anderes?