abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Falsche Ware geliefert, alles erstattet, Käufer unverschämt

Ich habe scheinbar eine Beschreibung zu einem Artikel falsch erstellt, jedenfalls behauptet der Käufer das. Ich kann es nicht nachprüfen, da die Ware eindeutig bei ihm ist, denn er bemängelt die falsche Lieferung. Ich habe ihm den Kaufpreis plus Versandkosten erstattet und ihm die Ware geschenkt, habe also alle Kosten übernommen und er hat nun die Ware.

Folge: Negative Bewerung! --> "Falsche Ware geliefert"

Er besteht weiterhin auf Lieferung der richtigen Ware, obwohl ich alles erstattet habe und er die Ware bereits hat. Wo soll ich eine andere Ware herzaubern?

 

Ebay gemeldet, kein Fall für Entfernung der Bewertung.

Ich habe keine weitere Ware, denn ich habe alles geliefert was ich hatte und - wie gesagt - erstattet, weil ich nicht sicher war, ob ich einen Fehler machte.

 

So eine unverschämte Kaltheit ist mir in den letzten 20 Jahren bei Ebay nicht untergekommen. Was kann ich tun?

 

Weiß jemand wie das rechtlich ist? Ich habe den Schaden ja sofort wieder gut gemacht, wenn überhaupt einer bestanden hat, was ich nicht weiß. Der Kunde hat mir aber einen Schaden zugefügt mit der negativen Bewertung. Dass ich die Kosten trage, das ist natürlich dann ok, sollte es wirklich ein Fehler der Beschreibung gewesen sein.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@suleifrau  schrieb:

Ich habe scheinbar eine Beschreibung zu einem Artikel falsch erstellt, jedenfalls behauptet der Käufer das. Ich kann es nicht nachprüfen, da die Ware eindeutig bei ihm ist, denn er bemängelt die falsche Lieferung. Ich habe ihm den Kaufpreis plus Versandkosten erstattet und ihm die Ware geschenkt, habe also alle Kosten übernommen und er hat nun die Ware.

Folge: Negative Bewerung! --> "Falsche Ware geliefert"

Er besteht weiterhin auf Lieferung der richtigen Ware, obwohl ich alles erstattet habe und er die Ware bereits hat. Wo soll ich eine andere Ware herzaubern?

 

Ebay gemeldet, kein Fall für Entfernung der Bewertung.

Ich habe keine weitere Ware, denn ich habe alles geliefert was ich hatte und - wie gesagt - erstattet, weil ich nicht sicher war, ob ich einen Fehler machte.

 

So eine unverschämte Kaltheit ist mir in den letzten 20 Jahren bei Ebay nicht untergekommen. Was kann ich tun?

 

Weiß jemand wie das rechtlich ist? Ich habe den Schaden ja sofort wieder gut gemacht, wenn überhaupt einer bestanden hat, was ich nicht weiß. Der Kunde hat mir aber einen Schaden zugefügt mit der negativen Bewertung. Dass ich die Kosten trage, das ist natürlich dann ok, sollte es wirklich ein Fehler der Beschreibung gewesen sein.


 

Grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf den Artikel, den Du im Angebot beschrieben hast. Den Anspruch hat er auch, wenn Du ihm das Geld zurückzahlst und den "falschen" Artikel schenkst. Er hat ja anscheinend von Anfang an auf Lieferung des richtigen Artikels bestanden und wollte gar keine Rückzahlung.

 

Wie weit Dein Käufer gehen wird, kann hier niemand vorhersagen.  Aber Dein beschriebener Artikel sollte sich beschaffen lassen. Das ist ja kein Unikat.

Dein Artikel:

CD Adobe Elements 11 & Adope Album 2.0 | eBay

 

Ich vermute mal, der Käufer will die "Adobe Photoshop elements 11" CD haben. Du hast nur "Adobe Premiere elements 11"  und die "Album 2.0" CD verschickt. Dein Titel sagt "Adobe Elements 11" + "Album 2.0". Da steht nichts von "Premiere" (was du wohl verschickt hast) und auch nichts von "Photoshop", was der Käufer wohl erwartet hat. Die CDs waren zwar so abgebildet, aber die nicht vorhandene Beschreibung und der Titel gehören auch dazu und der Titel ist nicht eindeutig. Auf dem Foto hast Du aber die Anleitung für "Adobe Photoshop elements 11" mit drauf. Dann kann der Käufer schon erwarten, dass auch die passende CD dabei ist.

 

Schau mal in dieses Angebot von einem anderen Verkäufer:

Adobe Photoshop & Premiere Elements 11 - Preis VB | eBay

Da kannst Du den Unterschied sehen, dass "Premiere" und "Photoshop" zwei verschiedene CDs sind.

 

Dein Käufer hat gedacht, er hat nen Schnapp gemacht und nun ist das, was den Schnapp ausgemacht hätte, nicht dabei. Keine Ahnung wie ds ausgeht, wenn der Käufer einen Anwalt einschaltet...

Antworten (2)

Antworten (2)

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @suleifrau 

 

Dein Angebot bestand aus einer Überschrift, Artikelmerkmalen (dürftig), einem Bild mit allen zum Verkauf stehenden Artikeln und einer praktisch nicht vorhandenen Artikelbeschreibung.

Der Käufer kann sich hier also nur über Bild und Überschrift informiert haben, was er da kauft.

Da du alle Scheiben abgebildet hast, die du abgeben möchtest, ist das "Premiere" überall deutlich zu sehen.

Auch in der Überschrift steht nichts von Photoshop.

Er hätte also nach meiner Auffassung keinen Anspruch auf die Photoshopversion. Falls das überhaupt seine Forderung wäre.

Wenn ein Käufer einen Irrtum hätte erkennen müssen oder können, dürfte er es schwer haben.

Oder geht es ihm um etwas anderes?

 

 

Hallo!

 

@suleifrau 

Du wirst heute bestimmt noch andere Meinungen zu lesen bekommen.

 

Meine ist, daß jemand wg. 4,99 Euro als Käufer so ein Fass aufmacht, das finde ich erschreckend. 

Du hast ja keine Artikelbeschreibung gemacht, sondern er konnte sich nur die Bilder ansehen. Man könnte keck auch sagen, so wie gesehen, so gekauft. Er hätte vorher ja nachfragen können. 

Ich rate dir dringend, nimm Paypal raus. Unversicherter Versand und PP passen nicht zusammen. 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder