Sehr geehrte Mitglieder,
Ein Verkäufer behauptet das der gesetzliche Widerruf erlischt beim Aktivieren des iPhones. Da aber bei Apple eine Aktivierung des Telefons erzwungen wird um das Telefon auf Funktion zu testen bzw. kurz auszuprobieren, besteht keine andere Möglichkeit als das Telefon mit dem Internet kurz zu verbinden, was mit einer Aktivierung der 1 jährigen Herstellergarantie einhergeht. Besteht jedoch keine Internetverbindung bleibt das iPhone im Willkommensbildschirm hängen.
Besteht nun trotzdem die Möglichkeit einer Rückgabe, falls das Telefon nicht den Wünschen entspricht? Ich möchte ungern einen Rechtstreit auslösen, falls es dazu kommen sollte.
Das Telefon selbst hat natürlich keinerlei Gebrauchsspuren und wurde nur kurz probiert.
Greift in diesen Fällen der Käuferschutz?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen,
Richard