23-06-2021 23:19
Vielleicht solltest du den Käufer melden wegen Missbrauchs des Käuferschutzprogramms
Hallo @dimi82
wenn ich das richtig sehe sind Gutscheine durch den Käuferschutz bei Verkäufern die das neue Zahlungsverfahren über ebay abwickeln, gar nicht abgesichert?
Ausnahmen – vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossene Artikel
Grundsätzlich ist der Erwerb der meisten Artikel abgesichert, es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Und weiter gilt:
Kann die erfolgreiche Lieferung nicht nachgewiesen werden, erhält der Käufer eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.
Du hast zwar nicht DHL im Angebot gehabt sondern Brief, dennoch kannst du anhand des versandten Fotos und des Schriftverkehrs nachweisen, dass der Käufer den Gutschein erhalten hat. Ich würde versuchen Einspruch gegen die Fallentscheidung einzulegen
Hallo!
@dimi82 Ich fürchte, dein Gefühl ist richtig. Man könnte den Eindruck gewinnen, daß Käufer ohne Gewissen den Käuferschutz gnadenlos ausnutzen. So haben es früher Käufer mit Paypal gemacht und wenn der VK unversichert versendet hat. Das haben etliche ausgenutzt!
Lass dir nichts einreden und gefallen, seine positive Bewertung könnte ihm auch auf die Füsse fallen!
Dann gehe andere Wege, um dich zu wehren.
Bitte lies mal den Link durch, das scheint jetzt immer mehr um sich zu greifen.
@dimi82Lege Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Wenn man hier mitmacht und mitliest, dann verliert man den Glauben an so vieles. Aber du hast wenigstens einige Beweise : die Nachrichten und die Bewertung. Sichere dir die Nachrichten auch noch extra, zur Sicherheit. Weil ich persönlich halte hier vieles für möglich.
@dimi82Guten Morgen!
Schau mal bitte in den Link. https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/einspruch-gegen-ebayentscheidung-bei-rckna...
Und beachte oben die Antwort mit dem Link wg. Missbrauch Käuferschutzprogramm. Viel Erfolg!!
Nein, das hast du schon selbst und ganz alleine verbockt.
Mit PayPalzahlung oder bei der neuen Zahlungsabwicklung brauchst eben zwingend eine Sendungsnummer um den Versand nachzuweisen sonst kann der Käufer immer, auch nach Wochen, so reagieren.
Wenn du die gesendete nachricht noch als Beweis hast kannst du evtl. zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.