Gutschein
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
23-06-2021 23:19
Ich habe einen Gutschein über 100€ verkauft der Käufer wollte den Gutschein-code als foto per mail gesendet haben, ich hab ihm also den Gutschein geschickt, er hat mich positiv bewertet und jetzt 7 wochen später eröffnet er einen fall und bekommt sein geld wieder von eBay weil ich keine DHL sendungsnummer habe. Das kann doch nicht sein, ich fühl mich reingelegt mit Unterstützung von eBay
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (4)
Antworten (4)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Vielleicht solltest du den Käufer melden wegen Missbrauchs des Käuferschutzprogramms
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @dimi82
wenn ich das richtig sehe sind Gutscheine durch den Käuferschutz bei Verkäufern die das neue Zahlungsverfahren über ebay abwickeln, gar nicht abgesichert?
Ausnahmen – vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossene Artikel
Grundsätzlich ist der Erwerb der meisten Artikel abgesichert, es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
- Erwerb von Immobilien (einschließlich Wohnimmobilien)
- Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände und Forderungen, die Teil eines Geschäfts oder einer Firmenübernahme sind)
- Fahrzeugkäufe (einschließlich Motorfahrzeuge, Motorräder, Flugzeuge und Boote)
- Käufe von individuell erstellten Artikeln (es sei denn, es wird beanstandet, dass sie nicht erhalten wurden)
- Käufe von immateriellen oder digital gelieferten Artikeln,
- virtuelle, nicht ersetzbare kryptografische Token (nicht-fungible Token, NFTs), einschließlich physischer Gegenstände, die mit NFTs kombiniert oder an ihnen angebracht sind
- Dienstleistungen
- Käufe von Maschinen der verarbeitenden Industrie
- Zahlungsmitteläquivalente (einschließlich Gutscheine, Prepaid-Karten und Reisetickets)
- Käufe von Artikeln, die durch die PayPal-Nutzungsrichtlinie ausgeschlossen werden
- Käufe von Artikeln, die Sie persönlich abholen oder abholen lassen (einschließlich der Abholung in einer Filiale), und die Sie als nicht erhalten melden
- Artikel, die vom Käufer nach der ursprünglichen Lieferung an eine andere Adresse weitergeleitet wurden
Und weiter gilt:
Kann die erfolgreiche Lieferung nicht nachgewiesen werden, erhält der Käufer eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.
Du hast zwar nicht DHL im Angebot gehabt sondern Brief, dennoch kannst du anhand des versandten Fotos und des Schriftverkehrs nachweisen, dass der Käufer den Gutschein erhalten hat. Ich würde versuchen Einspruch gegen die Fallentscheidung einzulegen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo!
@dimi82 Ich fürchte, dein Gefühl ist richtig. Man könnte den Eindruck gewinnen, daß Käufer ohne Gewissen den Käuferschutz gnadenlos ausnutzen. So haben es früher Käufer mit Paypal gemacht und wenn der VK unversichert versendet hat. Das haben etliche ausgenutzt!
Lass dir nichts einreden und gefallen, seine positive Bewertung könnte ihm auch auf die Füsse fallen!
Dann gehe andere Wege, um dich zu wehren.
Bitte lies mal den Link durch, das scheint jetzt immer mehr um sich zu greifen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@dimi82Lege Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Wenn man hier mitmacht und mitliest, dann verliert man den Glauben an so vieles. Aber du hast wenigstens einige Beweise : die Nachrichten und die Bewertung. Sichere dir die Nachrichten auch noch extra, zur Sicherheit. Weil ich persönlich halte hier vieles für möglich.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@dimi82Guten Morgen!
Schau mal bitte in den Link. https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/einspruch-gegen-ebayentscheidung-bei-rckna...
Und beachte oben die Antwort mit dem Link wg. Missbrauch Käuferschutzprogramm. Viel Erfolg!!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Nein, das hast du schon selbst und ganz alleine verbockt.
Mit PayPalzahlung oder bei der neuen Zahlungsabwicklung brauchst eben zwingend eine Sendungsnummer um den Versand nachzuweisen sonst kann der Käufer immer, auch nach Wochen, so reagieren.
Wenn du die gesendete nachricht noch als Beweis hast kannst du evtl. zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.