Moin @nottemal
in einem solchen Fall greift zunächst der Ebay-Käuferschutz:

Wenn der Käufer einen Fall eröffnet, musst Du ihm ein Rücksendeetiket zur Verfügung stellen und die Zahlung wird zunächst vorübergehend einbehalten. Letztendlich entscheidet Ebay aufgrund Deiner Aussagen und denen des Käufers, ob Du den Teil- oder Gesamtbetrag einschließlich der Versandkosten zurück erstatten musst.
Da Ebay den Inhalt der Sendung weder beim Versand noch beim Erhalt überpfüfen kann, wird dann in den meisten Fällen zugunsten der Käufers entschieden.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter