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Käufer behauptet das Artikel bei Versand Maxibrief nicht angekommen ist

Hallöchen
ich bin gerade überfordert...
Ich habe eine Kundin die einen Fall eröffnet hat , weil er angeblich nicht angekommen ist
Sie hat 1,55 bezahlt und ich habe ihn lieber sicherer verpackt und deshalb zu 2,70 versendet
Nun möchte Sie ihr Geld zurück.
Ich habe auch den versicherten Versand angeboten, denn Sie ja leider nicht gewählt hat .
Muss ich trotzdem den Betrag zurück zahlen ?
Danke für Eure Hilfe
viele Grüße

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Antworten (4)

Antworten (4)

Hallo @waschi56 

 

Du musst den Betrag nicht zurück zahlen. Bei Verkauf von Privat an Privat trägt die Käuferin das Versandrisiko. Allerdings bietest Du PayPal an und über PayPal wird Deine Käuferin das Geld auch zurückerhalten.

 

Du könntest ungeachtet dessen zwar Deine Käuferin auf Zahlung verklagen. Denn die Rückerstattung PayPals hat keinen Einfluss auf Euren Kaufvertrag. Aber ohne Einlieferungsbeleg wird es auch schwierig den Versand vor Gericht zu belegen.

 

Leider ist es so, dass speziell bei PayPal-Zahlung viele Käufer bewusst keinen versicherten Versand auswählen, weil sie der Meinung sind, sie wären ja über den Käuferschutz von eBay abgesichert, wenn der Artikel nicht ankommt. Da ist dann der Verkäufer in der Verantwortung.

 

 

Hallo @waschi56 

 

es ist egal ob du unversichert anbietest, in jedem Fall will Paypal von dir als VK einen Versand- und auch einen Zustellnachweis haben, das weisst du scheinbar nicht?

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

@waschi56  schrieb:
Hallöchen
ich bin gerade überfordert...
Ich habe eine Kundin die einen Fall eröffnet hat , weil er angeblich nicht angekommen ist
Sie hat 1,55 bezahlt und ich habe ihn lieber sicherer verpackt und deshalb zu 2,70 versendet
Nun möchte Sie ihr Geld zurück.
Ich habe auch den versicherten Versand angeboten, denn Sie ja leider nicht gewählt hat .
Muss ich trotzdem den Betrag zurück zahlen ?
Danke für Eure Hilfe
viele Grüße

Guten Tag @waschi56 

Ihr Geld wird sie auch erhalten, Paypal wird es ihr zürück zahlen!

Dein Leichtsinn, ganz von Paypal abgesehen solche Ware bei dem Preis, einfach im Briefumschlag zu versenden ist schon enorm!

 

@waschi56 

noch was....Gib bitte einen anständigen Artikelstandort ein!

Deiner verstößt gegen die Grundsätze!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder