14-05-2021 09:23
Ich hatte nun mal wieder den Fall, dass ein legasthenischer Käufer den Beschreibungstext nicht aufmerksam gelesen hat, wo die Ware deutlich als gebraucht, mit Mängeln und Defekten, deklariert wurde und alles genaustens beschrieben wurde.
Nun will er die Ware zurückgeben oder eine Rückerstattung erhalten, was ich jedoch nicht einsehe, da ich alles genau beschrieben und mit Bildern hinterlegt habe.
Ich kann lediglich auf die Rückgabeanfrage antworten und sonst nichts.
Gezahlt wurde per Überweisung.
Nun meine Frage:
Wie gehe ich vor ? Kann eBay im Zweifelsfall das Geld von mir zurückholen ? Es lief ja schließlich per Überweisung.
@jennyesr1995 schrieb:Ich hatte nun mal wieder den Fall, dass ein legasthenischer Käufer den Beschreibungstext nicht aufmerksam gelesen hat, wo die Ware deutlich als gebraucht, mit Mängeln und Defekten, deklariert wurde und alles genaustens beschrieben wurde.
Nun will er die Ware zurückgeben oder eine Rückerstattung erhalten, was ich jedoch nicht einsehe, da ich alles genau beschrieben und mit Bildern hinterlegt habe.
Ich kann lediglich auf die Rückgabeanfrage antworten und sonst nichts.
Gezahlt wurde per Überweisung.
Nun meine Frage:
Wie gehe ich vor ? Kann eBay im Zweifelsfall das Geld von mir zurückholen ? Es lief ja schließlich per Überweisung.
Tagchen @jennyesr1995
Bei keinem deiner beendeten Angebote sehe ich etwas aus der Rubrik "als Ersatzteil/defekt"... geht auch nicht, weil in der Rubrik nicht verfügbar.
Bei dem zuletzt verkaufen Set lese ich nichts von einer deutlichen Deklaration mit Mängeln und Defekten.
Bei anderen schreibst du nur, es könnten welche vorhanden sein. Ich finde, da machst du dir einen deutlich zu schlanken Fuß, aber da der VK per Überweisung gezahlt hat, muss er dich dann wohl verklagen.
Hat er dich denn schon bewertet?