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Käufer holt Paket nicht ab

Ich bin Privatverkäufer und habe einen Artikel verkauft der zu dem Zeitpunkt sehr viral ging. Nach 3 Tagen verschickt zur angegebenen Adresse (eine DHL Filiale). Dort lag der Artikel eben eine Woche und wurde jetzt zu mir zurück geschickt. 

 

Bisher hab ich vom Käufer noch nichts dazu gehört, aber ich gehe davon aus, dass sie ihr Geld zurück haben will, da der gleiche Artikel jetzt 2 Wochen später um einiges günstiger zu haben ist. Muss ich das als Privatverkäufer einfach so hinnehmen und den Artikel dann für 100€ weniger weiter verkaufen? 

Und soll ich den Käufer darauf ansprechen oder einfach den Artikel lagern und warten bis sie sich meldet? Wie lange gilt denn der Käuferschutz wenn das Paket nie als zugestellt markiert wurde?

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4 ANTWORTEN 4

Käufer holt Paket nicht ab


@anharr_4590  schrieb:

Ich bin Privatverkäufer


Seit wann @anharr_4590 ?

Seit du dich mit Taylor Swift zerstritten hast und deine Sammlung an Vorabverkauf Schneekugeln und Eras Tour Mug Tassen hier anbietest?


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Nachricht 1 von 5
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Käufer holt Paket nicht ab

Richtig, aber es ist ja bisher keine Rückgabe! Wie gesagt kannst du nicht Geld und Ware behalten.

Bei ebay kann man 30 Tage den Käuferschutz einschalten, bei Klarna soweit ich weiß 3 Monate. Bei PayPal sind es 180 Tage.

Könnte ja auch sein, dass der Käufer mal wieder keine Benachrichtigung vom Paketdienst erhalten hat aber wenn du eine Sendungsnummer angegeben hast sollte man vielleicht auch als Käufer mal das Tracking verfolgen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 5
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Käufer holt Paket nicht ab

Ich dachte als Privatverkäufer muss ich keine Rücknahmen annehmen solange der Artikel nicht kaputt ist oder anderweitig nicht der Beschreibung entsprach?

 

Was ist wenn ich den einfach wieder neu verschicke an die gleiche Adresse? 

 

Nachricht 3 von 5
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Käufer holt Paket nicht ab

Der Käuferschutz gilt 30 Tage ab Lieferdatum. Der Käufer kann aber auch jederzeit über den Bezahldienstleister einen Streitfall öffnen wo der Käuferschutz deutlich länger greift.

 

Ob du das hinnehmen musst oder nicht darfst du gerne einen Anwalt deines Vertrauens fragen.

Sicher ist nur: du musst erstatten denn du kannst nicht Geld und Artikel behalten.

Ich würde jetzt erstmal warten ob der Käufer sich meldet und wenn er sich meldet zeitnah reagieren bevor ebay eingreifen muss.

 

Und auf ein "Handgemenge" mit dem Käufer solltest du dich nicht einlassen denn das könnte nach hinten losgehen wenn man deine verkauften Swiftiesartikel so anschaut. Kaufen um zu verkaufen nennt man gewerblichen Handel! Könnte dir noch auf die Füße fallen. Auch der Rechteinhaber könnte noch auf dich zukommen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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