28-11-2025 12:49 - bearbeitet 28-11-2025 12:50
Hallo zusammen,
ich bin mitterweile mit meinen Nerven am Ende und versuche deshalb mir hier einen Rat einzuholen.
Ich habe am 16.11. einen Artikel verkauft und circa 24h nach dem Kauf das Versandetikett über eBay erstellt.
Nachdem der Käufer dann die Mitteilung erhalten hat, dass die Sendung vorbereitet wird schrieb er mir, dass ich den Kauf doch bitte stornieren solle, weil sein kleiner Sohn den Kauf versehentlich getätigt hat.
Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass bei einem Privatverkauf der Widerruf ausgeschlossen ist und ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist und der den Artikel deshalb anzunehmen hat. Dies hat ihn scheinbar nicht interessiert, woraufhin er die Annahme bei DHL vorab digital verweigert hat, sodass ich es gar nicht erst abgeben konnte. Den Kaufbetrag habe ich mir dann direkt auf mein Bankkonto auszahlen lassen.
Danach bot ich Ihm an, den Artikel erneut an Ihn zu versenden, wenn er die Versandkosten erneut zahlt bzw. die digitale Annahmeverweigerung zurücknimmt oder ihm Alternativ eine Rückerstattung i.H.v. 86% des Kaufwertes anzubieten aufgrund der enstandenen Kosten und des Aufwands (Verpackungsmaterial, Versandkosten etc.). Auf beide Angebote gab es keine Reaktion, stattdessen eröffnete der Käufer einen Käuferschutzfall mit der Begründung, er habe den Artikel nie erhalten. Und jetzt wird es richtig spannend:
eBay entschied zugunsten des Käufers und veranlasste eine vollständige Rückerstattung and den Käufer. Mein Einspruch wurde natürlich abgelehnt, da man strikt nach dem Prinzip vorgeht "nicht zugestellt = Rückerstattung". Hinzukommt, dass ich nicht mal das Versandetikett stornieren kann, weil es durch die "digitale Annahmeverweigerun" als benutzt gilt. Somit bleibe ich jetzt auch noch auf den Versandkosten sitzen.
Sämtliche E-Mails von mir werden einfach ignoriert, bei Anrufen werde ich angeblich zur "Fachabteilung" weitergeleitet und dann wird einfach aufgelegt? **bleep** eBay? Ich bin seit 13 Jahren auf der Plattform am Verkaufen und hatte nie Probleme und jetzt sowas.
Wa sich jetzt auf jeden Fall machen werde: Sobald eBay den Betrag von meinem Bankkonto abbucht um dem Käufer die Rückerstattung zu geben, werde ich die Lastschrift von meiner Bank stornieren lassen. Hier wird gegen deutsches Kaufrecht verstoßen.
Hat hier irgendjemand noch einen Rat was ich tun kann, damit eBay endlich auf mich hört? Mein Ziel ist es einfach, dem Käufer eine anteilige Rückerstattung zu geben (86%) um mich für meine Kosten und den Aufwand zu entschädigen..
Danke im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28-11-2025 18:08
@davepino schrieb:Hier wird gegen deutsches Kaufrecht verstoßen.
Hallo @davepino ,
es hat sich zwar nun alles geklärt, aber dennoch möchte ich anmerken, dass der Kaufvertrag nur zwischen Dir und dem Käufer zustande gekommen ist - und nicht mit ebay - daher verstoßt ebay auch nicht gegen das Kaufrecht.
Ebay ist lediglich der Vermittler.
Klar ist auch, dass Du im Recht bist, nur macht es wenig Sinn darauf zu pochen, wenn ein Dritter (ebay) eingebunden ist. Sein Recht kann man nur ausserhalb von ebay durchsetzen.
Den Grund vom Käufer halte ich übrigens auch für gelogen, weil sein kleiner Sohn dann ja auch den Artikel bezahlt hätte ...
Ich weiß, sowas ist ärgerlich, aber Du hättest es abbrechen können und gut wäre es gewesen.
Schont zumndest die Nerven.
Käufer sind auch durchaus erfinderisch ... Jetzt stell dir mal vor, der Käufer hätte das Paket angenommen (weil du den Abbruch nicht akzeptiert hast).
Dann hätte dieser ohne weiteres einen "Mangel" (er)finden können. Schon musst du zurücknehmen und auch die Rücksendekosten erstatten.
Also auf sein Recht zu pochen, ist manchmal einfach zu nervenaufreibend, wähle das nächstemal immer den leichten Weg. Abrechen > kurz ärgern - neu einstellen oder ggf. Angebot an einen unterlegenen Bieter senden.
28-11-2025 16:54
Hallo @davepino,
vielen lieben Dank für deine Rückmeldung!
Wir haben die Teilrückerstattung soeben an dich veranlasst und auch den Mangel, der durch den Fall entstanden ist, haben wir dir zusätzlich aus Kulanz entfernt. Demnach kann ich dich beruhigen, denn dieser Fall wird keine negativen Auswirkungen auf deinen Servicestatus haben. 🙂
Liebe Grüße
Verena
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28-11-2025 15:31 - bearbeitet 28-11-2025 15:35
Hallo samantha@ebay,
danke für deine schnelle Hilfe!
Das stimmt so nicht ganz. Das Versandetikett habe ich am 17.11. um 15:33 Uhr erstellt. Die erste Nachricht des Käufers bzgl. Kaufabbruch im Chat kam dann am selben Tag um 15:39 Uhr, also 6 Minuten später. Hätte er mir einfach kurz nach dem Kauf Bescheid gegeben, wäre das ja gar kein Problem gewesen.
Nichtsdestotrotz bin ich mit der Kulanzerstattung einverstanden. Durch den Fall wird jetzt aber nicht mein Servicestatus verschlechtert, oder?
Danke nochmal und liebe Grüße
davepino
28-11-2025 15:20
Hallo @davepino
Deine Situation ist ein bisschen zweigeteilt.
Auch wenn du privater Verkäufer bist, ist es manchmal besser einen Kaufabbruch anzunehmen zumal du das Etikett erst nach der Anfrage erstellt hast. Auch wenn du grundsätzlich recht hast, hätte man die aktuelle Situation so verhindern können.
Durch die Verweigerung der Annahme hätte der Fall zu Gunsten von dir ausfallen müssen. Auch als privater Verkäufer hättest du den Käufer aber entschädigen müssen, sprich eine Erstattung abzüglich seiner Unkosten, da du nicht Ware und Geld behalten kannst. Alles andere hätte dann außerhalb der Plattform stattfinden müssen.
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28-11-2025 14:33
samantha@ebay Erwähnung nicht angekommen oder viel zu tun?
28-11-2025 12:59
Danke! Die Artikelnummer lautet 157442243488
28-11-2025 12:56 - bearbeitet 28-11-2025 12:57
Wa sich jetzt auf jeden Fall machen werde: Sobald eBay den Betrag von meinem Bankkonto abbucht um dem Käufer die Rückerstattung zu geben, werde ich die Lastschrift von meiner Bank stornieren lassen. Hier wird gegen deutsches Kaufrecht verstoßen.
Das würde ich bleiben lassen denn ebay fackelt da nicht lange und schränkt dein Konto ein und schickt dir den Inkasso auf den Hals!
Leider sitzen die Käufer durch ebay's Hilfe am längeren Hebel und auch als Privater einen Kaufabbruch ablehnen bringt nur weitere Probleme.
Aber eigentlich sollte der Käufer mit der Annahmeverweigerung seinen Käuferschutz verloren haben. Bitte mal die Artikelnummer nennen und wir lassen eine ebay MA drüberschauen.
samantha@ebay schaust du bitte? Danke 🙂