03-09-2025 22:51 - bearbeitet 03-09-2025 22:56
Ich habe seit August ein gewerbliches Konto habe nun meine erste Rechnung über die Ebay Gebühren erhalten. Jedoch steht nirgends auf der Rechnung der Hinweis, dass das Reverse Charge Verfahren greift.
Sie sieht unter anderem wie folgt aus:
Steuern
Nicht steuerpflichtiger Gesamtbetrag: 0,00€
Steuerpflichtiger Gesamtbetrag zu 19 %: 8,40€
USt zu 19 %: 1,68€
Gesamtbetrag aktuelle Rechnung in EUR: 10,08€
Des Weiteren ist ebay als Rechnungaussteller mit einer deutschen Adresse angegeben.
Abgebucht wurden nun 8,82€ vom Konto.
Die 0,42€ Unterschied sind wahrscheinlich die Angebotsgebühren, die ganz am Ende vom Monat noch für ein weiteres Angebot berechnet wurden.
Erste Frage: Wie verbuche ich das jetzt, wenn auf der Rechnung 8,40€ steht und 8,82€ abgebucht wurden??
Zweite Frage: Greift hier nun das Reverse Charge Verfahren? Ich müsste die 1,68€ unaufgefordert an mein Finanzamt überweisen und die USt. Voranmeldung machen. Oder hat ebay bereits diese Steuern abgeführt? Mir fehlt einfach der Hinweis auf der Rechnung, ob das Reverse Charge Verfahren überhaupt angewendet wird. In so einer Rechnung muss das ja zwingend angegeben sein.
Ich danke euch schonmal 🙂
04-09-2025 13:20
@sammlerfreundin schrieb:
Die Frage mit der ebay Rechnung hat sich allerdings nicht geklärt.
Hallo,
wie bereits geschrieben, es besteht für Dich kein Handlungsbedarf.
Ich wüsste jedenfalls auch nicht, dass es diese Regelung bei ebay je einmal gab.
04-09-2025 06:23
03-09-2025 23:54
Nachtrag:
Den Text mir der Kleinunternehmerregelung lege mal lieber in die rechtlichen Informationen und nicht im Angebotstext.
Falls sich mal irgendetwas ändern sollte, musst du sonst alle Angebote ändern.
Ich den rechtl. Informationen wäre es mit nur einer Änderung gemacht 🙂
03-09-2025 23:50
Hallo @sammlerfreundin ,
wenn Du Kleinunternehmerin bist, kannst du keine Vorsteuer gelten machen.
Ebenso intreressieren Dich nicht die Steuersätze auf den Rechnungen, da Du nichts gegenrechnen kannst.
Maßgeblich ist auch der Endbetrag auf der Ebay-Rechnung - und nicht was ebay bei Dir vom Konto abgebucht hat.
Denn ebay "begleicht" auch die Rechnungen aus Deinem Verkaufsguthaben, wenn welches zur Verfügung steht.
Und Deine Angebote sind eigentlich auch fehlerhaft.
Seit dem 01.01.2025 bist du als Kleinunternehmer explizit von der Umsatzsteuer befreit.
Das bedeutet also, dass Du Deine Verkaufspreise auch ohne Steuer angeben musst.
Aktuell steht bei den Preisen "inkl. Steuer" bei Dir.
Du musst das Steuerfeld beim Einstellen leer lassen (auch keine "0" eintragen).
Und der Text "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG" ist daher auch nicht mehr ganz korrekt, da du ja quasi schreibst "vorhanden - weise ich aber nicht aus"
Richtig wäre "Enthält keine Umsatzseuer".
Und der Link/Text zur Streitplattform darf auch nicht mehr genutzt werden, da nicht mehr existent.