25-10-2020 19:29
@schnonneWir machen die Regeln nicht, wir erklären die nur.
Dein Eichhörnchen war auch vor 30 Jahren schon eine geschützte Art:
https://www.wisia.de/prod/FsetWisia1.de.html
Landespr. Namen:
Eichhörnchen Detaillierte Schutzdaten: Unterschutzstellung Datum Bemerkung Listung 31.08.80 Besonders geschützt...
Stell es doch nochmal ein und lasse es Dir so lange löschen, bis ebay Deinen Account gleich mitlöscht.
Und auch wenn du es nicht glauben willst, es gibt nicht in jedem Haushalt ausgestopfte Tiere, die man als Erbe verkaufen muss. Tatsächlich kenne ich keinen einzigen Haushalt, in dem ausgestopfte Tiere vorhanden sind - weder den eines Verstorbenen, noch den eines Lebenden.
Ob Du nun mit den Lösungsvorschlägen und der Argumentation hier im Forum einverstanden bist oder nicht, ist uns ziemlich egal. Wir wollen keine ausgestopften Eichhörnchen verkaufen - und auch keine anderen Sachen, die hier auf ebay nicht erlaubt sind. Es gibt nunmal kein Recht drauf, hier alles zu verkaufen was Du willst. Ebay als hausherr hat aber das Recht, Dir zu verbieten, bestimmte Sachen zu verkaufen. Und nur weil andere nicht erwischt wurden, heßt das nicht, dass Du solche Sachen jetzt auch verkaufen darfst.
Ist Parken im Halteverbot automatisch erlaubt, nur weil es andere machen und kein Knöllchen bekommen haben, im Gegensatz zu dir?