25-12-2025 18:20 - bearbeitet 25-12-2025 18:24
Hallo,
ich muss mit mit meinen Anliegen an euch wenden, da es telefonisch ja gar nicht mehr möglich ist, ein Anliegen überhaupt zu schildern, weil das Gegenüber einfach nichts versteht...
Fall 1
In der Rückgabe gab der Käufer als Grund an "passt nicht" an. Bei diesem defekten Ersatzteil ist das unmöglich, da diese eindeutige Modellnummern haben und jedes Teil mit dieser Nummer baugleich ist.
Ich fragte Ihn also, wie das sein kann... Er brauchte wohl eine komplett andere Modellnummer und ihm sei der Unterschied vorher nicht aufgefallen. Soweit so gut, obwohl der Artikel klar betitelt war und auch die Fotos eindeutig waren.
Kam dann bei mir an. Dem Artikel fehlen nun Bauteile, er wurde auch offensichtlich ausgepackt und in irgendeiner Form verwendet.
Ich telefonierte also vor 5 Tagen diesbezüglich mit eBay... "Ja, wir kümmern uns drum, wird aber bis zu 3 Tage dauern".
Vorgestern wurde dann ohne Änderung des Status der Rückgabe einfach der Betrag von meinem Guthaben eingezogen. Weil ich ja nicht reagiert habe - sollte ich auch nicht, eBay wollte sich ja drum kümmern.
Ich rief also gestern nochmal an. Gestaltete sich wieder schwierig, da man sich wieder nicht verstanden hat.
Der Mitarbeiter versicherte mir, dass er nun einen Einspruch eröffnen und bearbeiten wird und ich binnen 3 Tagen mein Geld zurück habe bzw. den Betrag erstattet bekomme. Da war ich schon etwas überrascht, ich dachte, ich würde aufgefordert werden, Nachweise darzulegen. Ich hätte zumindest die fehlenden Bauteile und Spuren mittels Fotos aufzeigen können. Davon war aber nicht einmal die Rede...
Bis jetzt hat sich immer noch nichts getan und habe so das Gefühl, dass es auch dabei bleibt.
Ich will mich auch gar nicht mehr darüber aufregen. Ich möchte einfach nur eine Lösung - und wenn es nur 50% Erstattung nach Verkäuferschutz-Richtlinien + die Mangelentfernung sind.
Sollte ich selbst nochmal versuchen, Einspruch einzulegen? Und wenn ja, welcher Weg wäre der richtige? Über "Problem melden" oder direkt "Einspruch einlegen"? Da ich jetzt nicht weiß, was mit der Rückgabe ist, habe ich das noch nicht gemacht.
Fall 2
Hier schrieb mich gestern ein anderer Käufer an: "Ich hab falsche Adresse angegeben von mein alte Wohnung (+ neue Lieferadresse)". Kommuniziert mittels Übersetzer, was die ganze Sache schon wieder erschwert.
Kein weiterer Kontext oder sonstiges. Hier geht man also als Verkäufer dann davon aus, dass der Käufer die Lieferung an eine andere Lieferadresse wünscht. Anders könnte ich diese Nachricht nicht interpretieren.
Die Bestellung war aber am 15.12. und ging bereits am 19.12. in Zustellung! Ich erklärte dies dem Käufer und fragte, ob er nicht auch meint, dass es dafür etwas zu spät ist.
Der Käufer antwortete "ist leider nicht angekommen" - Falsche Lieferadresse und behauptet dann, die Sendung sei nicht angekommen? Wie kann das sein, wenn er doch ganz woanders wohnt?
Zudem wird noch gesagt, ich solle mich mit DHL in Verbindung setzen, da das Paket auf dem Rückversand, aber noch im Paketzentrum ist. Dazu kriege ich einen Screenshot der DHL-Sendungsverfolgung mit einer Paket-Sendungsnummer (die bestellten Artikel gingen aber als Maxibrief raus).
Diese Sendungsnummer gehört also nicht zu mir. Ich erkläre dem Käufer das - der Käufer ignoriert mich und öffnet für beide Artikel eine Anfrage wegen Nichterhalt. In einer Anfrage hat er gar nichts geschrieben, in der anderen bezieht er sich auf die Sendungsverfolgung des (fremden) Pakets, welches nicht zustellbar und sich in Retoure befindet und erklärt, dass die falsche Adresse drin stand. Ja, warum war die Adresse denn falsch?...
Hier besteht doch offensichtlich kein Käuferschutz oder etwa doch? Der Käufer bestellt an Adresse A, wohin auch geliefert wurde und beklagt die Nichtzustellung an Adresse B unter Angabe von falschen bzw. nicht relevanten Tatsachen. Wenn die Sendung nun an der angegebenen Adresse zugestellt wurde, kann ich nichts mehr machen und erhalte die Sendung auch nicht mehr zurück. Somit kann ich sie nicht erneut versenden und die Zustellung in der Anfrage endgültig nachweisen (würde dann auf Kosten des Käufers im Paket versendet werden).
Ich sehe mich hier absolut nicht in der Verantwortung dafür, dass er die Sendung nicht in den Händen hält. Zudem weiß ich nichtmal, ob das ganze überhaupt der Wahrheit entspricht.
Würde jemand bitte einen Mod verlinken, der mir weiterhelfen kann? Danke.
Rückgabe Fall 1: 5307939513
Anfragen Fall 2: 5370873604, 5370873558
Ich wünsche noch frohe Feiertage und einen guten Rutsch 🙂
28-12-2025 14:06 - bearbeitet 28-12-2025 14:07
Auch bin ich jetzt der Betrüger...
Sperrliste ist gewachsen, sonst atet der Chat noch aus. Die Telefonnummer musste ich auch schon blockieren...
Ich bitte euch wirklich darum, hier mal ein Statement zu setzen. Ich werde hier als Verkäufer betrogen und als nichtswissend und Betrüger hingestellt, während die Sache glasklar ist.
Danke
28-12-2025 13:29
Hallo,
die Frau des Käufers mischt sich nun ein. Sie behauptet, der Mann möchte keine Rückerstattung, sondern nur die Waren. Die Anfragen sind immer noch offen.
Angeblich hat die Frau gerade mit eBay telefoniert und eBay sagte, sie soll die Anfragen offen lassen und sie sein berechtigt.
Ich bin am verzweifeln hier... Ich sehe schon die "Kulanzerstattung"...
26-12-2025 13:28
26-12-2025 09:15
@bixtron Guten Morgen. 🙂 Deinen Einspruch zur Rückgabe habe ich soeben angenommen. Hierzu erhältst du auch noch eine separate Benachrichtigung über die eBay-Nachrichten.
Die beiden genannten Käuferschutzfälle befinden sich noch in der Einigungsphase. Hier kann ich mich aktuell noch nicht zur Klärung einschalten. Bitte melde dich dazu ab dem 02.01.2026 noch einmal hier.
Liebe Grüße,
Nina
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25-12-2025 19:19 - bearbeitet 25-12-2025 19:20
Hallo @bixtron ,
zumindest bei Fall 2 sollte es eindeutig sein.
Wenn Du laut Sendungsdaten eine Zustellung (an die falsche) Adresse mittels Sendungsverfolgung nachweisen kannst, bist du aus dem Schneider.
Aber auch nur, wenn du über den Maxibrief über ebay frankiert hast und der Gesamtwert unter 20 EUR lag.
Dann vergesse aber auch nicht, die Sendungsnummer nochmal im Fall zu hinterlegen.
In allen anderen Fällen sieht es schlecht aus, denn ob nun die Adresse richtig oder falsch ist, spielt eigentlich keine Rolle. Es muss eine Zustellung nachweisbar sein.
25-12-2025 18:25