Hallo,
Ich habe ein Artikel bei eBay von einem Privaten Verkäufer ersteigert. Die Ware kam beschädigt an. Der Grund dafür ist das der Inhalt sehr schlecht verpackt worden ist. Der Verkäufer weigerte sich den Artikel zurück zunehmen und mir das Geld zurück zu erstatten. Ich habe darauf hin ein Fall eröffnet. Ebay hatte den Verkäufer aufgefordert ein Rücksendeschein zu erstellen. Das hat der nicht gemacht. Dank käuferschutz habe ich mein Geld erhalten. Jetzt will der Käufer das ich die Ware zur Post bringe wegen der Schadensmeldung. Meine Frage ist nun ob ich verpflichtet bin dies zutun oder brauch ich das nicht weil der Fall geschlossen ist.
Danke