05-05-2021 14:14
Hallo, kurze Frage: ich habe in der letzten Zeit immer wieder Auktionen gehabt, wo die Käufer sich nach gewonnener Auktion nicht mehr gemeldet haben. In dem Moment, wo ich ebay für eine Lösung anfrage (die noch nie zu einer Bezahlung sondern maximal zur Rückerstattung von Gebühren geführt hat, was man auch nochmal manuell nachträglich einfordern muss), kann ich dem Käufer nicht mal mehr eine negative Bewertung geben. Was für eine verkäuferunfreundliche Regelung. Rechtsbruch nach BGB kann nicht mal mehr mit einer negativen Bewertung bestraft werden. Oder habe ich etwas übersehen? Wie funktioniert das bei Euch anderen?
Käufer kannst Du überhaupt nicht negativ bewerten. Wenn du einen Nichtzahler-Fall durchziehst, wird der Käufer von ebay verwarnt. Hat er genug Verwarnungen, wird er gesperrt.
eBay neu erleben!: Weiterentwickeltes eBay-Bewertu... - eBay Community
Stellt sich mir noch die Frage, wie sich das mit den Ebay AGB zum Vertragsschluss und mit dem Kaufvertragsrecht nach dem BGB vereinbaren lässt.
https://verkaeuferportal.ebay.de/news/verkaeufer/2021-maerz/kaeufe-abwickeln-abbrechen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste | eBay
In den AGB steht nämlich nix davon, dass sich der Kaufvertrag in Luft auflöst, wenn man als Verkäufer den Kauf wegen Nichtzahlung nach 5 Tagen abbricht.
@fori.0815 Da hat sich ja an einer anderen Stelle schon eine gewisse romy zu geäußert, was interessiert uns das BGB, die Käufer haben nach der ebay AGB zu zahlen.
Und damit halten sie sich aus allem anderen wieder raus.
Danke für den Tipp @oskar_der_wikinger ,
Habs gefunden meinen Senf zum Thema dort gelassen.