31-05-2020 08:04
Der Käuferschutz ist nicht notwendigerweise an eine Zahlung über die ebay-Funktion gebunden. Man kann doch bei einer Paypal-Zahlung den Grund angeben (z. B. "ebay-Auktion xxxx"). Das sollte für die Begründung für den Käuferschutz ausreichen. Etwas anderes wäre gegeben, würde eine "Zahlung an Freund und Familienmitglieder" gemacht werden.
Ich sehe da erst mal keine Gefahr.
Genau hier liegt die Gefahr, denn wenn ich die ebay-Auktion angebe, kann der Verkäufer die Rückzahlung nachweisen.
Ergo, kein Käuferschutz.